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2507.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (gedruckter Bericht)
en wegen Unfällen oder Krankheit. Sicherheit Im Berichtsjahr wurde die Sicherheitspolizei neu strukturiert. Mit der Einführung eines sechsten Einsatzzuges liess sich die hohe Zahl von Einsätzen von 11 Umsetzung von Sicherheitsvorschriften und E-Government-Dienstleistungen. Alle Submissionen wurden erfolgreich abgeschlossen oder befinden sich auf Kurs. Amtsleitendenanlass Einmal jährlich trifft sich der Re Kleinkanton kann sich die Zuwanderungsbeschränkung als zusätz­ liches Hemmnis erweisen. Wenn der Kanton Zug innovativ bleiben und sich im Standortwettbewerb behaupten will, aber sich gleichzeitig den neuen
2866.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
cht Wald publiziert. Aus diesem ist ersichtlich, dass sich der Zuger Wald naturnah entwickelt hat. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass sich das Auerhuhn wieder leicht vermehrt und eine Trendumkehr Vernehmlassung bei den zuständigen Behörden des Bundes einbringen. Als Mitglied der SKR setzte sich der Sicherheitsdirektor dafür ein, dass sowohl das Interesse der Bevölkerung an einer unabhängigen, objektiven können? Sicher ist, dass wir die Daten unserer Strasseninfrastruktur in entsprechenden Tools ablegen müssen, um im Bedarfsfall schnell und unkompliziert darauf zugreifen zu können. Wie entwickelt sich die
Einprägsames Nichtverstehen in der Rigi-Parkanlage
Die Erinnerung an ein längst abgetragenes Gebäude bindet sich an einen Satz, an einen geschriebenen, oder, aus meiner Sicht, an einen gelesenen Satz. In der Rigi-Parkanlage in Zug stand ein ... Die Erinnerung Erinnerung an ein längst abgetragenes Gebäude bindet sich an einen Satz, an einen geschriebenen, oder, aus meiner Sicht, an einen gelesenen Satz. In der Rigi-Parkanlage in Zug stand ein unscheinbares S zu besuchen der Zweck des Eintretens war. Dann, seewärts und schiffstegwärts gerichtet, schaffte er sich Erleichterung. Derweil ruhte des Besuchers Blick auf einer Emailtafel. Es ist nicht etwa die äussere
2 Talentförderung
Berufsleute zu fördern und sichtbar zu machen. Durch eine erfolgreiche Umsetzung der Lernortkooperation werden Talentstories wahr. Die Talentförderung am GIBZ richtet sich an alle Lernenden aller Berufe Sie dabei. Melden Sie sich bei uns. Überdurchschnittlich talentierte Lernende gibt es in jeder Branche. Wenn ihr Potenzial gezielt gefördert wird, sind die Chancen gross, dass sie sich voll entfalten können   Melden Sie sich also bei Claudia Hegglin, wenn Sie eine Idee verwirklichen wollen.Haarkunst Zentralschweiz Gusto Startseite | Transgourmet Gusto Igeho 2025: Hier trifft sich der Hospitality-Sektor
Art. 112 und Art. 49 Abs. 1 StGB; Art. 64 Abs. 1 und 1bis StGB; Art. 56 Abs. 1 StGB
4 Bei der lebenslänglichen Verwahrung handelt es sich im Vergleich zur ordentlichen Verwahrung um die deutlich eingriffsintensivere Sicherungsmassnahme zum Schutz der Allgemeinheit. Ihr soll (nur) ein Gefahr nur in Extremfällen (d.h. nahe an der «mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit») anzunehmen ist. Praktisch wird dies zu bejahen sein, wenn sich das Gericht kaum vorstellen kann, dass der Täter öffentlichen Sicherheit erforderlich und ist im Sinne von Art. 56 Abs. 1 lit. a StGB die Strafe allein nicht geeignet, der Gefahr weiterer Straftaten durch den Täter zu begegnen. Die sich aus den genannten
§ 25 PolOrgG; Art. 5, 9 und 29 BV
mutwillig eine Alarmierung auslösen (§ 25 Abs. 3 lit. a PolOrgG), oder aus deren privater Sicherheitseinrichtung sich ein Fehlalarm löst (lit. b). Wird einer Person jedoch erst rund drei Monate nach einem mutwillig eine Alarmierung auslösen (§ 25 Abs. 3 lit. a PolOrgG), oder aus deren privater Sicherheitseinrichtung sich ein Fehlalarm löst (lit. b). b) Umstritten ist, ob der Polizeieinsatz der Zuger Polizei Mai 2014 gewesen seien, würde sich nicht mehr mit Bestimmtheit beantworten lassen. Die Vorinstanz argumentiert im angefochtenen Entscheid, der Beschwerdeführer habe sich nach dem 5. Mai 2014 nicht mehr
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Verrechnung getilgt werden (Art. 125 Ziff. 2 OR). Dass es sich bei der betriebenen Forderung um familienrechtliche Unterhaltsansprüche handelt, ergibt sich ohne weiteres aus dem als Rechtsöffnungstitel eingereichten mit dem Betreibungsbegehren eintraf, wäre das Betreibungsbegehren gemäss den obigen Ausführungen an sich als nicht gestellt zu betrachten gewesen. Demgemäss hätte es vom Betreibungsamt zurückgewiesen werden auseinandergesetzt sind.» (Ziff. 3.2). In Ziff. 5 der Scheidungsvereinbarung («Saldoklausel») erklärten sich die Parteien sodann «mit dem Vollzug dieser Vereinbarung ehe-, vorsorge- und güterrechtlich per saldo
§ 29 Abs. 4 PBG
Strahlung beeinträchtigt, selbst wenn sich diese innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens befindet. Die optischen Veränderungen des Raums bzw. der Arealbebauung lassen sich den eingereichten Bildern des B stützt sich zu Gunsten seiner Auslegung von § 29 Abs. 4 PBG schwergewichtig auf eine historische und teleologische Auslegung der Bestimmung. Zur Entstehungsgeschichte von § 29 Abs. 4 PBG lässt sich Folgendes ist festzuhalten, dass eine Änderung der Arealbebauung vorliegt. Bei der Mobilfunkanlage handelt es sich um eine Baute bzw. Anlage i.S.v. § 4 V PBG. Diese Bestimmung lautet: Bauten und Anlagen sind künstlich
Art. 12 lit. a und c BGFA - Interessenkollision
denen er sich potentiell in Konflikt zu eigenen oder anderen ihm zur Wahrung übertragenen Interessen begibt. So genügt es beispielsweise für die Bejahung eines Interessenkonflikts, dass sich der Anwalt als geboten, weshalb nicht von sich widersprechenden Interessen auszugehen ist (vgl. vorne E. 3.1 a.E.). Mithin kann der Verzeigten nicht vorgeworfen werden, sie habe sich mit der Annahme des Mandates von verlangen, welches sich gegen die Interessen der Geschädigten richten würde, würde sie dies verweigern und nötigenfalls das Mandat niederlegen. Insofern sei sie nicht gezwungen, sich irgendwelchen potentiellen
Bau- und Planungsrecht
Strahlung beeinträchtigt, selbst wenn sich diese innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens befindet. Die optischen Veränderungen des Raums bzw. der Arealbebauung lassen sich den eingereichten Bildern des B stützt sich zu Gunsten seiner Auslegung von § 29 Abs. 4 PBG schwergewichtig auf eine historische und teleologische Auslegung der Bestimmung. Zur Entstehungsgeschichte von § 29 Abs. 4 PBG lässt sich Folgendes ist festzuhalten, dass eine Änderung der Arealbebauung vorliegt. Bei der Mobilfunkanlage handelt es sich um eine Baute bzw. Anlage i.S.v. § 4 V PBG. Diese Bestimmung lautet: Bauten und Anlagen sind künstlich

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