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3129.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Prozent der Gefangenenpopulation während rund vier Jahren mit sich bringen. Das Aufstellen eines Provisoriums, das allen Sicherheitsanforderungen genügt, wäre dermassen kostenintensiv, dass dies eine unve erreicht werden. Die für die JVA Bostadel zuständige Paritätische Aufsichtskommission (PAKO) hat sich am 23. Mai 2018 einstimmig dafür ausgesprochen, die fällige Gesamtinstandsetzung des Hauptge- bäudes Anpassungen am Ge- bäudebestand zu erstellen. Die Gesamtkosten (inklusive Planungskosten) belaufen sich gemäss Grobkostenschätzung auf 66,6 Millionen Franken. Die Nettokosten betragen abzüglich der Bun
2987.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
der Sicherheitsdirektion Abklärungen zu diversen Massnahmen zur Prävention und Intervention im Be- reich häuslicher Gewalt. Daher ist die JPK zusammen mit dem Regierungsrat der Ansicht, dass sich die Gruppierungen liegt. Die Aufforderung in Ziffer 3 lit. a richtet sich an die gesamte Gesellschaft. Der Kanton Zug als Arbeit- geber setzt sich für den Schutz der persönlichen Integrität und gegen Mobbing/sexuelle dass die mit der Petition geforderten Massnahmen teilweise bereits erfüllt sind. Teilweise handelt es sich auch um Forderungen, welche eine Änderung der Bundesgesetzgebung vorausset- zen würden und somit nicht
3052.1 - Antwort des Regierungsrats
ahren richtet sich nach dem Bundesgesetz über die Personenbeförderung vom 20. März 2009 (Personenbe- förderungsgesetz, PBG; SR 745.1) und dessen Verordnungen. An diesen Vorgaben hat sich der Regierungsrat Baar- burgrank verbindet, wird auf dem Gebiet der Gemeinde Baar auf einige Halte verzichten, wes- halb sich die Fahrzeit auf 11 Minuten verkürzt. Die Linie 31, welche über Sihlbrugg fährt, be- nötigt weiterhin Walterswil oft verspätet. Die markante Angebotsverbesserung lässt eine höhere Nachfrage erwarten, so dass sich der Kostendeckungsgrad des Busangebots der Linien 31 und 32 von und nach Neuheim von ehe- mals 31
2962.2 - Antwort des Regierungsrats
entlang der Kantonsstrassen trotzdem kein Sicherheitsproblem darstellen, geht auch aus den statistischen Zahlen der Zuger Polizei hervor. Diese Zahlen zei- gen, dass sich an den markierten Übergängen in den namentlich bei Fussgängerstreifen, aber auch auf dem übrigen Strassennetz für sichere Strassen sorgen. Dabei orientiert sich namentlich der Kanton jeweils an den Regeln der Technik. Die Verordnung zum Gesetz haben. Ein Zusammenhang der Beleuchtungssituation an den Fuss- gängerstreifen und sich dort ereignenden Unfällen lässt sich nicht erkennen. 2. a) Besteht gegebenenfalls ein Zeitplan für die Umrüstung? b)
2985.3a - Synopse
16218) § 2 Begriffe § 2 Abs. 1 1 1 a) Personendaten (im Folgenden «Daten») sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder be- stimmbare natürliche oder juristische Person oder auf eine Personenge sellschaft des Handels- rechts beziehen. a) (geändert) Personendaten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. b) Besonders schützenswerte Daten sind alle (in- klusive Verfahren der internationalen Rechtshilfe) so- wie der Verwaltungsrechtspflege richten sich nach dem anwendbaren Verfahrensrecht. 2. Grundsätze beim Bearbeiten von Daten Titel nach § 3 (geändert)
3046.1a - Beilage Jahresbericht MROS
2018 wichtigsten Aspekte lassen sich aus Sicht der Meldestelle für Geldwä scherei (M ROS) wie folgt zusammenfassen: 1. Mit 6126 erhaltenen Verdachtsmeldungen hat sich diese Kennzahl innerhalb von zwei berechnen sich auf der Basis der erledigten Verdachtsmeldungen, also exklusive jener, die sich noch in der Analy sephase befinden. Die praktisch unveränderte Weiterleitungsquote erklärt sich vor allem Datenverarbeitungsanlage, insbesondere sog. «Phishing-Fälle», sind erneut zurückgegangen und befinden sich nun auf dem Niveau des Meldejahres 2015. 6. Eine starke Zunahme von rund 400 Prozent verzeichnete
3046.1 - Motionstext
Drohungen mit schwarzen Listen für Länder, die sich den Empfehlungen der FATF («Financial Action Task Force») widersetzen, ist zu ertragen. Zu sehr steht aufgrund der sich fortwährend verschärfenden Geldwäsche alternativen Ordnungen zeichneten sich in der Vergangen- heit dadurch aus, dass sie in ein autoritäres, von Misstrauen und Denunziantentum geprägtes System eingebettet waren. Wer sich der Androhung von schwarzen unterminiert Demgegenüber ist das verwaltungsrechtliche Geldwäschereigesetz ersatzlos aufzuheben. Es hat sich in den rund 20 Jahren seines Bestehens zu einem Überwachungs-, Denunziations- und Bürokratiemonstrum
722.11 - Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz; GebVG)
treffen. 7 722.11 6. Finanzierung § 22 Grundsätze 1 Die Gebäudeversicherung Zug finanziert sich mittels Prämien und sichert ihre Leistungsfähigkeit durch Reserven und Rückversicherung langfristig ab. 2 Die Prämien Mittel sicher und ertragbringend an. § 31 Rückversicherung 1 Die Gebäudeversicherung Zug schliesst Rückversicherungsverträge ab, die einen ausreichenden Risikoausgleich bewirken. 2 Sie kann sich an ent angepasst, wenn sich die Baukosten wesentlich verändern. § 20 Weitergabe von Daten 1 Die Einwohnergemeinden, das Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) und die Gebäudeversicherung Zug stellen sich gegenseitig
3299.3a - Beilage Synopse
Personen, in de- ren Eigentum oder Besitz sich das Objekt befindet, rechtzeitig anzuzeigen. 1 Die Brandschutzkontrolle ist den Personen, in de- ren Eigentum oder Besitz sich das Objekt befindet, rechtzeitig anzuzeigen Kommis- sion Feuerschutzgesetz vom 20. Januar 2022; Vorlage Nr. 3299.3a (Laufnummer 16868) 1a Erklärt sich keine Gemeinde oder kein Betrieb zur Übernahme der Aufgabe als Stützpunktfeuerwehr bereit, so bestimmt bestimmt der Regierungsrat die pflichtige Gemeinde oder den pflichtigen Betrieb. 1a Erklärt sich keine Gemeinde oder kein Betrieb zur Übernahme der Aufgabe als Stützpunktfeuerwehr bereit, so bestimmt der
3286.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
m2 betragen. Die Standortwahl richtet sich vor allem nach dem Gesichtspunkt der optimalen verkehrstechnischen Erreichbarkeit, der vollständigen sicherheitstechnischen Abgrenzbarkeit sowie der möglichen t. Diese Anschubfinanzierung belief sich auf rund 450 000 Franken. Die Staatswirtschaftskommission hat dieses Vorgehen ablehnend zur Kennt- nis genommen, da es sich gemäss ihrer Einschätzung um eine Z ges Engagement und einer substanziellen finanziellen Beteiligung soll der Bund dafür sorgen, dass sich aus dem Projekt ein Testinstitut für die ganze Schweiz entwickelt. Durch diese Beteiligung kann der

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