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1051.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Stellenwert misst das neue Sicherheitskonzept dem Sicherheits- empfinden der bei der öffentlichen Hand beschäftigten Mitarbeitenden zu. Nur wer sich sicher fühlt, tritt entsprechend sicher gegenüber Kundinnen realisiert und Vertreter der Finanz- und Sicherheitsdirektion haben ein Aus- und Weiterbildungsprogramm im Bereich Sicherheit initiiert und implementiert. Nun zeigen sich aber sowohl beim Personal, als auch In die Zuständigkeit des Regierungsrats fällt auch die Abgabe von Sichtausweisen für Personen mit hoheitlichen Befugnissen, womit sich diese ausweisen können. Der Regierungsrat hat regelmässig die Wirksamkeit
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2283.4 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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ins KZG ein, befin- den sich also in einem Alter, in welchem ihnen - wie etwa den Lernenden in einer Berufsausbil- dung - eine gewisse Reisezeit zugemutet werden kann. Sollten sich die Eintrittszahlen ins Schülerzahlen Die Prognosen über die Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen unterscheiden sich je nach Datenmodell stark (KRB vom 13. August 2013, S. 7 bis 9). Unklar sind u. a. auch die Auswirkungen Ab 400 Schülerinnen und Schülern kann ein Gymnasium betriebswirtschaftlich gut geführt werden, da sich dann auch im Wahlangebot (Schwerpunkf ä- cher, Ergänzungsfächer) genügend grosse Klassengrössen ergeben
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1074.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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der Stadt Zug und befindet sich nicht mehr in den Räumlichkeiten einer Psychiatrischen Klinik. Letzteres ist deshalb wichtig, weil damit klargestellt werden kann, dass es sich um ein eigenständiges ambulantes Sitzung fand in der Psychiatrischen Klinik Oberwil statt. Die Kommission hatte so die Möglichkeit, sich ein Bild von den Räumlichkeiten des bestehenden Ambulanten Psychiatrischen Dienstes zu machen. Unseren die Kinder- und Jugend- psychiatrie. Diese ist ein eigenes Fachgebiet mit Behandlungsmethoden, die sich von der Erwachsenenpsychiatrie zum Teil stark unterscheiden. Noch viel ausgeprägter als in der Er
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1073.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Auswertungen zeigen insgesamt kein Sicherheitsdefizit für den Langsamverkehr. Es ist festzustellen, dass sich im Vergleich des Zeitpunkts der Motionseinreichung und heute die Ver- kehrssicherheit am Knoten weiteren Teil als erledigt abgeschrieben hat, verbleibt das Begehren eines sicheren Knotens in Oberwil, Cham. Zum Knoten Oberwil hat sich der Regierungsrat bereits mit Bericht und Antrag vom 16. Dezember 2003 eine sichere Verbindung anzubieten. Konkret ging es um den Ausbau der Strasse zwischen Bibersee und Oberwil und um die Strassenkreuzungen bei den genannten Ortschaften. Im Jahr 2007 befasste sich der
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1104.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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die erneute Durchführung einer Vernehmlas- sung bei den katholischen Kirchgemeinden und der VKKZ, da sich die neue Vorlage nur unwesentlich von der früheren Gesetzesvorlage vom 11. Juni 2000 unterschei- det chsregle- ment für die Jahre 1999 bis 2003 von 7,1 auf 6 Steuerfussprozentpunkte gesunken ist und sich damit nur gerade um 1,1 Prozentpunkte reduziert hat. Die prozentuale Differenz zwischen dem höchsten tiefsten Steuererfuss von 9% in der Kirchgemeinde Zug beträgt aktuell mehr als 66%. Im Jahr 2002 belief sich der Steuerertrag aller Kirchgemeinden auf rund 30,5 Mio. Franken. Mit Ausnahme von Unterägeri erzielten
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1107.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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umfangreichen Dienstleistungen sowie zur Sicherstellung der erforderlichen Liquidität ist jedoch eine Startfinanzie- rung von Fr. 94'500.- erforderlich. Diese setzt sich zusammen aus den 1107.1 - 11124 5 T ten Klein- und Mittel- unternehmen ermöglicht, sich an der Ausbildung von Lehrlingen zu betei- ligen und Lehrstellen anzubieten. Der ZBV finanziert sich (wie andere Ver- bunde) grundsätzlich durch die weil die Schü- lerzahl von 110 Kindern im Jahr 2000 auf 148 im Schuljahr 2002/03 gewachsen ist und sich daher Probleme mit der existierenden Infrastruktur ergeben haben. Der Erweiterungsbau wird in drei
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1106.2 - Antwort des Regierungsrates
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ausdrücklich als Mitglieder des Regierungsrates in Erscheinung getreten seien. Aus Sicht der Interpellanten hat sich der Regierungsrat einseitig zu Gunsten der Be- fürworter geäussert. Mit der amtlichen Sie führen darin aus, dass zwei Regierungsrätinnen und ein Regierungsrat dem privaten Komitee, das sich für die Beteiligung des Kantons Zug an der SWISS einsetzte, beigetreten seien und in dessen Sinn Stellung in Abstimmungskämpfen ernst. Als wesentlicher Grundsatz jeder freiheitlichen Demokratie gilt, dass sich die Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsor- ganen zum Volk
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1090.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Wasserbau und Gewässerschutz
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Kommission ist sich einig, dass diese Gebühren vor allem die Kosten decken sollen, zum Teil auch in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Leistung bzw. des Nutzens stehen müssen. Sie ist sich weiter einig - Es setzte sich schliesslich die Meinung durch, dass der Erlass einer gesetzlichen Grundlage für die Festsetzung der Höhe der Konzessionsgebühren notwendig ist. In der Folge sprachen sich alle Kommis- nur in groben Zügen geregelt. Im Laufe der Jahre hat die Verwaltung eine Praxis entwickelt, welche sich für Bauten und Anlagen an bzw. auf öffentlichen Gewässern 1090.3 - 11165 3 namentlich an den Richtlinien
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731.1 - Gesetz über die Gewässer (GewG)
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Grundsatz 1 Die übrigen Gewässer gelten als privat. Sie gehören zu den Grundstücken, auf welchen sie sich befinden. 2 … * 1) § 4 Gesetz über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14). 2) Delegation welche öffentliche Gewässer unter, über oder durchqueren, sind Eigentum der Berechtigten. 2 Ändern sich die Verhältnisse, kann der Kanton eine seinen Interessen ent sprechende Verlegung bzw. Verlängerung die Entschädigung von öf fentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen bei privaten Gewässern, wenn sich die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit der zuständigen Behörde nicht freihändig
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Submissionsverordnung (SubV)
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Bei Daueraufträgen bestimmt sich der Auftragswert anhand des geschätz ten Gesamtwertes für die Laufzeit des Vertrages; bei Verträgen mit unbe stimmter Laufzeit berechnet sich der Auftragswert anhand der die den wirksamen Wettbewerb beseitigen oder erheblich beeinträchtigen; g) sich in einem Konkursverfahren befindet; h) sich beruflich fehlverhalten hat und dies in einem gerichtlichen Ver fahren festgestellt rens derart mitgewirkt haben, dass sie die Vergabe zu ih ren Gunsten beeinflussen können, dürfen sich am Verfahren nicht beteili gen. 3. Verfahren § 9 Freihändiges Verfahren 1 Ein Auftrag kann unabhängig