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2065.5 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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gesetzt werden. Leider hat man auch hier die sich heute bieten- den Möglichkeiten der Technik nicht genutzt („Spread Spectrum Verfahren“, wie sie heute in sicheren militärischen Funknetzen standardmässig Summen dürfte sich der Effort aber für den Kanton lohnen. 4.1. Polycom Light beinhaltet drei Elemente: a) Einführung eines Minimums an Polycom Geräten/Polycom Infrastruktur zur Sicherstellung der Verbindung Kosten wieder abgelöst werden wird. Deshalb drängt sich die Suche nach einer valablen Übergangslösung ge- radezu auf. Eine Bereitschaft der Sicherheitsdirektion zu dieser Suche war in der Kommission nicht zu
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1348.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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könne der Bund den Kantonen aber nicht einheitliche Formulare vorschreiben. Auch aus dem StHG ergäbe sich keine zwingende Tatsache, die eine Verwendung von in der ganzen Schweiz einheitlichen Formularen für bedenken, dass es nicht zu übersehen sei, dass der geplante neue Lohnausweis vermehrte Belastung mit sich bringe. Die geplante Ein- führung des neuen Lohnausweises stehe somit in einem diametralen Widerspruch einführten. Dem Vernehmen nach wür- den auch einige Kantone Abweichungen zur SSK-Lösung beschliessen und sich damit Standortvorteile sichern. Der Regierungsrat des Kantons Zug solle die Verant- wortung für die
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1439.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Quervergleich zeigt, dass sich die Unter- haltsaufwendungen somit in der gleichen Grössenordnung wie bei Strassen und Ge- bäuden (jährlich 1 - 2 % der Anlagekosten) halten. Es bietet sich an, auf dieser Basis wie sich Teuerung und Zinsen in den nächsten 25 Jahren tatsächlich entwickeln werden. Nach heutigem Wissensstand und unter Berücksichtigung der derzeitigen Liquidi- tätssituation handelt es sich jedoch heutigem Wissensstand und unter Be- rücksichtigung der derzeitigen Liquiditätssituation handelt es sich für den Kanton um eine vorteilhafte Regelung. 2. Ausgangslage Am 31. August 2000 bewilligte der Kantonsrat
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1351.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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mit grossem Aufwand versucht, Anträge zur Verbesserung des aus ihrer Sicht unbefriedigenden Budgets zu formulie- ren. Es habe sich herausgestellt, dass dem Parlament nur sehr wenige Möglichkeiten zur Korrektur 9 4. Schlussfolgerungen Die sich mit dem Teuerungsausgleich befassenden Ausführungen des Gutachtens der Universität Bern sind in jeder Hinsicht plausibel und erklären sich von selbst. Überzeugend sind intendiert war eine Beschneidung der regierungsrätli- chen Kompetenzen: In den Materialien finden sich keinerlei Indizien dafür, dass der Teuerungsausgleich in Zukunft durch den Kantonsrat beschlossen
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1483.07 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission zur 2. Lesung
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Einwohnergemeinden ihr Steuersub- strat auf diese Weise verbessern, so wirkt sich dies auch positiv auf die Geber- gemeinden aus, indem sich deren Finanzierungsbeiträge reduzieren. - Überschüsse müssen nicht t oder einer grosszügigen Ausgabenpolitik, so müssten bezugsberechtigte Einwohnergemeinden, die an sich in der Lage wä- ren ihren Steuerfuss zu senken, diesen künstlich hoch halten oder gar erhöhen, nur Lesung im Kantonsrat. 2 Die Ausgleichsleistung einer bezugsberechtigten Einwohnergemeinde redu- ziert sich um einen Zehntel für jeden halben Prozentpunkt, den ihr aktueller Steuer- fuss unter dem durchsch
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1360.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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Sitzun- gen beraten. Die diesen Minderheitsbericht unterzeichnenden Kommissionsmitglie- der wenden sich gegen die beiden Gesetzesinitiativen. Sie haben deshalb entschie- den, Ihnen im Rahmen eines separaten Minderheitsbericht war das knappe Abstimmungser- gebnis in unserer vorberatenden Kommission. Dass sich ein zustimmendes Resultat ergeben hat, kann nicht erstaunen, gehörten doch 5 Mitglieder des 12-köpfigen unmöglich, ihre Meinung in Kenntnis dieser zusätzlichen Orientierung allenfalls anzupassen. Dies zeigte sich denn auch bei der Beratung der Initiative „Kein Abbau beim Hand- werklichen Gestalten“, wo die Vertreter
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1112.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Raumeinteilung zu. Alle Zimmer verfügen über ein überdachtes Aussengehege, damit sich die Tiere in möglichst artgerechter Umgebung sicher und geborgen fühlen. Das Tierheim Allenwinden ist derart konzipiert, dass Tierheims Allenwinden mit integrierter Quarantänestation belaufen sich auf 1'350'000 Franken. Für die Investitionsfinanzierung ergeben sich folgende Varianten (in Franken): ohne mit ersuchtem mit Beitrag zu einer enormen Belastung für alle Beteiligten. Kamen die saisonalen Schwankungen hinzu, ergaben sich bei der Betreuung zuweilen gravierende Kapa- zitätsprobleme. Während für Hunde bereits vor einigen
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1158.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Massenverwaltung, sondern betreffen einen Einzel- fall und setzen voraus, dass sich die entscheidende Behörde eingehend mit den sich stellenden, teils komplexen Fragen auseinandersetzt, den Sachverhalt sorgfältig Rechtspflegevorschriften des Feuerschutzgesetzes sei es der Stadt Zug jedoch nicht möglich gewesen, sich gegen den Beschwerdeentscheid des Re- gierungsrats bei einem unabhängigen und unparteiischen Gericht Diskussionen Anlass. b. Vor allem in der Zeit unmittelbar nach Inkrafttreten des Feuerschutzgesetzes hatte sich der Regierungsrat verschiedentlich mit Beschwerden zu befassen, welche die von den Gemeinden erhobene
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1127.2 - Antwort des Regierungsrates
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erstellen. Nachträgliche Kon- trollen und Expertisen seien kosten- und zeitintensiv. Andererseits liessen sich unge- nügende Resultate nach Abschluss der Arbeiten nur schwer oder gar nicht mehr nachweisen. Rü Darunter leide die Qua- lität. Langfristige Bauschäden seien die Folge. Die Qualitätssicherung lasse sich mit geringem Aufwand erreichen, wie das Maler- und Gipsergewerbe beweise. Fachkon- trollen führten festlege, um die Qualität höher zu gewichten als den Preis. Die Fragen der Interpellanten drehen sich sodann um die Qualitätssicherung, die Eignungs- und die Zuschlagskriterien in Submissionen, um die
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2336.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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Menzingen (kgm) unbestritten. Die Kommiss i- on kann sich den Ausführungen in der Vorlage des Regierungsrats vollumfänglich anschlie s- sen. Anmerkung: Da es sich verschiedentlich bei der Beratung von Bauvorlagen des kantonalen Gymna- sium Menzingen (kgm) ist unbestritten. Es handelt sich um ein sorgfältig ausgearbeitetes Projekt, das sich sinnvoll in die Land- schaft einpasst und den Anforderungen der Schule gerecht Planung von Neu- und Umbauten für das Kantonale Gymnasium Menzingen (kgm). Dieser Entscheid stützte sich auf die Richtplanentscheide des Kantonsrats vom 8. Mai 2008 und die Bedarfsplanung der DBK ab. Die