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1460.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Kanton. 2 Der Vollzug richtet sich nach den Vorschriften für die einzelnen Voll- zugseinrichtungen. Die Hausordnungen werden vom Standortkanton erlas- sen. Sie richten sich nach der Konkordatsvereinbarung Kostgeld verlangt werden kann. 3 Die Ermittlung der Vollzugskosten sowie die Kostenabgeltung richten sich nach Art. 27 f. der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zu- sammenarbeit mit Lastenausgleich Kanton kann mit Zweidrittelsmehrheit der Mitglieder aus dem Kon- kordat ausgeschlossen werden, wenn er sich fortgesetzt und in gravierender Weise konkordatswidrig verhält. 3 Die verbleibenden Kantone teilen
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1460.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
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Kanton. 2 Der Vollzug richtet sich nach den Vorschriften für die einzelnen Voll- zugseinrichtungen. Die Hausordnungen werden vom Standortkanton erlas- sen. Sie richten sich nach der Konkordatsvereinbarung Kostgeld verlangt werden kann. 3 Die Ermittlung der Vollzugskosten sowie die Kostenabgeltung richten sich nach Art. 27 f. der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zu- sammenarbeit mit Lastenausgleich Kanton kann mit Zweidrittelsmehrheit der Mitglieder aus dem Kon- kordat ausgeschlossen werden, wenn er sich fortgesetzt und in gravierender Weise konkordatswidrig verhält. 3 Die verbleibenden Kantone teilen
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1350.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Voraussetzungen für Erweiterungsbauten des holz- verarbeitenden Betriebs und stellt sicher, dass sich die Bauten gut ins Land- schaftsbild einfügen. Dazu sind im Bebauungsplan entsprechende Massnah- men Erdgas-Transportleitung "Bösch - Fänn". 2.2. Das Projekt Der Anfangspunkt der Erdgasleitung befindet sich bei der Druckreduzierstation Bösch im Industriegebiet in Hünenberg und der Übergabepunkt für die Eine Machbarkeitsstudie zur Inertstoffdeponie Stockeri vom Januar 2005 hat ausser- dem gezeigt, dass sich aus der Lage der neuen Gasleitung und den projektbegleiten- den Massnahmen für die Umgebungsgestaltung
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1347.2 - Antwort des Regierungsrates
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andere Kantone die Kontrollpflichten sehr ernst nähmen, be- stehe der Eindruck, dass der Kanton Zug sich nicht ernsthaft mit der Bekämpfung von Missbräuchen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit Vorbemerkungen Der Regierungsrat nimmt mit Erstaunen von dieser Interpellation Kenntnis, nachdem er sich bereits in seiner Antwort vom 8. März 2005 zur Interpellation Rust (Vorlage Nr. 1283.1 - 11600) umfassend umfassend zu den Aufgaben und der Tätigkeit der tripartiten Kommission geäussert hat. Er wehrt sich auch gegen den Vorwurf, die Kommission nähme ihre Aufgabe nicht ernst. Wie aufzuzeigen sein wird, hat
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1377.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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anderen Kantonen zusammenarbeiten bzw. sich an interkantonalen Projekten beteiligen. 4. Personelle Auswirkungen In der Vergangenheit erteilte die Sicherheitsdirektion für Lotterien durchschnittlich zwei eine Totalrevision des eidgenössischen LG in die Vernehmlassung. Im Vernehmlassungsverfahren sprachen sich die Kan- tone entschieden gegen den Entwurf aus und forderten eine Überarbeitung der Vor- lage. Dabei Die Konkordatskommission gab verschiedene konkrete Bemerkungen bzw. Empfehlungen ab. So sprach sie sich insbesondere für die Schaffung eines zentralen Fonds zur Bekämpfung der Spielsucht aus. Die Fach-
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1446.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Polizeigesetzgebung hat sich ergeben, dass es für die Zuger Polizei sehr wichtig ist, über Entscheide der Gerichte und Straf- verfolgungsbehörden informiert zu werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die vorzulegen. Für die Ausarbeitung der Motion hatte sich die Kommission intensiv mit diesem Strafverfolgungsmodell 2 1446.3 - 12152 auseinander gesetzt und sich am Vorentwurf zu einer Schweizerischen Strafprozess- Bestimmung orientiert sich am Vorentwurf für eine Schweizerische Strafprozessordnung. Gemäss Angaben von Prof. Schmid beinhaltet sie eine Ein- schränkung des im Strafverfahren an sich geltenden Grundsatzes
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1472.2 - Antwort des Regierungsrates
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weil sie sich stark vermehren und an Mensch und Umwelt Schaden zufügen können. Solche Arten werden als invasive gebietsfremde Organismen bezeichnet. 2 1472.2 - 12213 Die Ambrosia breitet sich rasch von ist es ganz normal, dass sich die einheimische Bevölkerung beim erstmaligen Auftreten einer neuen Spezies auch immunbiologisch an diese zu gewöhnen hat. Erst mit der Zeit wird sich deshalb zeigen, ob bei Er begründet seinen Vor- stoss mit der Tatsache, dass die in den USA und Kanada heimische Pflanze sich in Europa und in der Schweiz ausbreite und bei Menschen Allergien schon bei einem kleinen Pollenanteil
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1413.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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tz handelt es sich um zwei komplexe Gesetzeswerke, welche von Fachleuten sorgfältig ausgearbeitet und von einer Fachkommission des Kantonsrates beraten worden sind. Die Stawiko hat sich bei der Beratung Wie eingangs erwähnt hat sich die Stawiko bei der Beratung ausschliesslich auf die finanziellen und personellen Auswirkungen beschränkt. Im fachlichen Bereich schliesst sie sich der Meinung der vorberatenden werden sich während der Beratung dieser Geschäfte im Kantonsrat bei Bedarf mündlich zu einzelnen Paragraphen äussern. Die finanziellen und personellen Auswirkungen beider Gesetze finden sich aus- schliesslich
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2331.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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an dieser Sitzung abgeschlossen. 3. Eintretensdebatte Die Kommissionsmitglieder waren sich darüber einig, dass sich der Mechanismus des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) bewährt hat und das im Gesetz definierte Seite 2/9 2331.3/2129.4/2355.3/2506.3/2516.3/2523.3 - 15057 Der Wirksamkeitsbericht zeigte, dass sich der Mechanismus des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) grundsätzlich bewährt hat und deshalb beibehalten Ausgleichssumme insgesamt reduziert werden soll ten. Eine grundlegende Überar- beitung des ZFA liess sich aber nicht kurzfristig realisieren. Unter Beachtung aller vorgeschri e- benen Schritte bei einer Umsetzung
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2251.09 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission zur 2. Lesung
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Notwendigkeit einer detaillierten Au f- zählung stellt sich in jedem Paragrafen anders. Sie wird nun im Einzelnen geprüft. Kein Problem stellt sich bei Regierungsrat, Verwaltung und kantonalen Anstalten (Oberaufsicht im Justizbereich) Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten in der Vergangenheit stellt sich hier die Fra- ge, ob alle kantonalen Stellen im Justizbereich, die der Oberaufsicht des Kantonsrats dass die Seite 6/12 2251.9 - 14692 Justiz viel kleiner als die allgemeine Verwaltung sei, so dass sich eine kleinere Kommission als die Stawiko aufdränge. Zudem sei die erweiterte JPK kaum im Einsatz,