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1331.2 - Antwort des Regierungsrates
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Zusammenhang intensiv diskutiert worden. Sicher ist dabei, dass Temporeduktionen eine Verstetigung des Verkehrs (weniger Staukosten) und eine Senkung der Unfallgefahr mit sich bringen. 1331.2 - 11836 5 4. Erachtet Die Massnahme "Temporeduktion auf Autobahnen" wirkt sich tatsächlich nur in untergeordneter Weise auf die Ozonkon- zentration aus. Hingegen wirkt sie sich massgeblich auf die Emissionen von Stick- oxiden und der Wirtschaft getragen werden. 5. Gedenkt der Regierungsrat sich dem Vorgehen der BPUK anzuschliessen? Ja, der Regierungsrat hat sich im Rahmen der Vernehmlassung vom Februar 2005 über die Strategie
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2192.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Die Arbeitnehmenden können sich ab dem Beginn des auf die Vollendung des 58. Altersjahrs folgenden Monats vorzeitig altershalber pensionieren lassen. 2 Mitarbeitende, die sich vorzeitig pensionieren lassen nicht erreicht ist, ist dafür ein Umlagebeitrag zu leisten. § 4 Beiträge 1 Der Gesamtbeitrag setzt sich aus Sparbeiträgen, Risikobeiträgen, Beiträ- gen an den Teuerungsfonds sowie dem Umlagebeitrag zusammen 1) SR 831.40 2 [Geschäftsnummer] i) Alter 60–65: 26,0 % j) Alter 66–70: 14,0 % Das Alter berechnet sich als Differenz zwischen dem Kalender- und dem Geburtsjahr. 3 Die Risikobeiträge decken die Versich
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2192.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. November 2013
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Die Arbeitnehmenden können sich ab dem Beginn des auf die Vollendung des 58. Altersjahrs folgenden Monats vorzeitig altershalber pensionieren lassen. 2 Mitarbeitende, die sich vorzeitig pensionieren lassen nicht erreicht ist, ist dafür ein Umlagebeitrag zu leisten. § 4 Beiträge 1 Der Gesamtbeitrag setzt sich aus Sparbeiträgen, Risikobeiträgen, Beiträ- gen an den Teuerungsfonds sowie dem Umlagebeitrag zusammen 1) SR 831.40 2 [Geschäftsnummer] i) Alter 60–65: 26,0 % j) Alter 66–70: 14,0 % Das Alter berechnet sich als Differenz zwischen dem Kalender- und dem Geburtsjahr. 3 Die Risikobeiträge decken die Versich
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2215.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Hochbauamtes wird vom 2. Stock und die Fachstelle Sicherheit vom 1. Stock in die Räumlichkeiten des AFU in den 4. Stock umziehen. Somit befindet sich das ganze Hochbauamt auf einem Geschoss. Zudem kann n des Kantons untergebracht, Teile des Ha u- ses stehen jedoch noch leer. Das Tiefbauamt erklärte sich bereit, diese Räumlichkeiten zu übernehmen. Das bietet dem Amt selbst den Vorteil, den Zusatzbedarf AUSFÜHRLICHE BERICHT 1. Ausgangslage Die kantonseigene Liegenschaft Artherstrasse 25 in Zug befindet sich im Finanzvermögen. Die Finanzdirektion ist damit einverstanden, die Liegenschaft weiterhin im Fin
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2118.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Mitgliedern besteht, was sich auf die Kosten auswirken wird. Die Schätzungskommission wird ihr Budget über das Verwal- tungsgericht beim Kantonsrat eingeben. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Budgetpos- erweiterte Justizprüfungskommission unterbreitet Ihnen vorliegenden kurzen Bericht. Die- ser gliedert sich wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Eintreten 3. Detailberatung 3.1 Änderung der Geschäftsordnung des V eine kleine Teilrevision der Geschäftsordnung zur Genehmigung. Die Justizprüfungskommission liess sich vorab vom Präsidenten des Verwaltungsgerichtes über die Geschäftslast am Verwaltungsgericht informieren
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2170.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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die sich nur für ein Singularinteresse einsetzen. Als Beispiel wird eine Gruppierung genannt, welche die Spange Cham verhindern möchte und daher aufgrund dieser örtlichen Ausgangslage versucht, sich politisch die Vorlagen Nr. 2170.2, 2170.3 und 2170.4 einzutreten. 2. Detailberatung In der Detailberatung hat sich die Kommission mit sämtlichen Bestimmungen der Revisionsvo r- lage befasst. Nachfolgend wird lediglich Regierungsrat für den Kanton Zug ve r- antwortlich ist und deshalb ein Interesse besteht, dass er sich in Bern für den Kanton einsetzt. Dieser Argumentation wird entgegengehalten, dass das Regierungsratsmandat
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2116.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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ausgebildete Sicherheitsangestellte Sicherheitsdienstleistungen vornehmen dürfen. Dies ist ein Qualitätsmerkmal, das sich ins- besondere auch positiv auf das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zeigte sich mit diesem Vorgehen einverstanden. Die diskutierten Standpunkte für oder gegen ein Eintreten können wie folgt zusammengefasst werden: Für Eintreten ▪ Private Sicherheitsdienstleistungen können erhoben Die Stellungnahme der Konkordatskommission beschränkt sich beim Einspracheverfahren auf die Frage, ob sie einverstanden ist, dass es sich jeweils um Verwaltungsvereinbarungen han- delt, über die der
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2176.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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28. November 2012 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Unsere Kommission hat sich auftragsgemäss mit einer erneuten Änderung des kantonalen Pla- nungs- und Baugesetzes befasst. Thema Bund eine Detailregelung, die ihm ve r- fassungsgemäss kaum zusteht. Das Raumplanungsgesetz äussert sich im Abschnitt über Zweck und Inhalt der Nutzungspläne (Zonenpläne) zu baurechtlichen Einzelheiten und bestimmte Vorschriften zu erlassen, formuliert eine solche Vorschrift jedoch gleich selbst. Sie dreht sich um "Erzeugung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz". In diesem Zusammenhang sind bestehende
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2123.1a - Beilage
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vorgesehen sind. In allen übrigen Fällen ist somit die kantonale Zuständigkeit gegeben. Folglich erübrigen sich ein diesbezüglicher Hinweis im Übertretungsstrafgesetz. § 4 Fahrlässigkeit, Versuch und Gehilfen- Bundesrecht abgedeckt sind (Art. 128 StGB) und deshalb kein Raum für kantonales Recht verbleibt, stellt sich die Frage, ob Absatz 1 nötig ist. Wenn die Polizei bei einem Unglück oder drohender Gefahr im Einsatz , ihr zur Bewältigung der beson- deren Situation behilflich zu sein. Sie würde ihr damit zumuten, sich allenfalls gegen ihren Willen den Gefahren auszusetzen, die mit dieser Hilfeleistung verbunden sind
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2169.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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von fast sämtlichen Bürgergemeinden. Ausnahme: Bürger- gemeinde Menzingen; aus Sicht des Bürgerrats Menzingen sollten sich im Amt befindende Exekutivmitglieder einer Stellungnahme enthalten; bezüglich der Menzingen verzichtet auf eine Stellungnahme mit der Begründung, dass es sich hierbei um ei- ne politische Frage handle, zu der sich die Parteien äussern sollen. Keine Stellungnahmen gin- gen schliesslich unterbreiten Ihnen hiermit Bericht und Antrag zur Verfassungsinitiative. Unser Bericht glie- dert sich wie folgt: A. Das Wichtigste in Kürze B. Bericht 1. Inhalt der Verfassungsinitiative 2. Argumente