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953.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
ebenfalls unbestritten, dass sich die MS Victory in einem sehr schlechten Zustand befindet und sich eine Ersatzanschaffung deshalb aufdrängt. Ebenfalls unumstritten war, dass sich der Kanton an allfälligen 8 Mio. betragen, beläuft sich eine Neuanschaffung der MS Zug auf Fr. 6,5 Mio. Die SGZ ist bekanntermassen nicht in der Lage, diesen Ersatz selbst zu finanzieren, weshalb sich der Kanton Zug an der Finanzierung eines Motorschiffs inkl. Transport und Anpassung der Slipanlage beliefe sich auf Fr. 1,8 Mio. Angesichts der Tatsache, dass es sich auch beim revidierten Schiff immer noch um ein Schiff mit gewichtigen Mängeln
2762.12 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
en Stimmabgabe bewilligen, wenn die technischen, sicherheitstechnischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.» Die Argumente finden sich auf den Seiten 9 und 10 des Kommissionsberichts. Auch Antrag des Regierungs- rats ab. Ihre Argumente finden sich auf den Seiten 6 und 7 des Kommissionsberichts Nr. 2762.6 - 15625. Die Stawiko äussert sich inhaltlich nicht zu diesen Anträgen und stellt auch nicht zwingend. Somit handelt es sich vorliegend um eine neue Ausgabe, die dem Kantonsrat mit einer separaten Vorlage zum Entscheid zu unterbreiten ist. Es handelt sich dabei um einen Verpflichtungs- kredit
2793.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Begründung des Motionsbegehrens wird vorgebracht, dass es sich bei G rundstückgewin- nen weitgehend um arbeitsfreies Einkommen handelt. Diese Tatsache an sich rechtfertigt eine hohe Besteuerung indessen noch nicht die Grund- stückgewinnsteuer eine Gemeindesteuer. Die Regelungen zur Grundstückgewinnsteuer finden sich in den §§ 187 bis 202 StG. Durch die Grundstückgewinnsteuer wird ein Mehrwert besteuert, der beim tpunkt voraus. Steu- erobjekt ist der Gewinn, der durch die Veräusserung erzielt wird. Es handelt sich um eine Ein- kommenssteuer, da mit ihr das anlässlich des Grundstückverkaufs erzielte Einkommen besteu-
2778.2 - Antwort des Regierungsrats
differenzierte Betrac h- tung erforderlich. Zum einen gibt es Eingriffe, bei denen sich generell sagen lässt, ob sie aus Sicht der Krankenversicherer stationär teurer oder günstiger sind als ambulant. Andererseits on übernehmen, aus der sich wertvolle Impul- se für die Weiterentwicklung der Organisation des Gesundheitswesens auf nationaler Ebene ergeben würden. 4. Frage: Ist es aus Sicht des Regierungsrats sinnvoll aktiv genutzt. Es wäre erfreulich, wenn sich durch die Einführung eines «Experimentierartikels» im KVG weitere Möglichkeiten ergäben. Auf nationaler Ebene setzt sich der Gesundheitsdirektor als Vorstandsmitglied
2905.1 - Antwort des Regierungsrats
Tiefbauamts, der Zuger Polizei und des Direktionssekretariats der Sicherheitsdirektion nahm auch Stadtrat Urs Raschle teil. Dabei verständigte man sich darauf, dass der Altstadtbereich (Kernzone) eine abweichende geforderten Abklärungen. Er verdeutlichte, dass sich der Verkehrsfluss an Werktagen durch die Tempo-30-Anordnung nicht verändert. Wesentlich geändert haben sich die Geschwindigkeiten am Abend, in der Nacht an Wochenenden. Zusammen mit den Temporeduktionen gingen auch die Lärmimmissionen zurück. Es zeigte sich zudem, dass wegen des hohen Verkehrsaufkommens zwischen 7 und 19 Uhr vom Kolinplatz in alle Richtungen
2908.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
et. Es handelte sich jeweils um Beiträ- ge zulasten der laufenden Rechnung. Es erfolgte keine Finanzierung aus dem Lotteriefonds, um dem Kantonsparlament die Möglichkeit zu geben, sich politisch zum jeweiligen können, wenn sich der Kanton mit einem à-fonds-perdu-Beitrag beteiligt. Dies zeigte das Re- sultat bei der Finanzierung der Aufbaukosten des Departements Informatik, wo mit dem Hi n- weis, dass sich der Kanton Bereich) geführt werden. 39 Ju- gendliche absolvieren zurzeit eine VINTO-Lehre. Gleichzeitig lässt sich der Erfolg dieser jun- gen Sportlerinnen und Sportler sehen. Diverse Junioren Schweizermeister -,
2908.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Schule aufgenommen wird? Grundsätzlich ja, die Aufnahmekriterien sind jedoch transparent und richten sich nach den Vor- gaben von Swiss Olympic. Zuger Sporttalente und Talente höherer Qualifikation (nationale Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV) anzuerkennen. Aktuell haben sich 16 Kantone plus das Fürstentum Lichtenstein der HBV angeschlossen. Ak- tuell haben bei VINTO «nur» es beteiligt. 7. Was passiert mit dem Verein VINTO resp. der VINTO-Academy? Der Verein VINTO wird sich vermutlich nach dem Austritt des aktuellen, letzten VINTO-Jahr- gangs auflösen (nach Sommer 2022)
2956.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Schaden» beitritt. Das heisst, dass sich der Kanton Zug teilweise auch dort am Stipendienko n- kordat orientiert, wo er heute grosszügiger ist. Daraus ergeben sich strengere Abg renzungsre- geln für den abzusichern. Das Stipendienkonkordat e r- weist sich unter diesem Aspekt als Begleitmassnahme zur Umsetzung der NFA. So trägt das Konkordat zunächst dazu bei, dass sich die kantonalen Stipendiensysteme im Bereich t werden soll. Politische Würdigung Im Falle eines Beitritts zum Stipendienkonkordat verpflichtet sich der Kanton Zug, die Vorg a- ben des Stipendienkonkordats einzuhalten. Momentan hätte ein Beitritt
2958.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Gestützt auf § 1 Abs. 1 Notorganisationsgesetz wurde zur Sicherstellung der öffentlichen Dienste und zur Hilfeleistung in Notlagen, die sich mit der ordentlichen Organi- sation nicht bewältigen lassen der Regierungsrat dazu bei, dass sich der Kanton Zug nachhaltig, insbesondere in den Bereichen Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft entwickelt. Der Kanton Zug befindet sich mit se iner Politik auf dem richtigen zur Antragstel- lung an den Regierungsrat überwiesen. 1. Allgemeine Bemerkung Der Regierungsrat ist sich der Bedeutung der Stabilisierung des Klimas bewusst und anerkennt die Notwendigkeit, dass auch der
2093.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Kenntnis nehmen kön- nen. Der Regierungsrat sprach sich in seiner Vernehmlassung für die zweite Variante aus. Nach ausgiebiger Diskussion schloss sich die Konkordatskommission anlässlich der Kommissi- en höhere Studiengebühren zur Folge hätten. Sollte sich aber gesamtschweizerisch ein Trend zu solchen höheren Gebühren zeigen, könnte und würde sich die Hochschule Luzern einem solchen Trend kaum verschliessen erhoben Die Stellungnahme der Konkordatskommission beschränkt sich beim Einspracheverfahren auf die Frage, ob sie einverstanden ist, dass es sich jeweils um Verwaltungsvereinbarungen han- delt, über die der

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