-
2350.2 - Antwort des Regierungsrats
-
che kommen äusserst selten vor.» Die Andreasklinik äussert sich wie folgt zu Frage 2.7.: «Es wird ohne Konsequenzen respek- tiert, wenn sich jemand weigert.» Die geschilderten Handhabungen des Zuger K erfolgt. Die schwangere Frau muss den Abbruch schriftlich ve r- langen und geltend machen, dass sie sich in einer Notlage befindet. Die Ärztin oder der Arzt muss vor dem Abbruch persönlich ein eingehendes Prozent davon wurden im Zuger Kantonsspital durchgeführt. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche bewegt sich in der betrachteten Zeitspanne zwischen einem Tiefstwert von 51 im Jahr 2010 und einem Höchstwert
-
2355.3 - Bericht und Antrag der Kommission
-
an dieser Sitzung abgeschlossen. 3. Eintretensdebatte Die Kommissionsmitglieder waren sich darüber einig, dass sich der Mechanismus des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) bewährt hat und das im Gesetz definierte Seite 2/9 2331.3/2129.4/2355.3/2506.3/2516.3/2523.3 - 15057 Der Wirksamkeitsbericht zeigte, dass sich der Mechanismus des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) grundsätzlich bewährt hat und deshalb beibehalten Ausgleichssumme insgesamt reduziert werden soll ten. Eine grundlegende Überar- beitung des ZFA liess sich aber nicht kurzfristig realisieren. Unter Beachtung aller vorgeschri e- benen Schritte bei einer Umsetzung
-
1390.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
wusste. Sie hatte sich auch zusätzli- che, aussagekräftigere Pläne vorlegen und Umschreibungen von Fachbegriffen geben lassen. Ein Kommissionsmitglied konnte von Auskünften berichten, die sich aus einem Gespräch dieser Vorbereitungen und dank eines gut strukturierten Eintretensvotums des Bildungsdirektors stellten sich der Kommission keine grundlegenden Fragen mehr. 1. Gegenstand und Ergebnis der Kommissionsberatung dieser Betrag allerdings nicht mit der Ausgabe verrechenbar. b) Sandsportanlage Die Kommission liess sich davon überzeugen, dass Sandsportplätze nicht nur im Trend liegen, sondern auch gesunden Sport ermöglichen
-
1412.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
tz handelt es sich um zwei komplexe Gesetzeswerke, welche von Fachleuten sorgfältig ausgearbeitet und von einer Fachkommission des Kantonsrates beraten worden sind. Die Stawiko hat sich bei der Beratung Wie eingangs erwähnt hat sich die Stawiko bei der Beratung ausschliesslich auf die finanziellen und personellen Auswirkungen beschränkt. Im fachlichen Bereich schliesst sie sich der Meinung der vorberatenden werden sich während der Beratung dieser Geschäfte im Kantonsrat bei Bedarf mündlich zu einzelnen Paragraphen äussern. Die finanziellen und personellen Auswirkungen beider Gesetze finden sich aus- schliesslich
-
1424.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
haben, eine Anlaufstelle mit gut ausgebildeten Fachpersonen aufzusuchen. Aus Sicht von triangel wäre es wichtig, dass sich die Eltern an eine neutrale und unabhängige Beratungsstelle wenden können. Zu ngebot im Vor- schulbereich richte sich ausschliesslich an behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder. Ein niederschwelliges Angebot im Vorschulbereich, das sich an alle Familien richte, fehle. Die bestehe in der Pra- xis jedoch nur für Eltern von Kindern bis zu einem Alter von rund 2 Jahren. Es zeige sich aber immer mehr, dass viele Eltern auch in der anschliessenden prägenden Zeit der Entwicklung ihrer
-
1437.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
-
Gesetze an das Partnerschaftsgesetz an zwei Sitzungen beraten. Eine Minderheit der Kommission konnte sich insbesondere mit der regierungsrätlichen Darstellung des gesetzge- berischen Spielraumes nicht ei das gleiche Bundesgesetz - als wesentlich grösser einschätzen. Der Schwyzer Regierungsrat äussert sich in seinem Beschluss Nr. 1288/2006 (Bericht und Vorlage an den Kantonsrat) detailliert zu dieser Frage vom Regierungsrat vorgeschlagenen Punkten zwingend durch Bundesrecht vorgeschrieben sei. Sie stützte sich dabei vor allem auf die Bundesverfassung, namentlich das Gleichheitsgebot und das Diskriminierungsverbot
-
1446.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Wie eingangs erwähnt hat sich die Stawiko bei der Beratung ausschliesslich auf die finanziellen und personellen Auswirkungen beschränkt. Im fachlichen Bereich schliesst sie sich der Meinung der eJPK an Stawiko-Mitglieder werden sich während der Beratung dieses Geschäftes im Kantonsrat bei Bedarf mündlich zu einzelnen Paragraphen äussern. Der nachfolgende Antrag der Stawiko bezieht sich auf die Vorlage Nr. in der Zuger Strafjustiz müssen verschiedene kantonale Erlasse geändert werden. Dabei handelt es sich um komplexe und aufeinander abgestimmte Änderungen, welche von internen und externen Fachleuten sorgfältig
-
2150.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Während sich in früheren Jahren die Gemeinden daran beteiligt hatten, werden die Kosten von rund 65'000 Franken pro Jahr seit der Saison 2010/2011 vom EVZ allein getragen. Der Kanton hat sich «als Kom der Vorlage mit der Präzisierung, dass es sich um kommerzielle Veranstaltungen handeln müsse, einstimmig zugestimmt. 2. Eintretensdebatte Die Stawiko hat sich gefragt, wieso der Beschluss rückwirkend auf geleistet werden, da es sich hier eben um kommerzielle Ve r- anstaltungen handelt. Die Stawiko ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Wir halten es für richtig, dass sich die öffentliche Hand an den
-
2101.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
der Meinung, dass aus rechtlicher Sicht eine Meldepflicht für Spielgruppen auch dann möglich wäre, wenn sie nicht in § 2 Abs. 2 des Geset- zes erwähnt sind. Es handle sich bei dieser Liste der Kinderbetr Betreuungsinstitutionen sowie die Mehrheit der Parteien hätten sich im Rahmen der Vernehmlassung für die Weiterführung des Gesetzes ausgesprochen, das sich in der Praxis bewährt habe. In elf Gemeinden nun zu v Lösungen seien zudem für die Rechtssicherheit nicht förderlich. 3. Der Kantonsrat habe sich mit dem Amtseid verpflichtet, sich für alle Teile der Bevölke- rung einzusetzen, insbesondere auch für Kinder. Als
-
2129.4 - Bericht und Antrag der Kommission
-
an dieser Sitzung abgeschlossen. 3. Eintretensdebatte Die Kommissionsmitglieder waren sich darüber einig, dass sich der Mechanismus des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) bewährt hat und das im Gesetz definierte Seite 2/9 2331.3/2129.4/2355.3/2506.3/2516.3/2523.3 - 15057 Der Wirksamkeitsbericht zeigte, dass sich der Mechanismus des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) grundsätzlich bewährt hat und deshalb beibehalten Ausgleichssumme insgesamt reduziert werden soll ten. Eine grundlegende Überar- beitung des ZFA liess sich aber nicht kurzfristig realisieren. Unter Beachtung aller vorgeschri e- benen Schritte bei einer Umsetzung