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2415.1 - Antwort des Regierungsrats
dabei weniger entscheidend, wie sich eine einzelne Aufwandkategorie, wie zum Beispiel die der Informatikprojekte, entwickelt. Von grösserer Bedeutung ist vielmehr, wie sich die gesam- ten Kosten für einen eingeführt. Seit der Erfindung des Internets und der Electronic- Mail (E-Mail) um die Jahrtausendwende hat sich die elektronische Datenverarbeitung in fast a l- len privaten und geschäftlichen Bereichen ausgebreitet einem wichtigen Produktionsfaktor geworden. Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik (BFS) haben sich die Investitionen für Informatikdienstleistungen (Software und Datenbanken) im Verlauf der letzten
2572.1 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
handelt es sich nicht um eine gebundene Ausgabe gemäss § 26 des Fi - nanzhaushaltgesetzes vom 31. August 2006 (FHG, BGS 611.1), sondern um eine neue Ausg a- be gemäss § 25 FHG. Dies lässt sich rechtlich Reglement zurück (dritte Lesung; § 7 Abs. 5 GO KR in Verbindung mit § 26 Abs. 5 GO KR); es stellte sich die Frage, ob in § 9 des Re g- lements nebst den drei Knöpfen für die Abstimmungen ein zusätzlicher November 2014 (= Beilage zur Vorlage 2251.11). Die technischen Anforderungen an die Anlage lassen sich direkt aus dem Reglement ableiten. Die mutmassl i- chen Kosten für diese Anschaffung konnten auf dieser
2577.2 - Antwort des Regierungsrats
der Regierungsrat auf kantonaler Ebene auf die gestellten Fragen nur punktuell antworten und muss sich vornehmlich auf die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen konzentrieren. Der Smart City-Ansatz ist welchen der Interpellant ebenfalls prominent erwähnt, steht dabei nicht explizit im Fokus. Es finden sich denn auch bei den laufenden Smart City-Projekten in der Schweiz keine eigentlichen Projekte zur Gesundheit schaft, Mobilität, Energie, Umwelt, Wohnen, etc. vernetzt werden können. Der Kanton Zug be- findet sich in der komfortablen Lage, dass die digitale Infrastruktur in den letzten Jahren kont i- nuierlich
2599.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbau
werden sollte. Mittlerweile befindet sich der Trakt 5 des GIBZ im Bau und soll im August 2018 dem Schulbe- trieb übergeben werden. Hinsichtlich der Auslastung haben sich die Verhältnisse bei dem GIBZ in den Rektor Beat Wenger hat sich das GIBZ in den beiden Bran- chen Gesundheitswesen und Gastro im interkantonalen Vergleich hervorgetan. Auch aus ande- ren Kantonen kommen Leute nach Zug um sich ausbilden zu lassen Juni 2016 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren An einer halbtägigen Sitzung hat sich die Kommission u.a. über das vorliegende Geschäft be- züglich der Fertigstellung und Nutzung des sechsten
2401.2 - Antwort des Regierungsrates
unterscheiden sich daher im Bereich ihrer Kompetenzen wesentlich von den Polizistinnen oder Polizisten. Die unterschiedliche Beschriftung entspricht zudem einem Anliegen der Sicherheitsassistenti n- nen und warten sind. Entsprechend der Ausbildung ergeben sich bezüglich Einsatzbereiche und Befugnisse signif i- kante Unterschiede: Sicherheitsassistentinnen und -assistenten kommen nicht im Rahmen des polizeilichen zwischen dem klassischen Polizeiberuf und jenem von Sicherheitsassistentinnen und -assistenten wurde im Rahmen der Neu-Uniformierung im Jahr 2012 eine sich unterscheidende Uniformbeschriftung vorgenommen.
2434.3a - Beilage (Synopse)
Insbe- sondere setzt sich der Kanton Zug dafür ein, dass in und entlang den Siedlungen die Betreiber verpfl ichtet werden, die Leitungen unterirdisch zu führen. Der Kanton setzt sich dafür ein, dass die und Flüsse als Lebensraum von Tieren und Pfl anzen sowie als Erholungsraum der Menschen. Sie setzen sich für eine Erhöhung der Restwassermengen ein und machen die Bäche durchgängig für Fische und andere und Flüsse als Lebensraum von Tieren und Pfl anzen sowie als Erholungsraum der Menschen. Sie setzen sich für eine Erhöhung der Restwassermengen ein und machen die Bäche durchgängig für Fische und andere
2434.1a - Synopse
Insbesondere setzt sich der Kanton Zug dafür ein, dass in und entlang den Siedlungen die Betreiber verpflichtet werden, die Leitungen unterirdisch zu führen. Der Kanton setzt sich 9. Ver- und Entsorgung n (V 12) 18 9. Ver- und Entsorgung, weitere Raumnutzungen (Kapitel E) 20 Die Nummerierung bezieht sich auf den Kantonsratsbeschluss sowie das Dokument «Auswertung Stellungnahmen zur Richtplanan- passung» und Flüsse als Lebensraum von Tieren und Pflanzen sowie als Erholungsraum der Menschen. Sie setzen sich für eine Erhöhung der Restwassermengen ein und machen die Bäche durchgängig für Fische und andere
2406.1 - Beilage
Kosten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden unter Vorbehalt von Absatz 2 und 3 von den Vereinbarungskantonen nach Massgabe der Ein- wohnerzahl getragen. 1 Die Kosten, die sich aus dieser Höhe von mindestens Fr. 100.– bis höchstens Fr. 2000.– erhoben werden. Die Entscheid- gebühr bemisst sich nach dem Zeit- und Arbeitsaufwand für die Bearbeitung des Anerkennungsgesuchs. 2 Für das Ausstellen der jeweiligen Konferenz legt die einzelnen Gebühren in einem Gebührenreglement fest. Sie bemisst sich nach dem jeweiligen Zeit- und Arbeits- aufwand sowie nach dem öffentlichen Interesse an der jeweiligen
2451.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
dem Entwurf des Hundegesetzes einver- standen. Der Sicherheitsdirektor rief ausserdem die Sicherheitsbefragung vom Frühling 2013 in Erinnerung, wo sich 86% der befragten Personen für ein kantonales Hundegesetz Halbtagessitzungen vom 19. Februar und 16. März 2015 bera- ten und verabschiedet. Der Bericht gliedert sich wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Ablauf der Kommissionsberatung 3. Eintretensdebatte vom 19. Februar samtschweizerische Regelung überhaupt möglich wäre, sei zudem äusserst fraglich, denn die Kantone konnten sich schon einmal nicht auf einheitliche Bestimmungen einigen. Der Kantonstierarzt erinnerte die Kommission
2804.1 - Antwort des Regierungsrats
Vielmehr ergibt sie sich oft kurzfristig aufgrund individueller Umstände, wenn sich etwa eine ansässige Hausärztin oder ein ansässiger Hausarzt neu orientiert. In der Regel finden sich passende Lö- sungen konkrete Zahlen vor: 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl Grundversorger- praxen 83 79 78 78 78 Es zeigt sich in den letzten Jahren eine relativ stabile Situation. Dabei ist zu beachten, dass die Anzahl Praxen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (VEZL; SR 832.103). Gemäss diesen Daten befindet sich die Ver- sorgungsdichte im Kanton Zug bei der Allgemeinen Inneren Medizin und bei den Praktischen

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