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1996.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ergeben sich zweifellos viele Aspekte, bei denen die Sicht von Wirtschaft und Gewerbe fruchtbare Inputs leisten kann und konnte. Der Antrag der Postulanten berücksichtigt ausschliesslich die Sichtweise von deutlich über dem OECD-Mittelwert liegt und sich im Vergleich zu den Resultaten aus dem Jahr 2000 deutlich verbessert hat. Insbeson- dere im Lesen hat sich die Schweiz international klar besser positioniert für die abnehmenden Unternehmen je länger je schwieriger, geeignete Lernende zu finden. Dies zeige sich auch darin, dass mittlerweile über 60% aller neuen Lernenden in den Berufsschulen Stütz- kurse besuchten
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2013.2 - Antwort des Regierungsrates
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Frage 1: Wie stellt sich die Zuger Regierung zu den jüngsten Beschlüssen des Bundesrates, insbesondere zur Prioritätensetzung innerhalb der beiden Ausbauschritte? Wie erwähnt, bezieht sich der Regierungsrat Methode werden unterschiedliche Projekte durch ein einheitliches Verfahren vergleichbar. Es handelt sich um die gleiche Metho- de, welche mit dem Berechnungstool NISTRA bei Strassenprojekten angewendet wird cher und so- zialer Nutzen) zu den volkswirtschaftlichen Kosten eines Vorhabens darstellt. Ergibt sich dar- aus der Faktor 1, so ist das Verhältnis ausgeglichen; liegt der Wert über 1, überwiegt der Nut-
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1901.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Finanzierung der Neu- und Ausbauten von Strassen und Wegen. Änderungen bei diesen Rahmenkrediten drängen sich aus zwei Gründen auf. Zum einen ist der Rahmenkredit für Nationalstrassen zu gross. Die Neugestaltung Rütihof f) Instandstellung der Entwässerung (ganzes Netz; ausserhalb Zaun) Für diese Arbeiten ergab sich eine Bruttobausumme (100 %) von ungefähr 230 Mio. Franken. Der damalige Subventionsansatz des Bundes betrug für Bauinvestitionen 84 %; für Unterhalts- und Instandstellungsarbeiten 80 %. Daraus ergab sich eine Nettobelastung für den Kanton Zug von ca. 40.0 Mio. Franken. Am 1. Januar 2008 trat auf Bundesebene
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1900.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Nachtzuschläge um- fasst, ergibt sich aus dem Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförde- rungsgesetz, PBG). Die Kantone können demzufolge nicht von sich aus Tarife festsetzen, ab- ändern Finanzierung der ungedeckten Kosten des Nachtangebots im öffentlichen Verkehr. Zudem hat sich der Kanton im Rahmen der sich bie- tenden Möglichkeiten bereits für eine Vereinheitlichung der Nachtzuschläge in Fahrgästen ein Zuschlag zum ordentlichen Fahrpreis erhoben. Bei den erwähnten Nachtangeboten handelt es sich um Leistungen, die von den Kantonen auf freiwilliger Basis - das heisst ausserhalb des regulären
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2049.2 - Antwort des Regierungsrates
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befän- de sich der Kanton Zug in derselben Situation wie jeder andere Kanton. 4. Wie stellt sich der Regierungsrat zur in der erwähnten Kantonsratsdebatte geäusserten An- sicht, es handle sich bei der Frage Nr. 2049.1 - 13778). Der Regierungsrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt: 1. Wie stellt sich der Regierungsrat des Kantons Zug zu einem allfälligen Rückzug des er- wähnten Beitrittsgesuches? zu sein, ein bei der EU eingereichtes Beitrittsgesuch zurückzuziehen? Der Regierungsrat schliesst sich der vom Bundesrat und den Eidgenössischen Räten wie- derholt geäusserten Auffassung an, dass ein Rückzug
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1855.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Korrektur Die Stawiko macht darauf aufmerksam, dass sich im Bericht des Regierungsrates ein Fehler eingeschlichen hat: - Auf Seite 14 wird erklärt, wie sich der Kanton Zug an der Vorfinanzierung der Durchmes- hes Fremdkapital auf- nehmen und sich verschulden müsste, worunter dann die zukünftigen Generationen zu leiden hätten. Im Weiteren wurde geltend gemacht, dass Zug sich immer wieder über die hohen Belastungen vorliegenden Kantonsratsbeschluss kann der Regierungsrat Darle- hen bis 10.0 Mio. Franken gewähren oder sich an Zinskosten bis 500'000 Franken beteiligen. Finanzierungsvereinbarungen mit höhreren Beträgen –
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1674.2 - Antwort des Regierungsrates
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gewordenen Galvanik hat sich die Situation insbesondere für die Jugendlichen verschärft. Auch die städtische Gewürzmühle, heute das einzige Gebäude mit Ateliers für Kunstschaffende, muss sich wegen Nachbar- s ha- ben, sich in geeigneter Form gesellschaftlich und kulturell zu engagieren, wobei auch alternati- ve Formen möglich sein sollen. Dazu gehören unseres Erachtens auch entsprechende Räume, wo sich die Ju bei der Integrationsschule Zug und das VAM-Programm "VAM plus", das sich vor allem an junge Erwachsene richtet. Diese Liste liesse sich problemlos verlängern. In diesem Zusammenhang erachten wir es als nicht
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1811.2 - Antwort des Regierungsrates
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Luzern (Start 2003), Gol- dau SZ und Zug (Start 2004) war sehr erfolgreich. Allerdings hat sich herausgestellt, dass sich die Strukturen der Gesamt-PHZ, wie sie im Konkordat vom 15. Dezember 2000 ge- schaffen und welche Folgen hätte der Ausstieg eines Konkordatskan- tons auf den Kanton Zug? 2.3. Wie verhält sich der Regierungsrat in dieser Situation und welche Optionen können geprüft werden? Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die PHZ Zug eine interessante Partnerin für ande- re PHs ist, weil die PHZ Zug sich von anderen Institutionen unterscheidet und auszeich- net durch: • Überschaubarkeit und Internationalität
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1812.2 - Antwort des Regierungsrates
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Luzern (Start 2003), Gol- dau SZ und Zug (Start 2004) war sehr erfolgreich. Allerdings hat sich herausgestellt, dass sich die Strukturen der Gesamt-PHZ, wie sie im Konkordat vom 15. Dezember 2000 ge- schaffen und welche Folgen hätte der Ausstieg eines Konkordatskan- tons auf den Kanton Zug? 2.3. Wie verhält sich der Regierungsrat in dieser Situation und welche Optionen können geprüft werden? Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die PHZ Zug eine interessante Partnerin für ande- re PHs ist, weil die PHZ Zug sich von anderen Institutionen unterscheidet und auszeich- net durch: • Überschaubarkeit und Internationalität
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2017.2 - Antwort des Regierungsrates
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Speziallösungen). Bei allen drei Anwendungen handelt es sich um eine technisch anspruchsvolle und komplexe Lösung. Bei der Steuerungslösung handelt es sich um ein Projekt, an dem zwei Kantone (Zug und Solothurn) Grundbuch Version 5. In den Jahren 2008 und 2009 geriet das Projekt ins Stocken. Alsdann stellte sich heraus, dass die Systemlieferantin die versprochene Software nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt (inkl. MwSt) vereinbart. Die Kosten für das gesamte Softwarepaket "ISOV-Grundbuch Version 6" belaufen sich auf ins- gesamt 11 Millionen Franken (exkl. MwSt). Die Kostenverteilung ist im Werkvertrag von 2005