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2737.2 - Antrag des Regierungsrats
Schutzzonen, welche innerhalb wie ausserhalb der Bauzonen andere Zo- nen überlagern können oder für sich bestehen. c) Aufgehoben. 2 In Bauzonen ist eine Mischnutzung nach Massgabe der gemeindlichen Bauvor- Schutzzonen, welche innerhalb wie ausserhalb der Bauzonen andere Zo- nen überlagern können oder für sich bestehen. 3 In Bauzonen ist eine Mischnutzung nach Massgabe der gemeindlichen Bauvor- schriften sowie besonders gute architektonische Gestaltung der Bauten und Anlagen so- wie der Freiräume aufweisen; b) sich besonders gut in das Siedlungs- und Landschaftsbild einfügen. 4 Arealbebauungen können etappenweise
2737.3a - Beilage Synopse
Schutzzonen, welche innerhalb wie ausser- halb der Bauzonen andere Zonen überlagern können oder für sich bestehen. c) Aufgehoben. 2 In Bauzonen ist eine Mischnutzung nach Massgabe der gemeindlichen Bauv Schutzzonen, welche innerhalb wie ausserhalb der Bauzonen andere Zonen überla- gern können oder für sich bestehen. 3 In Bauzonen ist eine Mischnutzung nach Massgabe der gemeindlichen Bauvorschriften sowie besonders gute architektonische Gestaltung der Bauten und Anlagen sowie der Freiräume aufweisen; b) sich besonders gut in das Siedlungs- und Land- schaftsbild einfügen. 4 Arealbebauungen können etappenweise
2737.5 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats
15664 Seite 3/4 sich für die meisten Aufgaben. Sie stehen für Fairness, Transparenz, Chancengleichheit und Objektivität der Beurteilung. Studienauftrag – nicht anonym: Demgegenüber eignen sich Studienaufträge rags voraus. Daraus ergibt sich zusammen mit der Entschädigung der Teilnehmenden ein aufwändiges Vorgehen. Studienaufträge bieten die Möglichkeit des Dialogs und eignen sich zur Ausarbeitung von Lösungen beraten. 1. Abklärungsauftrag Anlässlich der Beratung dieser Teilrevision in erster Lesung stellte sich der Kantonsrat die Fra- ge, ob die in § 32 ter Abs. 1 und 2 verwendeten Begriffe «Planerwettbewerb»
2756.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
die sich zu Stu- dienzwecken unter der Woche in einem anderen Kanton aufhalten. Diese müssen bei der Ein- wohnerkontrolle ihrer Wohnsitzgemeinde im Kanton Zug einen Heimatausweis beantragen, um sich an Kanton Zug einen Heima t- schein beantragen zu können, um sich in diesen Kantonen niederlassen zu können. Gleiches gilt für den Heimatausweis: um sich als Wochenaufenthalterin resp. Wochenaufent- halter r der Heimatausweis iden- tisch sind. Die nachfolgenden Ausführungen dienen der Klarstellung, dass es sich bei Heima t- schein und Heimatausweis um zwei unterschiedliche Dokumente mit verschiedenen Funktionen
1568.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
hinsichtlich welcher sich Anmerkungen aufdrängen, auch wenn damit keine Ände- rungsvorschläge verbunden sind. Ob es sich um einen abweichenden Antrag oder um eine Anmerkung handelt, ergibt sich aus dem entsprechenden Kommission auf Unverständnis. Zudem lässt die Motion viele Fra- gen offen, was Vollzugsschwierigkeiten mit sich bringen würde. So ist zum Beispiel unklar, ob beide Ehegatten (voll) arbeiten müssen, ob ein Totalpensum sofern das Reineinkommen den Betrag von 70'000 Franken nicht übersteigt. Die Steuerausfälle belaufen sich auf jährlich 2 Mio. beim Kanton und auf 1.6 Mio. Franken bei den Einwohnergemeinden (Variante a) bzw
1656.2 - Antwort des Regierungsrates
wurde: Wie gestaltet sich die Lohnsituation bei den kantonalen Angestellten im Kanton Zug? Sind Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auszumachen? Falls ja, wie erklärt sich der Regierungsrat diese Abweichungen bei den Werten lassen sich auch bei gleichem Alter, gleicher Tätigkeit und Lohneinreihung nie ganz vermeiden. Sie müssen aber in jedem Fall, gleich ob es sich um eine Frau oder einen Mann handelt erstmals ab dem 3. Dienstjahr erhält. Der Unterschied gleicht sich bei gleicher Leis- tung mit der Zeit wieder aus. Derartige Ungleichheiten lassen sich sachlich mit der Einarbei- tung und Erfahrung im Betrieb
1709.07 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
eine Reallohnerhöhung von 2% über alle Gehaltsklassen ab dem 1. Januar 2009. Er macht geltend, dass sich seit Inkrafttreten des geltenden Personalgesetzes im Jahre 1994 die Lohndifferenz gegenüber der P wird mit einem Mehr- aufwand für das Personal von rund 5.2 Mio. Franken im Jahr 2009 gerechnet. Weil sich gemäss dem Lehrpersonalgesetz (BGS 412.31) die Gehälter der gemeindlichen Lehrpersonen an denjenigen Regierungsrates al- so für den Kanton Mehraufwendungen von 6.7 Mio. Franken im ersten Jahr, welche sich jähr- lich gemäss der Teuerungsentwicklung erhöhen werden. Die vorberatende Kommission hat gemäss
1733.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
effektiv vorfinden wird, weshalb man sich einer ersten Etappe auf diejenigen Gebiete konzentrieren soll, in welchen Funde erwartet wer- den. Schlussendlich werden sich durch die Tranchierung auch keine reich an archäologischen Denkmälern ist. In den meisten Fällen und insbesondere in Bauzonen beschränkt sich der archäologische Denkmalschutz darauf, bedrohte Fundstellen vor ihrer Vernichtung wissenschaftlich der Bauherrschaft Anfang Dezember 2008 ein Schreiben, in dem die Bauherrschaft ausführte, dass sie sich mit ca. 150'000 Franken an den Voraushubkosten für die archäologischen Sondierungsgrabungen beteiligen
1530.5 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
führend. Aufgrund des guten Rechnungsergebnisses könne sich der Kanton Zug grosszügig zeigen und den Beitrag auf 200'000 Franken anheben, zumal sich ein Einwohner von Unterägeri als treibende Kraft für den werden soll. In unserem Bericht Nr. 1543.1 - 12389 zur Staatsrechnung haben wir festgehalten, dass sich sowohl die Mitglieder des Regierungsrates als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung rundlage eines allfälligen Teuerungsausgleichs, nicht verändert wird. Die Stawiko betont, dass es sich hier um eine freiwillige, einmalige und unpräjudizielle Anerkennungsleistung des Kantons handelt.
1564.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ist, dazu sind längere Beobachtungsperioden notwendig. Nach fünf Jahren zeichnen sich allenfalls Ten- denzen ab. Aus Sicht des Regierungsrates ist es deshalb bei vielen Themen noch verfrüht, den Richtplan wicklung in geordnete, räumliche Bahnen zu lenken. Allenfalls zeichnen sich Tendenzen ab (z.B. bei der Bevölkerungsentwicklung). Aus Sicht des Regierungsrates ist es bei vielen Seite 3/6 1718.1/1564.2 - 12830 Beschäftigtenzahlen, da sich diese kaum über Prognosen im Richtplan steuern lassen und der Kanton Zug über zu grosse unüberbaute Reserven ver- fügt, welche rechtsgültig eingezont sind. Aus Sicht des Regierungsrates

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