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1341.03 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
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wird, soweit solche zwecks Sicherung des Steuersubstrats und mit Blick auf den Standort- wettbewerb geboten scheinen. An dieser Ausgangslage und Beurteilung des Um- felds hat sich bis zur Veröffentlichung behandelt und könnte noch wesentliche Änderungen erfahren. Dennoch lässt sich im Sinne eines länger- fristigen Ausblicks festhalten, dass es sich bei den oben genannten Steuerausfällen aus der Senkung der Kapitalsteuer 11818 1. Das Wichtigste in Kürze Die Schweizer Steuerlandschaft ist in Bewegung. Gegenwärtig befassen sich etwa 15 Kantone mit einer Steuergesetzrevision oder sie haben eine solche in den ver- gangenen 18
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1406.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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ht befinden sich unter den Pendenzen so viele Wirtschaftsstraffälle wie nie zuvor. Ein Rückgang solcher zum Teil äusserst komple- xer und auch aktenmässig umfangreicher Fälle zeichnet sich nicht ab und aus dem vorliegenden Antrag resultierende neue Stellenetat für die Amtsperiode 2007 bis 2012 lässt sich wie folgt zusammenfassen (PE = Personaleinheiten): Geltender Beschluss 65.0 PE Zuzüglich voraussehbare erin bis Mitte 2006 beim Strafgericht und beim Einzel- richteramt eingesetzt. Dieses Vorgehen hat sich bewährt, konnte das Obergericht doch mit befristeten Einsätzen auf erhebliche Veränderungen der Belastung
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1434.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Dies behin- dert jedoch den Verkehr Richtung Buonas nicht, im Gegenteil wirkt sich diese Erschliessung positiv auf die Sichtweite aus, da die Einmündung auf der Kurvenaus- senseite liegt. 2.3 Fazit Die Anpassung bereits der im Richtplan eingezeichneten Linienführung der Ostumfahrung Rotkreuz entspricht, erwies sich als Bestvariante. Die Umfahrung ist im Richtplan festzusetzen. 1. Streichung des Wildtierkorridors dieser Wildtierkorridor am 17. Dezember 2003 vom Kantonsrat in den Richtplan aufgenommen, ohne dass sich die Raumplanungskommission oder die kantonalen Fachstellen dazu hatten äussern können. Am 7. September
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1441.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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befindet sich im Eigentum der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) und des Elektrizitätswerkes der Stadt Zürich (EWZ). Technische Unterlagen Die Beantwortung dieses Postulats stützt sich auf folgende g: ca. 55 Mio. Franken (1.5 km). 6 1441.2 - 12238 Da es sich in Hünenberg um einen "guten", fast trockenen Baugrund handelt, wäh- rend man sich in Baar vollständig im Grund-/Hangwasser befindet, wurden vom Neufeld bis Neuguet beträgt ca. 1.5 km. Die Hochspannungsleitung und die Tangente Neufeld queren sich auf der Höhe der Rigistrasse und beim Neufeld. In der Gewässerschutzkarte des Kantons Zug wurde -
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2150.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ausbleiben, sondern auch höhere Sicherheitskosten anfallen. Mit der neuen Bossard Arena wurden erhebliche bauliche Vorkehrungen getrof- fen, dass die verschiedenen Fangruppen, ohne sich begegnen zu müssen, vom Linienbusse eingesetzt, was sich aber aufgrund der unterschiedlichen Spiel- dauern als nicht sinnvoll herausstellte, später nur noch Extrabusse. Seit 1995 beteiligten sich die Gemeinden an den Kosten. Veranstalter von Grossanlässen erhalten aus dem Lotteriefonds einen Beitrag des Kantons: Es handelt sich entweder um wiederkehrende Beiträge (z.B. Zuger Jazz Night, Zuger Seefest, Zuger Märlisunntig, Rock
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2192.2 - Antrag des Regierungsrates
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können sich ab dem Beginn des auf die Vollendung des 58. Altersjahres folgenden Monats vorzeitig altershalber pensionieren lassen. 1) BGS 154.21 9 [Geschäftsnummer] 2 Mitarbeitende, die sich vorzeitig nicht erreicht ist, ist dafür ein Umlagebeitrag zu leisten. § 4 Beiträge 1 Der Gesamtbeitrag setzt sich aus Sparbeiträgen, Risikobeiträgen, Beiträ- gen an den Teuerungsfonds sowie dem Umlagebeitrag zusammen 22.0 1) SR 831.40 2 [Geschäftsnummer] Alter % 55–59 24.0 60–65 26.0 66–70 14.0 Das Alter berechnet sich als Differenz zwischen dem Kalender- und dem Geburtsjahr. 3 Die Risikobeiträge decken die Versich
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1553.1 - Gedruckter Bericht
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befasste sich mit den ihm von Gesetzes wegen obliegenden Fragen der Justizverwaltung und Justizgesetzgebung. Neben personellen Fragen wie Wahlen und Beförderungen des Kanzleipersonals hatte sich das Gericht Das Verwaltungsgericht trat in den Berichtsjahren zu 119 Sitzungen zusammen. Die Sitzungen verteilen sich auf die Berichtsjahre und die Kammern wie folgt: 2005 2006 Total Gesamtgericht 4 4 8 1. Kammer 20 Stelle im Verlaufe der jetzt laufenden Berichtsperiode aber wieder besetzt werden. Zurzeit verteilen sich die sechs Stellen auf vier GerichtsschreiberInnen und zwei Kanzleisekretärinnen. Leiter der Kanzlei
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1562.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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gelin- gen. Betreffend Teilschule in Sarnen wurde ausgeführt, dass sich diese in einer anderen Situa- tion befinde. Dort befindet sich das Kompetenzzentrum Spitex für die ganze Schweiz und welt- weiter zu Ende geht. Mit Blick auf die sich abzeichnende demografische Entwicklung besteht eine allgemeine Sorge um fehlende Fachpersonen in der Pflege im ACB-Bereich. Ein sich abzeichnender Pflegeengpass muss chlusses betreffend Schaffung einer HFGZ zu beraten. Begründet wurde dieser Entscheid damit, dass sich die KOK bereits im März 2005 mit dieser Thematik auseinander gesetzt habe, als es um die Schaffung
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1519.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die Autobahn reichen und damit ein Sicherheitsproblem darstellen. Im Bereich der Anschlussknoten ereignen sich immer wieder Verkehrsunfälle. Die Situation wird sich ohne bauliche Massnahmen noch erheblich damit ver- kehrlich in direkter Wechselwirkung mit dem Autobahnanschluss Rotkreuz. Der Knoten befindet sich im Kantonsstrassenperimeter, so dass der Kanton für den Aus- bau aufzukommen hat. Im Gegensatz dazu simulation im Zusammenhang mit dem Projekt für die Sanierung des Autobahn- anschlusses. Dabei erwies sich die bestehende Knotenform "Kreisel" als die geeig- netste Lösung, auch für die Zukunft. Der bestehende
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3185.9a - Beilage: Detailerläuterungen
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finden sich im Anhang. Vergleich der Varianten 1a, 1b und 2 zur Bestimmung § 4c Tabelle 1: Vergleich der Varianten für die Bestimmung § 4c neu EnG-ZG. Die Angaben zum Budgetbedarf beziehen sich auf den Förderprogramm. Die Pflicht ergibt sich bereits durch die Bestimmung. − «angepasst»: Ein Teil der Mehrinvestitionen wird gedeckt, insbesondere bei Heizsyste- men, die sich bei Lebenszykluskostenbetrachtung für die Fördermittel für die Jahre 2023 bis 2032 ermittelt. 4 Die Umsetzung der Variante 1a stützt sich auf die Verordnungsbestimmungen des Kantons NE, diejenige der Variante 1b auf den Entwurf der Ver