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§ 8 Kantonaler Richtplan
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1 Der kantonale Richtplan gibt in Karte und Text darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindliche Ziele fest, insbesondere für a) eine ausgewogene
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§ 39a Erlass von gemeindlichen Erschliessungs-, Baulinien- und Strassenplänen sowie von einfachen Bebauungsplänen
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Erschliessungs- , Baulinien- und Strassenplänen sowie von einfachen Bebauungsplänen richtet sich grundsätzlich nach der Bestimmung von § 38 dieses Gesetzes. 2 Erschliessungs-, Baulinien- und S
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§ 34 Baulinienraum
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Bauverbot im Baulinienraum ausgenommen sein, sondern weitere, ähnliche Bauten und Anlagen. Es handelt sich dabei im Baulinienraum um solche Bauten und Anlagen, welche ohne grosse Schwierigkeiten entfernt werden
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§ 12 Kantonale Bauvorschriften – Waldabstand – Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen im Wald
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aktuell generell geltenden minimalen Waldabstand von 12 Metern differenziert betrachten. Er bedient sich dabei bereits den Begriffen der IVHB. In Abwägung der Interessen des Waldes und jenen der Anstösserinnen
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§ 20 Gebäudeteile, Fassadenflucht und Fassadenlinie
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Überbauungsziffer. Der Begriff der «Ebene der amtlichen Vermessung» ist erklärungsbedürftig: Es handelt sich nicht um die «Ebenen» (oder englisch: layers) eines geografischen Informationssystems, sondern um
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Ablauf von gemeindlichen Sondernutzungsplanungen
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chaften zu gestatten, die Bebauungsplanung dem Gemeinwesen zu bevorschussen. Diese Regelung lehnt sich an der Vorfinanzierung von Erschliessungskosten durch die Privaten bei Säumnis des Gemeinwesens an qualitätssichernden Konkurrenzverfahrens mit mindestens drei teilnehmenden Teams. Als erstes soll sichergestellt werden, dass die im qualitätssichernden Konkurrenzverfahren teilnehmenden Teams für ihre Leistungen
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§ 52f Fehlende Verfügbarkeit bereits eingezonten Baulands
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Zugunsten der Bäuerinnen und Bauern ist dieses gesetzliche Kaufrecht wie folgt eingeschränkt. Handelt es sich beim unbebauten Bauland um landwirtschaftlich genutzte Fläche, kann der Gemeinderat das Kaufrecht
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§ 4 Vorentscheid im Verfahren für ordentliche Bebauungspläne
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chaften zu gestatten, die Bebauungsplanung dem Gemeinwesen zu bevorschussen. Diese Regelung lehnt sich an der Vorfinanzierung von Erschliessungskosten durch die Privaten bei Säumnis des Gemeinwesens an qualitätssichernden Konkurrenzverfahrens mit mindestens drei teilnehmenden Teams. Als erstes soll sichergestellt werden, dass die im qualitätssichernden Konkurrenzverfahren teilnehmenden Teams für ihre Leistungen
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§ 23 Reserve-Bauzonen
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Materialien § 23 (aufgehoben: 31. Dezember 2018)
Bei den Reserve-Bauzonen handelt es sich um Land, das zwar eingezont ist, dessen Erschliessung aber noch nicht gegeben ist. Diese Bestimmung kann gestrichen Hinzu kommt, dass die Gemeinden mit den betroffenen Grundeigentümerschaften vorab vertraglich sicherstellen werden, dass sie ihr neu eingezontes Bauland zeitgerecht überbauen werden.
In Bezug auf das
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Sicherung von Planungen
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Bauverbot im Baulinienraum ausgenommen sein, sondern weitere, ähnliche Bauten und Anlagen. Es handelt sich dabei im Baulinienraum um solche Bauten und Anlagen, welche ohne grosse Schwierigkeiten entfernt werden