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2652.8 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission zur 2. Lesung
geltende Recht beizubehalten und sich somit für die degressive Abschreibungsme- thode ausgesprochen. Auf die 2. Lesung stellt der Regierungsrat noch einmal den Antrag, dass sich der Kanton Zug der Mehrheit Anträge zur 2. Lesung im Kantonsrat zu beraten. Auf eine Umfrage durch den Kommissionssekretär haben sich acht Mitglieder zu dieser kurzfristig angesetzten Sitzung angemeldet. Effektiv waren zehn Mitglieder Jahrzehnten immer erfolgreich gepflegt habe. 2652.8 - 15475 Seite 3/6 Dem wurde entgegengehalten, dass sich die Zeiten und die finanzielle Situation des Kantons geändert hätten. Die Mehrheit der Kantone schreibe
2659.10 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
entscheiden kann. Sie kann ihre Beschlüsse dem Kantonsrat zum Entscheid beantragen. Die Stawiko fühlt sich verpflichtet, die Öffentlichkeitsarbeit des Regierungsrats vom November 2017 wie folgt kritisch zu an seinem ursprünglichen Antrag mit fünf Mitglie- dern festhält. Beim «Siebner-Modell» handelt es sich um den Antrag der vorberatenden Kommission. - In der Medienmitteilung heisst es: «…steht es für den Aus- sage ist nicht korrekt. Gemäss § 3 Abs. 2 des Organisationsgesetzes (OG; BGS 153.1) gliedern sich die Direktionen entsprechend ihren Aufgaben und Zuständigkeiten in Ämter. Und gemäss § 3 Abs. 5 OG
2624.1 - Antwort des Regierungsrats
beschäftigen sich in den sieben Direktionen und in der Staatskanz- lei konkret mit Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsaufgaben (aufgeteilt nach D i- rektionen)? Aktuell präsentiert sich die Situation 3. Wie haben sich die Anzahl der Stellen und die Personalkosten im Bereich Öffent- lichkeitsarbeit und Kommunikation in den letzten 20 Jahren entwickelt? Die Kommunikationsarbeit hat sich in den letzten her Mitarbeiter/Kommunikationsbeauftragter». Diese Unterschiede in der Organisationsform schlagen sich in der Beantwortung der Kleinen A nfrage nieder und sind wichtig für die korrekte Interpretation.
2734.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
n. An seiner Sitzung vom 31. August 2017 sprach sich der Kantonsrat mit 51 Stimmen gegen 13 Stimmen zwar für eine Erheblicherklärung aus, entschied sich aber gegen eine Abschreibung. Wir unterbreiten Ihnen erste neue Zugangspunkte belegen. Der Re- gierungsrat hat sich jedoch im Rahmen der Revision der Postverordnung aktiv dafür eingesetzt, dass sich die Einflussmöglichkeiten von Kanton und betroffenen Gemeinden Oberägeri allenfalls in eine Agentur umgewandelt wird, sieht der Regierungsrat keine Möglichkeit, sich in den nächsten zwei bis drei Jahren aktiv für eine Erhöhung der Zahl solcher Poststellen einzusetzen
2490.00 - Genehmigung durch den Bund
Energie im Richtplan des Kantons Zug. Im Einzelnen ergeben sich folgende Bemerkungen: Elektrische Übertragungs- und Verteilnetze Gemäss E15.2.1 setzt sich der Kanton für eine unterirdische Leitungsführung der Landwirtschaft BLW, das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL und die Schweizerischen Bundesbahnen SBB haben sich materiell zur Anpassung geäussert. Im Folgenden wird genauer auf die Anliegen und Vorbehalte eingegangen 27. Oktober 2015 zum Entwurf des Prüfungsberichts angehört. Mit Schreiben vom 4. Dezember 2015 hat sich der zuständige Baudirektor des Kantons Zug mit der Richtplananpassung 2015 einverstanden erklärt.
2501.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Mastschweine- und Galtsauen- haltung können sich verpflichten, Fütte- rungsmassnahmen zur Reduktion der N- Ausscheidung zu treffen. Der Kanton betei- ligt sich an den Kosten im Rahmen des Punktesystems für Hektare landwirtschaftlicher Nutzfläche (kg/ha LN) bzw. auf 620 Tonnen pro Jahr beziffert. Seither haben sich die Verhältnisse nur unwesentlich verändert. Aufgrund der hohen Nutztierdichte liegen die kantonalen Seite 3/8 3. Rechtlicher Auftrag Der gesetzliche Auftrag zur Minderung der Stickstoffemissionen leitet sich aus dem Bundesge- setz über den Umweltschutz (USG) vom 7. Oktober 1983, SR 814.01, der Luftreinhalte-
2553.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
zu treffen. 6. Finanzierung § 21 Grundsätze 1 Die Gebäudeversicherung Zug finanziert sich mittels Prämien und sichert ihre Leistungsfähigkeit durch Reserven und Rückversicherung langfristig ab. 2 Die Prämien Mittel sicher und ertragbringend an. § 30 Rückversicherung 1 Die Gebäudeversicherung Zug schliesst Rückversicherungsverträge ab, die einen ausreichenden Risikoausgleich bewirken. 2 Sie kann sich an ent angepasst, wenn sich die Baukosten wesentlich verändern. § 19 Weitergabe von Daten 1 Die Einwohnergemeinden, das Grundbuch- und Vermessungsamt und die Gebäudeversicherung Zug stellen sich gegenseitig kostenlos
2553.4a - Beilage Synopse
zu treffen. 6. Finanzierung § 21 Grundsätze 1 Die Gebäudeversicherung Zug finanziert sich mit- tels Prämien und sichert ihre Leistungsfähigkeit durch Reserven und Rückversicherung langfristig ab. 2 Die Prämien Mittel sicher und ertragbringend an. § 30 Rückversicherung 1 Die Gebäudeversicherung Zug schliesst Rückversi- cherungsverträge ab, die einen ausreichenden Risi- koausgleich bewirken. 2 Sie kann sich an e angepasst, wenn sich die Baukosten wesentlich ver- ändern. § 19 Weitergabe von Daten 1 Die Einwohnergemeinden, das Grundbuch- und Vermessungsamt und die Gebäudeversicherung Zug stellen sich gegenseitig kostenlos
2553.2 - Antrag des Regierungsrats
Abbruchwert versichert. 4 Hat sich der Wert des versicherten Gebäudes infolge Teilschadens wesent- lich vermindert, tritt eine verhältnismässige Herabsetzung des Ver- sicherungswerts ein. § 17 Ermittlung des zu treffen. 6. Finanzierung § 21 Grundsätze 1 Die Gebäudeversicherung Zug finanziert sich mittels Prämien und sichert ihre Leistungsfähigkeit durch Reserven und Rückversicherung langfristig ab. 2 Die Prämien Mittel sicher und ertragbringend an. § 30 Rückversicherung 1 Die Gebäudeversicherung Zug schliesst Rückversicherungsverträge ab, die einen ausreichenden Risikoausgleich bewirken. 2 Sie kann sich an ent
2553.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
gemäss § 5 Abs. 1 die Aufsicht ausübt, würden sich hier zwangs- läufig Interessenkonflikte ergeben. Die Unabhängigkeit muss in diesem Bereich sichergestellt bleiben, weshalb der Antrag der vorberatenden weitere Nebentätigkeiten ausüben kann. Welche Tätigkeiten darf man sich konkret darunter vorstellen? Antwort 1: Die GVZG soll sich weiterhin auf die Kernthemen Gebäudeversicherung und Präven- tion in Staatshaushalt zu er- warten seien. Im Bericht und Antrag des Regierungsrats Nr. 2553.1 - 15017 finden sich alle relevanten Infor- mationen zur Beurteilung der Gesetzesvorlage. Es geht um die Totalrevision

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