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1540.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
erstellt sein. Die Gebäude- und Einrichtungskosten belaufen sich auf 4'100'000.- Singapore Dollar (SGD). 6 - 12383 1540.1 Die Kosten berechnen sich wie folgt: Neue Klassenzimmer 1'155'000 SGD Sporthalle 1'285'000 eizerinnen und Auslandschweizer, die Beziehungen der Aus- landschweizerinnen und -schweizer unter sich und zur Schweiz u.a. dadurch, dass er Schweizer Schulen im Ausland anerkennt und finanziell mit B Bundesverfassung fördert der Bund die Beziehungen der Ausland- schweizerinnen und -schweizer unter sich und zur Schweiz. Er kann zudem Organi- sationen unterstützen, die dieses Ziel verfolgen. Dieser V
1528.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
umfassende Arbeitsplatzbewertung miteinbe- zieht und eine Gesamtrevision der Besoldung des Staatspersonals sich mittelfris- tig aufdrängt; - Gleicher Lohn, für gleiche Leistung als Grundlage dient; - Überqualifizierung Revisionsvorschläge des Regierungsrates gemäss Vorlage Nr. 1528.1/.2 - 12363/64 Schwerpunktmässig befasste sich die Kommission mit folgenden Bereichen: Begrifflichkeiten: Die gesetzlichen Grundlagen an die vom der Verwaltung per 1. Januar 2008 eingeführt werde. Das Modell der Verwaltungsange- stellten lässt sich aber nicht 1 : 1 auf die Schulen übertragen. P. Cotti: Die Jahresarbeitszeit für Lehrpersonen ist
3161.4 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats
Härtefallmassnahmen für Un- ternehmen. Diese Regelung bezog sich auf die Zeit vor dem Ausbruch der zweiten Welle. In der Zwischenzeit hat sich durch den Ausbruch der zweiten Welle und der darauffolgenden des Bundesanteils auf rund zwei Drittel. Um die Zuger Wirtschaft bestmöglich zu unterstützen, hat sich der Regierungsrat auch für eine Teilnahme am zweiten Teil der Finanzhilfen ausgesprochen und stellt maximal 66,1 Millionen Franken statt wie bisher maximal 44 Millionen Franken. Der Bericht gliedert sich wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Angepasster Art. 12 Covid-19-Gesetz 3. Umsetzung durch den Kanton Zug
2963.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Kantonsrat am 22. Juni 2005 beschlossen und umfasste fünf Gesetzesänderungen. Details dazu finden sich in der Vorlage Nr. 1250.1 - 11518. 1.2. Zweites Paket Das zweite Paket der ZFA umfasste weitere A kantonalen Gesetzgebung wurden vom Kantonsrat am 30. August 2007 beschlossen. Details dazu finden sich in der Vorlage Nr. 1483.1 - 12214. 1.3. Wirksamkeitsbericht zum Zuger Finanzausgleich 2006–2011 sowie und für die Berechnungen wurde die ständige Wohnbevölkerung berücksichtigt. Aus- serdem beteiligte sich der Kanton in den Jahren 2015 bis 2017 mit jährlich 4,5 Millionen Fran- ken am Finanzausgleich und
3026.2 - Antwort des Regierungsrats
von Objekten im Kon- text von Angeboten wie Airbnb? Bei dieser Fragestellung geht es an sich nicht um die Sichtweise des Regierungsrats. Hier gibt vielmehr das Bundesrecht den rechtlichen Rahmen vor. Dabei gs- gesetz, RPG; SR 700) erfolgte, lässt sich dadurch ableiten, dass die regelmässige Vermietung einer Wohnung für kurze Zeitspannen aus einer abstrakten Sicht keine relevanten zusätzlichen Immissionen wohnung vermietet wird. Anders verhält es sich demgegenüber bei der Führung eines Hotels oder eines Restaurants (BGE 140 II 509 E 3.3). Dabei handelt es sich ebenfalls abstrakt be- trachtet um gewerbliche
3040.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
die Baudirektion erneut mit dem Kanton Schwyz. Es zeigte sich schnell, dass bei so geringer Nachfrage aus ökonomischer und aus ökologischer Sicht eine Buslinie 21 als regelmässig verkehrendes Massentra ge 1.1. Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten Das Angebot im öffentlichen Personenverkehr richtet sich nach den Bestimmungen des Bun- desgesetzes über die Personenbeförderung vom 20. März 2009 (Person einfliessen. Danach legt er die Fahrpläne öffentlich auf (Art. 13 PBG), so dass die interessierten Kreise sich einbringen können. Änderungswünsche fliessen im Rahmen der Vor- gaben und betrieblichen Möglichkeiten
3039.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
haben, um sich mit dem Anliegen der Motion sowie dem Bericht und Antrag des Gemeinderats zur Motion auseinanderzusetzen und sich eine eigene Meinung über die Motion zu bilden. Anders verhält es sich bei I schnellen Antworten Interpellationen beinhalten oft Fragen, die sich mit Vorgängen befassen, die momentan aktuell sind. Es besteht daher aus Sicht der Interpellantin bzw. des Interpellanten das Bedürfnis, dass Motion ist verbindlich. Da über Motionen von der Gemeindeversammlung ein Beschluss gefasst wird, müssen sich die Stimmberechtigten auf die Gemeindeversammlung gut vorbereiten können. Der Gemeinderat Seite 2/4
3161.1b - Beilage 2: Covid-19-Härtefallverordnung des Bundesrates vom 4. November 2020
Covid-19-Gesetzes vom 25. September 20201, verordnet: 1. Abschnitt: Grundsatz Art. 1 1 Der Bund beteiligt sich im Rahmen der Höchstbeiträge nach Artikel 15 zur Hälfte an den Kosten oder Verlusten, die einem Kanton Kanton die Anforderungen nach dem vierten Abschnitt und den Arti- keln 16–18 erfüllt. 2 Er beteiligt sich nicht an den Kosten oder Verlusten, die einem Kanton aus seinen Härtefallmassnahmen für Unternehmen sind und zwischen dem 1. Januar 2019 und der Einreichung des Gesuchs nicht über- schuldet waren; b. sich zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren oder in
3171.2 - Antwort des Regierungsrats
(«App») an Dienstleistungsanbieter (z.B. Essenslieferanten) zu vermitteln. Je nach Ausprägung handelt es sich dabei um eine reine Vermittlungstätigkeit, um Auftrags- oder gar um Anstellungsverhält- nisse. Dabei 16581 ihrer Meldepflicht nachgekommen. Über die Webseite www.uebereats.com/ch-de/location/zug kann man sich im Kanton Zug Essen von verschiedenen Restaurants nach Hause oder ins Büro liefern lassen. 2. Überprüfen chambre administrative, des Kantons Genf hat mit Entscheid vom 29. Mai 2020 festgehalten, dass es sich bei Uber Switzerland GmbH um einen Personalverleiher handle, der eine Bewilligung nach dem Bundesgesetz
3232.2 - Antwort des Regierungsrats
beurteilt werden kann, ob sich die betroffene Person in der Zwischenzeit klaglos verhalten hat, muss diese den Strafre- gisterauszug des Heimatlandes oder des Staates beibringen, wo sie sich in den vergangenen verlassen (Art. 66a Abs. 1 und Art. 66abis StGB). Bevor ein Familiennachzug in Frage kommt, müssen sie sich sodann im Aus- land während eines gewissen Zeitraums bewähren (siehe dazu unten Antwort zu Frage 1) isung») vor. Die nachfolgenden Antworten auf die in der Interpellation gestellten Fragen beziehen sich des- halb nur auf Fälle von ausländischen Personen, welche gestützt auf früher geltendes Recht aus

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