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3195.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
gestellt, ob es sich hier wirklich um eine Aufgabe handle, für die sich der Kanton Zug einsetzen und Steuergelder verwenden soll. Der Finanzdirektor führte aus, dass die Cybersicherheit aus Sicht des Regierungsrats Jahren ermöglichen, sich in Familie, Gesellschaft und Wirtschaft ihren Bedürfnis- sen, Vorstellungen und Fähigkeiten entsprechend sinnstiftend einbringen zu können. Im Weitern erkundigte sich die Stawiko, wofür dem Programm Zug+ grundsätzlich positiv einge- stellt. Sie erachtete es aber als zentral, dass es sich in einer transparenten Struktur entwickelt, in der Vorgehensweise, Informationsfluss und Kompetenzen
2998.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
prognostizierte Anstieg der Studierenden entwickelt sich von 436 im Jahr 2018 auf 508 im Jahr 2023. c) Trägerrestfinanzierung Im Zeitraum 2016–2023 erhöht sich die Trägerrestfinanzierung aufgrund des Stando beachtet werden. Auf der anderen Seite ist sich die Stawiko bewusst, dass Bildungsangebote wichtige Erfolgs- faktoren für den Kanton Zug sind. Es ist auch wichtig, sich in kantonsübergreifenden Konkorda- ten Periode 2016–2019 auf 12,25 Millionen Franken im Jahr 2020. Der Hauptanteil dieser Mehrkosten ergibt sich aus der Standortabgeltung von 6 Prozent des prognostizierten Umsatzes des weiter wachsenden Departements
3105.2 - Antwort des Regierungsrats
se–Zuger- strasse im Besonderen? Bei der Baarer- und Zugerstrasse handelt es sich um einen Strassenabschnitt, welcher sich im Laufe der letzten Jahrzehnte stetig verändert hat. Parallel zur Nutzungsin ne Bauetappen notwendig, welche eine entsprechende Anpassung der Verkehrsführung nach sich ziehen resp. nach sich gezogen haben, weil das komplexe Unter- führungsbauwerk unter Verkehr errichtet werden ereigneten sich 25 polizeilich registrierte Unfälle, was einem Jahresdurchschnitt von 2,5 Unfällen entspricht. Während den drei Jahren des Umbaus (August 2017 bis Juni 2020) ereigneten sich 8 Unfälle,
2996.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
rantiere. Der Sicherheitsdirektor hat der Kommission − gestützt auf die auch durch den Regie- rungsrat in den drei Vernehmlassungen gestellten Anträge − zugesichert, dass der Regierungs- rat sich nach Kräften finden sich in den beiliegenden Stellungnahmen. In der Detailberatung richtete die Kommission sodann insbesondere auch die nachstehenden Forderungen an den Regierungsrat: Der Regierungsrat habe sich im Rahmen Swisslos habe sich der Regierungsrat des Kantons Zug sodann dafür einzusetzen, dass die nachstehenden zwei An- liegen der Koko in die Statuten aufgenommen werden: Eine Bestimmung, wonach sich (auch) die
3049.2 - Antwort des Regierungsrats
SR 700) äussert sich zur Verbindlichkeit und zur Anpassung von kantonalen Richtplänen. Richtpläne sind für die Behörden verbindlich. Haben sich die Verhältnisse geändert, stellen sich neue Aufgaben oder den Betroffenen statt. Diese stütz- ten sich auf erste Studien des Büros Christ & Gantenbein Architekten ETH SIA BSA, Basel. Aufgrund dieser Workshops bildeten sich verschiedene Gruppen, welche mit politischen Zythus-Areal realisiert sein muss. Tatsächlich hat sich die finanzielle Situation des Kan- tons Zug zum Positiven gewendet. Aus diesem Grund kann sich der Regierungsrat sehr gut vorstellen, dass die Überbauung
3065.2 - Antwort des Regierungsrats
a) Wie hoch ist diese Stelle personell dotiert? b) Welche Kompetenzen hat sie? c) Wie oft hat sie sich im 2019 und in diesem Jahr getroffen und welche Themenbereiche sind behandelt worden? Die Umsetzung die Direktionen mit ihren eigenen Gegebenheiten und Ressourcen am besten vertraut sind. Zudem lassen sich Synergien mit den sonstigen Aufgaben in den einzelnen Direktionen herstel- len, indem die Thematik wurden daher keine zusätzlichen Stellenprozente gesprochen. Die Arbeitsgruppe Gleichstellung setzt sich aus je einer Vertretung jeder Direktion zus ammen und wird von der Direktion des Innern koordiniert
2789.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
In der Praxis zeigt sich nämlich, dass an den Wochenenden immer etwa dieselben Personen verfügbar sind, weshalb die Einsätze auch unterschiedlich ausfallen. Kommt dazu, dass sich vereinzelt Anwälte oder dieser Regelung stellte sich die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Genehm i- gung Wirkung zeigen soll und ob diese Wirkung gesetzlich verankert werden soll. Die Kommission war sich nicht im Klaren, welche erweiterte Justizprüfungskommission unterbreitet Ihnen vorliegenden Bericht und Antrag. Dieser gliedert sich wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Eintreten 3. Detailberatung 4. Finanzielle Auswirkungen 5. Schlussabstimmung
2845.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
orientiert sich an den Regelungen in anderen Kantonen, wie Glarus, Graubünden, Schwyz, Nidwalden und Zürich. In ihrem Bericht erwähnt die vorbera- tende Kommission, dass diese Einschränkung aus Sicht der F weil der sich der Kanton solange nicht an einer allfälligen Kapitalerhöhung beteiligen müsste, s o- lange er noch Aktien im Finanzvermögen hält. Die vorberatende Kommission beantragt, dass sich mindestens gleich begründet wie auf Seite 5 des Berichts der vorberatenden Kommiss i- on. Die Abgeltung soll sich am gesetzlichen Eigenmittelbedarf orientieren und damit einen risikobasierten Ansatz aufweisen, wie
721.53 - Submissionsverordnung (SubV)
Bei Daueraufträgen bestimmt sich der Auftragswert anhand des geschätz- ten Gesamtwertes für die Laufzeit des Vertrages; bei Verträgen mit unbe- stimmter Laufzeit berechnet sich der Auftragswert anhand der die den wirksamen Wettbewerb beseitigen oder erheblich beeinträchtigen; g) sich in einem Konkursverfahren befindet; h) sich beruflich fehlverhalten hat und dies in einem gerichtlichen Ver- fahren festgestellt rens derart mitgewirkt haben, dass sie die Vergabe zu ih- ren Gunsten beeinflussen können, dürfen sich am Verfahren nicht beteili- gen. 3. Verfahren § 9 Freihändiges Verfahren 1 Ein Auftrag kann unabhängig
731.1 - Gesetz über die Gewässer (GewG)
Grundsatz 1 Die übrigen Gewässer gelten als privat. Sie gehören zu den Grundstücken, auf welchen sie sich befinden. 2 … * 5) § 4 Gesetz über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14). 6) Delegation welche öffentliche Gewässer unter-, über- oder durchqueren, sind Eigentum der Berechtigten. 2 Ändern sich die Verhältnisse, kann der Kanton eine seinen Interessen ent- sprechende Verlegung bzw. Verlängerung die Entschädigung von öf- fentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen bei privaten Gewässern, wenn sich die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit der zuständigen Behörde nicht freihändig

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