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1658.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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und zu unterzeichnen. 2. Kapitel: Polizeiliche Massnahmen Art. 4 Rayonverbot 1 Einer Person, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen nachweislich an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt an Gewalttätigkeiten gilt Artikel 3. Art. 6 Meldeauflage 1 Eine Person kann verpflichtet werden, sich zu bestimmten Zeiten bei einer Polizeistelle zu melden, wenn: a) sie in den letzten zwei Jahren gegen 24c BWIS1) verstossen hat; b) aufgrund konkreter und aktueller Tatsachen anzunehmen ist, dass sie sich durch andere Massnahmen nicht von Gewalttätigkeiten anlässlich von Sportveranstaltungen abhalten lässt;
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2743.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Mitfinanzierungs- entscheids. 4. Arbeitsweise Schulpsychologie beschäftigt sich schwerpunktmässig mit derjenigen Altersgruppe, welche sich kurz vor und in der Schulpflicht befindet. Schulpsychologische Fachkompetenz In Kürze Schulpsychologie ist eine international anerkannte Fachrichtung der Psychologie, we l- che sich mit Entwicklung, Lernen, Erziehung und Schule beschäftigt. In allen Kantonen der Schweiz wird Sch 2,8 % (Zeitraum 2010–2016/17) – ein im Ver- gleich zu anderen Kantonen sehr moderater Wert – lässt sich ablesen, dass der SPD mit knap- pen Ressourcen (1 Pensum für rund 1882 Schülerinnen und Schüler),
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1568.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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ist die vorberatende Kommission der Ansicht, dass eine Senkung der Gewinnsteuer notwendig sei und sich der Kanton Zug diese Reduktion leisten könne. Je- doch haben auch die Einwohnergemeinden mit beachtlichen Seite 2/7 1568.6 - 12637 2. Eintretensdebatte In der Eintretensdebatte wurde darauf hingewiesen, dass sich der Kanton die Ertragsausfälle, die mit den Anträgen der vorberatenden Kommission verbunden sind, leisten könne. Es wurde auf den Finanzplan 2008 – 2011 und die Finanzstrategie 2008 – 2015 verwiesen, wo sich ein struktureller Ertragsüberschuss von rund 80 Mio. Franken abzeichne. Auch wenn aufgrund der Ab
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1715.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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handelt sich dabei um etwa 300 Kinder, welche etappenweise wegen der Herabsetzung des Eintrittsalters um rund ein halbes Jahr zusätzlich von den Schu- len aufgenommen werden. Diese Zahl reduziert sich dann menverhältnis, ihr zuzustimmen. 2. Eintretensdebatte und finanzielle Auswirkungen Die Stawiko hat sich in erster Linie mit den finanziellen Auswirkungen dieser Vorlage ausei- nandergesetzt, die auf Seite frühere Einschulung einerseits und den obligatorischen zweijährigen Kindergarten andererseits werden sich die vom Kanton zu zahlenden Normpauschalen in der Grössenord- nung von 1.5 Mio. Franken pro Jahr erhöhen
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1649.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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ungsgesetzes begrüsst. Ferner erläuterten sie, dass gemäss heute geltendem Recht jede Person, die sich in einer Gemeinde niederlässt, einen Heimatschein zu hinterlegen hat, unabhängig davon, ob die Person die Gemeindevertreter ein rechtliche Grundlage, welche es ihnen ermöglichen würde, von Personen, die sich bei ihnen anmelden wollen, den Mietvertrag zu verlangen, ei- nerseits um die Personen zweifelsfrei von 40 % für die Ge- meinden und 60 % für den Kanton, allerdings mit einer Präzisierung, dass es sich um die kantonalen Kosten handelt. Der Antrag wurde stillschweigend gutgeheissen: … 40 Prozent der
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1649.4 - Synopse
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aufgehoben § 57a (neu) Meldepflicht 1 Wer sich in einer Einwohnergemeinde niederlassen oder sich, bei auswärti- gem Wohnsitz, länger als drei Monate aufhalten will, hat sich innert 14 Tagen nach Ankunft bei der 14 Tagen zu melden. 2 Die Anmeldepflichtigen haben sich innert 14 Tagen nach Beendigung der Nie- derlassung oder des Aufenthalts abzumelden. 3 Wer sich ausserhalb seiner Heimatgemeinde niederlässt, muss die kantonalen Informatik- und Kommunikationsmittel. 2Der Geltungsbereich dieses Gesetzes bestimmt sich im Übrigen nach dem Re- gisterharmonisierungsgesetz. 2. Abschnitt Einwohnerregister § 2 Elektronische
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1795.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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lusses betreffend Bewilligung von Personalstellen in den Jahren 2009 - 2011. Die Vorlage gliedert sich wie folgt: 1. In Kürze 1 2. Ausgangslage 3 2.1. Bedeutung der Statistik 3 2.2. Ein Blick zurück 3 Fachwissen der Di- rektionen in die Statistik-Koordinationsstelle ein. Der finanzielle Aufwand beläuft sich auf rund Fr. 160'000.-- jährlich. Überprüfung nach vier Jahren Die Statistik-Koordinationsstelle wird Zusammenarbeit in der amt- lichen Statistik). Ein Rückblick auf die Diskussionen zeigt, dass man sich der Problematik schon längere Zeit bewusst war, eine tragfähige Lösung jedoch ausblieb. Im November
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1603.07 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
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be- findet sich der Garten der Mietwohnung mit eigenem Gartensitzplatz. Insgesamt sind im Ober- geschoss sechs Arbeitsplätze eingerichtet. Seite 6/9 1603.7 - 12693 Im Untergeschoss befindet sich die grosse Antrag Seite 9 5. Auswirkung auf die Jahresrechnung Seite 9 Beilage A. IN KÜRZE Der Kantonsrat hat sich dafür entschieden, das Obergericht in das ehemalige kantonale Zeughaus an der Zugerbergstrasse in Kommissionsanträge am 27. März 2008 in erster Lesung mit einer Ausnahme gutgeheissen. Die Ausnahme bezieht sich auf den regierungsrätlichen Verfahrensantrag, wonach auf die zweite Lesung hin nicht ein sepa- rater
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1626.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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festgesetzt werden kann. Die Variante 10 a hat sich in einem Variantenvergleich als sogenannte Bestvariante erwiesen. Am Schluss des Variantenvergleiches standen sich die Varianten 10 und 10 a gegenüber. Diese März 2008 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die Raumplanungskommission hat sich an einer ganztägigen Sitzung am 6. März 2008 u.a. mit dieser Richtplananpassung befasst. Diese Ri gung durch. Dabei besichtigten wir die Standorte der geplanten Tunnelportale. Das Portal Ost befindet sich im Bereich des ehemaligen Theresiaheimes, das Tunnelportal West liegt im Ge- biet Eu. Dies sind die
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1709.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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geniesst. Es hat sich aber in den letzten Jahren gezeigt, dass die Personalrekrutierung zunehmend schwierig wird. Aufgrund der immer noch starken Wettbewerbssituation auf dem Arbeitsmarkt hat sich die Lohnschere Lohnschere zwischen Privatwirtschaft und Kanton immer weiter geöffnet. Diese Entwicklung spitzt sich beim höheren Kader zu; beim Topkader nimmt sie ein bedeutendes Ausmass zu Gunsten der Privatwirtschaft an sind. Der Wirtschaftsauf- schwung dauert seit vier Jahren an und der Zuger Staatshaushalt befindet sich in einer soliden Verfassung, weshalb eine Reallohnerhöhung um 2% angezeigt ist. Auf Bundesstufe hat