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1852.04 - Bericht und Antrag der Begleitkommission Pragma
Das System soll nicht übersteuert werden, der Kantonsrat sich nicht in alle Details einmischen. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder wünscht sich jedoch zusätzlich auch bei der Gesamt- strategie und / 13166/67/68 vom 18. August 2009 in einer halbtägigen und einer ganztägigen Sitzung beraten. Es erwies sich dabei als grosser Vorteil, dass die Kommission, welche 2004 aus der damaligen vorberatenden Kommis- Ressourcen bei der Projektleitung. Ein weiterer Grund für eine Ausnahmerege- lung könnte sein, dass sich für ein Amt kein aussagekräftiger Leistungsauftrag formulieren lässt, beispielsweise wenn ein Amt
1825.2 - Antwort des Regierungsrates
Interpellantin findet sich in der Vorla- ge Nr. 1825.1 - 13100. 1. Vorbemerkungen zum Begriff "Armut" Armut - ein vielschichtiger Begriff Ab wann ist ein Mensch arm? Diese Frage stellen sich auch Amélie Pilgram , Zug, eine Interpellation betreffend Rentner-Armut im Kanton Zug ein. Die Interpellantin bezieht sich auf einen Artikel in der Neuen Zuger Zeitung vom 20. Mai 2009, wonach etwa 500 Renterinnen und Rentner und sozialer Grundbedürfnisse zählten zu einem men- schenwürdigen Leben. Praktisch wäre es, wenn sich das Lebensnotwendige als eine absolute Armutsgrenze, zum Beispiel als fixer Geldbetrag, definieren
1904.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Aktionsplan mit Massnahmen nach Schwerpunkten - gezielt in einzelnen Bereichen ansetzen. Sie soll sich nun vor allem in den drei Schwerpunkten mit dem dringendsten Handlungsbedarf aktiv an Pro- jekten Weichelt-Picard, dass die bisherige Pra- xis in der Gleichstellungsarbeit unbefriedigend war, es hat sich insbesondere gezeigt, dass ei- ne Strategie fehlt. Der Kantonsrat und die Regierung hatten mit dem Seite 2/6 1904.3 - 13507 wichtet. Die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann war auf sich selber gestellt. Auch aufgrund des bescheidenen Budgets (Fr. 100'000) hat die Kommission vor allem
1921.1 - Antwort des Regierungsrates
beschränkt sich seine Kompetenz auf Be- rufe, die zur Tätigkeit zulasten der sozialen Krankenversicherung zugelassen sind. Damit sind Berufe gemeint, die sich namhaft bei der Sicherstellung der gesund Verpflichtungen ausgesprochen werden können. Bereits mit Erlass des Gesundheitsgesetzes zeichnete sich ab, dass sich der bestehende Per- sonalmangel in der stationären und ambulanten Langzeitpflege zu verschärfen in Zukunft auch andere Berufsgruppen, bzw. die ausbildenden Betriebe in welchen sich eine Personalknappheit abzeichnet sich mit einem Gesuch an die Regie- rung wenden? Antwort: Der Regierungsrat kann nur
1986.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Beiträge belief sich bis heute im Kanton Zug auf rund Fr. 2'674'775.-- (Stand 21. Oktober 2010). Obschon der Vollzug der Änderung des CO2-Gesetzes sehr rasch organisiert werden musste, hat sich das Verfahren ramm" ist ein landesweites Förderprogramm. Es betrifft Einzelteile der Gebäude- hülle, die je für sich unter gewissen Voraussetzungen förderberechtigt sind, wenn die Bauherr- schaft sie im energietechnischen en Sinne erneuern will. Für den Vollzug sind die Kantone je ein- zeln zuständig. 15 Kantone haben sich im Schosse einer regionalen Bearbeitungsstelle für den Vollzug der Programmvereinbarung zusammen
2001.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wichtigste Anliegen. Wenn darüber hinaus grundsätzlich vermieden werden sollte, dass sich zwei oder mehr Direktionen mit sich berührenden Themen befassen, dann ist zu berücksichtigen, dass dies aufgrund der fasst sich hingegen grundsätzlich mit Bauverfahren, die ausserhalb des Waldes realisiert wer- den. Eine Ausnahme ist der forstliche Wasserbau. Weitere Berührungspunkte des KFA mit der BD ergeben sich hau und die Beurteilung von Baugesuchen. Bereits aufgrund dieser thematischen Unterschiede rechtfertigt sich gerade der Umstand, dass das KFA nicht in der BD eingegliedert ist. Auch Bundesrätin Leuthard führte
1994.2 - Antwort des Regierungsrates
Hingegen ist die elektronische Dossierführung längst eingeführt, was wesentliche Vereinfa- chungen mit sich gebracht hat. Seite 2/4 1994.2 - 13823 Frage 2: Welche Unterbringung wird den Asylbewerbern mit einem oder Internetempfang nicht möglich. Die minimale Grundausstattung (z.B. Du- vets, Bettlaken) setzt sich aus Gebrauchtwaren zusammen. Ausreisepflichtige, alleinstehende Frauen wohnen ebenfalls in einer gleichermassen über kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz verfügen. In den Jahren 2009 und 2010 hielten sich durchschnittlich 64 bzw. 65 Per- sonen mit NEE/NAE Status im Kanton Zug auf. Zu den "kriminellen
2007.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Kantons ist somit eine von mehreren Aufgaben. Das dafür notwendige Know how erarbeitete sich der Verein, in welchem sich verschiedene CEO grosser Zuger Unterneh- men im Vorstand ehrenamtlich engagieren, mit ng von Initiativen zur Förderung des Wirt- schaftsstandorts Zug sehr zurückhaltend. Bisher hat er sich auf wenige Impulsfinanzierungen beschränkt. Die einzige direkte Zahlung an ein Unternehmen für wi Massnahmen zur Förderung der Unternehmen erfol- gen durch die Zuger Wirtschaft selber. So verhält es sich auch mit der sogenannten Innovati- onsförderung. Innovation entsteht zum allergrössten Teil direkt
2016.2 - Antwort des Regierungsrates
zuständig für die Sicherheit im und um den Bahnhof Zug? Zuständig für die Sicherheit im und um das Bahnhofareal sind die SBB und die Zuger Polizei. Die Zuständigkeit der SBB stützt sich auf das geltende macht deutlich, dass solche Vorfälle sich nicht vollständig verhindern lassen. Seite 4/4 2016.2 - 13826 Die Regierung ist sich bewusst, dass die öffentliche Sicherheit eine vielschichtige Herausforde- rung 2011 eine Interpellation ein (Vorlage Nr. 2016.1 - 13681). Diese hat die Auseinandersetzung, welche sich am 28. Januar 2011, ca. 22:20 Uhr, zwischen einer Gruppe Jugendlicher und einem englischen Ehepaar
2036.3a - Beilage
3 Die Mitwirkung in einem früheren Verfahren der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bildet für sich allein keinen Ausstandsgrund. § 37 Kostentragung § 37 (neu) Gesuch Geltende Bestimmungen Antrag des Person, die mutmasslich an einer psychischen Störung leidet oder schwer verwahrlost ist, anweisen, sich einer ambulanten ärztlichen Untersuchung oder therapeutischen Behandlung zu unterziehen. 3 Ambulante Rückgriff im Haftungsfall gemäss Art. 454 ZGB auf die Person, die den Schaden verursacht hat, richtet sich nach dem kantonalen Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behörde- mitglieder und Beamten

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