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2375.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Stawiko einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Der Zuger Finanzausgleich hat sich bisher sicherlich bewährt. Es zeigt sich, dass sich die ge- meindlichen Steuerfüsse seit Inkrafttreten des FAG per 1. Januar zugestimmt. Die vorberatende Kommission hat diese Vorlage am 12. Juni 2014 beraten. Ihre Anträge finden sich in ihrem Bericht Nr. 2375.3 - 14699. Seite 2/5 2375.4 - 14700 2. Eintretensdebatte und Fragenbeantwortung cher auch eine «neutrale Zone» untersucht werden. Es wurde auch grundsätzlich in Frage gestellt , ob sich der Kanton überhaupt an diesem Fi- nanzausgleich beteiligen soll. Der regierungsrätliche Bericht legt
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1064.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ein Mandat liegt in der alleinigen Verantwortung der Betroffenen und ist sicherlich in der heutigen Form zumutbar. Überdies wird sich jeder potentielle Mandatsträger und jede mögliche Mandatsträgerin bereits -trägern, sich innert sechs Monaten bis zum Amtsantritt zu reorganisieren. Die gemeindlichen Wahlen seien ebenfalls aus denselben Überlegungen um rund drei Wochen vorzuziehen. Dort stelle sich das oben zu wenig Zeit für die Führung der beiden Wahlkämpfe nach den Sommerferien. Vorerst konzentrierten sich die Parteien auf die gemeindlichen Wahlen und hätten danach noch drei Wochen Zeit für die kantonalen
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2213.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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entsprechend etwa dem heutigen Mass. Beidseits der Fahrbahn ist ein Sicherheitszuschlag von 0.30 m erforderlich. Damit ergibt sich eine minimale lichte Breite von 6.30 m. Aufgrund der Verkehrsbelastung Verstopfungsrisiken vermindern. Es handelt sich um ein Hochwasserschutzprojekt mit einem Subventionsanteil des Bundes von etwa 1,0 Mio. Franken. Die Gesamtkosten belaufen sich dabei auf 5,20 Mio. Franken. Die "Überlaufgerinne" lag ein Vorprojekt vor. Es stiess jedoch bei Anliegern auf grosse Ablehnung, weshalb sich der Kanton auf die Variante Bachausbau konzentrierte. Der Regierungsrat beantragt einen Objektkredit
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1067.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Kontinuität der Prüfungstätigkeit sichergestellt werden kann. 4 1067.1 - 11015 4. Laufende Rechnung (nach Direktionen) 4.1 Direktion des Innern Sowohl Aufwand wie Ertrag bewegen sich im Rahmen der vorjährigen Vorjahr um 10% geringer ausfällt. Die übrigen Positionen bewegen sich im Rahmen des Vorjahres. 6 1067.1 - 11015 4.5 Sicherheitsdirektion Infolge der Polizei-Fusion ist die Aufwandsteigerung zum Jahr 2001 Aufwandüberschuss erhöht sich um 5.0 Mio. Franken und beträgt neu 97.1 Mio. Franken. Wichtigste Wachstumsposition ist der Beitrag an die Fachhochschule Zentralschweiz, der sich nach dem Prinzip der Kop
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2376.2 - Antwort des Regierungsrats
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Gremien. Es handelt sich dabei um Institutionen, welche über das fachliche Knowhow, geeignete bauliche Einrichtungen, sorgfältig ausgebildetes Personal, die notwendigen Sicherheitsmassnahmen und die entsprechende zwischen verfügenden und rechtsunterworfenen Personen. Mitsprache, Kontrolle und Einflussmöglichkeit sichert sich der Staat mittels Gesetz, Konzession, Leistungsvereinbarung und/oder Einsitznahme in Organe (RRB kennt)? Nach Ansicht des kantonalen Datenschutzbeauftragten sowie des Regierungsrates handelt es sich bei der Parteizugehörigkeit um besonders schützenswerte Personendaten im Sinn von § 2 Abs. 1 Bst.
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1138.2 - Antwort des Regierungsrates
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setzt sich die Position von CHF 281,8 Mio. zusammen? Wir bitten um eine Aufstellung für Positionen ab CHF 50'000 mit Angabe des Empfängers, des Zweckes, des Betrages und einem Vermerk, ob es sich um Beiträge vom Kantonsrat am 18. Dezember 2003 beschlossenen Budget 2004 beläuft er sich auf 320.6 Mio. Franken. Einzelheiten dazu finden sich in der beiliegenden Zusammenstellung aller Beiträge der Jahre 2001 bis diese Vorgabe als sehr restriktiv einzustufen. Die Erreichung dieses Zieles bedingt einerseits, dass sich auch der Kantonsrat eine entsprechende Zurückhaltung mit neuen Aufgaben auferlegt. Andererseits dürfen
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1189.2 - Antwort des Regierungsrates
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nächsten Jahre gesetzt? Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass Integration ein gegenseitiger und dauernder Prozess ist, der stets im Wandel ist und sich im Leben des Einzelnen und in der Gesellschaft beitragen, wenn sich alle gesellschaftlichen Kräfte – unabhängig der Nationalität – gleichermassen an diesem Prozess beteiligen. Ein Grossteil der ausländischen Wohnbevölkerung hält sich 2 1189.2 - 11449 längere Zeit hier auf und stammt aus Nachbarländern, der USA oder nordi- schen Staaten. Vielfach bewegen sich jedoch die ausländischen Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Zug innerhalb ihres eigenen Kulturkreises
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1142.3 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
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Kommissionsmitglieder sprachen sich für Eintreten auf die Vorlage aus. Es ist bekannt, dass auch die Standortgemeinden vollumfänglich hinter dem Konzept stehen. Die Mehrheit war sich einig, dass das Verkehrsproblem die geplanten flankierenden Massnahmen. Während sich einige Kommissionsmitglieder Riegel nach dem Vollausbau des Kammerkonzeptes wünschten, sprachen sich andere dafür aus, die Verkehrsteilnehmer ihre Routenwahl dieser Beschluss war referendumsfähig. Die Kommission stellt sich vor, beim Kammerkonzept ähnlich vorzugehen. Die Baudirektion erklärte sich bereit, der Strassenbaukommission die Vor- und Nachteile der
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1114.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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hat unter anderem gezeigt, dass integrativ geschulte Kinder sich schneller im Bildungsprozess zurechtfinden und im Beruf bessere Aus- sichten haben. In der Stadt Zug und den Gemeinden Hünenberg und Steinhausen Mehrkosten hängen davon ab, ob und in welchem Ausmass die Gemeinden sich für die integrative Schulungsform entscheiden. Auf jeden Fall muss sich der Kanton nach geltender gesetzlicher Regelung zu 50% an den und Weiter- bildungsmöglichkeiten bietet. Die dadurch verursachten Mehrkosten für den Kanton werden sich auf rund 2.6 Mio. Franken pro Jahr belaufen. Die hier beantragte Änderung des Schulgesetzes für besondere
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1147.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Folgendes geltend gemacht: Bei der am 18. April 1999 vom Souverän angenommenen Verfassung handle es sich um eine nachge- führte Verfassung. Die Bürgerrechtserteilung, die freie Willensbildung und das Recht anderes behaupte, missachte einen klaren 2 1147.2 - 11282 Volksentscheid. - Das Bundesgericht habe sich mit seinem Entscheid vom 9. Juli 2003, wonach Einbürgerungen nicht mehr an der Urne zuzulassen sein n sei kein Vorgang in einem rechtsfreien Raum, sondern materiell ein Akt der Rechtsanwendung, was sich auch aus Art. 8 Abs. 2 BV ableiten lasse. Eine Begründung sei jedoch bei Volksabstimmungen an der