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1819.2 - Antwort des Regierungsrates
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sen, wodurch viele Menschen im Kanton Zug vor riesige finanzielle Probleme gestellt würden, zumal sich die Einkommenssituation der Bevölkerungsmehrheit angesichts der kritischen Wirt- schaftslage ohnehin eingesetzt worden? Wer hat davon profi- tiert? Der Aufwand für die Prämienverbilligung im Kanton Zug hat sich seit 2006 wie folgt entwickelt: Jahr Kantonsbeitrag Bundesbeitrag Total Rechnung 2006 Fr. 26.6 Mio Finanzkraft der Kantone für die Be- rechnung der Bundesbeiträge nicht mehr berücksichtigt wird – was sich zugunsten des Kantons Zug auswirkt. Die Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligung sind davon
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1874.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Umgebungsgestaltung. Am 26. Mai 2009 erklärte sich der Stadtrat bereit, weiterhin am Projekt Zeughaus unter Feder- führung des Kantons mitzuwirken. Er sicherte als Planungskredit für den Ausbau der Studien- IN KÜRZE Sockelgeschoss des Kantonalen Zeughauses wird Studienbibliothek Stadt und Kanton Zug haben sich darauf geeinigt, im Sockelgeschoss des ehemaligen Kantonalen Zeughauses - bald Sitz des Obergerichts Stadt- und Kantonsbibliothek ausgebaut werden. An den Gesamtkosten von 4,44 Mio. Franken beteiligen sich die Stadt und der Kanton Zug je zur Hälfte, das heisst mit je 2,22 Mio. Franken. Der Höhe entsprechend
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1874.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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en bringen wird, lässt sich zur Zeit nicht abschätzen. Die Kom- mission nahm zur Kenntnis, dass der Betriebsvertrag zwischen Stadt und Kanton aktuell über- prüft und, falls sich dies im Hinblick auf die die Stadt- und Kantonsbibliothek an der St.-Oswalds-Gasse in Zug ihren Betrieb auf. Seither haben sich die Ausleihen von 133'000 im Jahr auf gegen 700'000 im Jahr verfünf- facht. Zurzeit besuchen jährlich verhandelt wird. 2. Bauliche Fragen Das ehemalige Kantonale Zeughaus ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich Altes mit Neuem sinnvoll verbindet. Nach dem Kantonsratsbeschluss vom 12. Juni 2008 für einen Objektkredit
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1902.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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notwendigen Freiräume für die Sichtweiten insgesamt 50 Bäume gepflanzt werden (sieben Bäume weniger als bestehend). Unfallstatistik In den letzten fünf Jahren haben sich auf diesem Kantonsstrassenabschnitt indem die Verkehrsfläche reduziert wird. Das Wurzelwerk der bestehenden, markanten Baumallee befindet sich bereits zum grossen Teil im Strassenkörper sowie den Langsamverkehrsflächen und verursacht Schäden Belag weist weitere, strukturelle und alterungsbedingte Schädigungsmerkmale auf. Eine Sanierung drängt sich auf. Ein Teil der Bäume ist derart geschädigt, dass die Standfestigkeit nicht mehr gegeben ist. Die-
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1946.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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weizer Kantone für die beiden überregionalen Einrichtungen. Bei beiden Einrich- tungen handelt es sich um Institutionen, die die Unterstützung des Kantons Zug weiterhin ver- dienen, da die Bevölkerung Zentralschweizer Unternehmen zu stär- ken und wertschöpfungsintensive Arbeitsplätze zu schaffen. Nachdem sich der Bund an der Anschubfinanzierung ebenfalls beteiligte, bestehen die heutigen Erträge des MCCS (ca Finanzierung des MCCS könne ab 2010 über das neue Fachhochschul-Konkordat erfolgen. Es zeichnete sich dann jedoch bald ab, dass die Weiterbearbeitung der FHZ-Vereinbarung und der Genehmi- gungsprozess
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1991.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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über eine eigene Trägerschaft der 26 Schweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein. Nachdem sich eine Konzentration in der schweizerischen Fach- hochschullandschaft abzeichnet, welche vom Bund intensiv Daran partizipiert der Kanton Zug mit 1,28 %, mithin 256'000 Franken. Dieser Prozentsatz errechnet sich aus den durchschnittlichen Schülerzahlen der letzten 10 Jahre und entspricht dem allge- meinen Ve Franken, d.h. insgesamt 13,2 Mio. Franken an den Erweiterungsbau beisteuert. Der Kanton Zug beteiligt sich also nochmals mit 1,28 % an den Kosten von 20 Mio. Franken des Erweiterungsbaus, d.h. mit ebenfalls
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2049.1 - Interpellationstext
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ja, welche? Seite 2/2 2049.1 - 13778 4. Wie stellt sich der Regierungsrat zur in der erwähnten Kantonsratsdebatte geäusserten Ansicht, es handle sich bei der Frage um den Rückzug des Beitrittsgesuches Bundesrates rechtfertigte dessen Einreichung im Hinblick auf die EWR-Abstimmung sogar damit, dass es sich beim EWR-Vertrag ohnehin nur um ein „Trainings- lager“ für den Beitritt zur Europäischen Union handle der Fraktion der freisinnig-demokratischen Partei (FDP), die Liberalen, unter anderem damit, dass es sich bei diesem Thema nicht um etwas handle, das den Kanton Zug betreffe. Im Weiteren sei die FDP-Fraktion
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1731.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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kleinen Teil der Bevölkerung zugute kä- men, jenem Teil, der sich dies leisten könne. Auch Zugerinnen und Zuger ohne ein Spitzen- einkommen sollten sich eine Wohnung im ehemaligen Kantonsspital leisten können Masterplan 2009; Zur Kenntnis genommen vom Stadtrat Zug und vom Regierungsrat Der Masterplan unterscheidet sich vom abgelehnten Bebauungsplan Belvedere hauptsächlich durch die neue Rolle des Kantons. Dieser soll bindenden Bebauungsplan umsetzen zu lassen. Das Echo auf die Präsentation war sehr posi- tiv. Es zeigte sich aber, dass Optimierungen am Masterplan nötig sind, bevor die Bebauungs- planung beginnen kann. Gewünscht
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1851.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Diesen Anlagen ist jeweils gemein- sam, dass es sich um Prototypen oder um ordentlich subventionierte Werke handelt. Nicht alle Lärmschutzwände eignen sich für photovoltaische Anlagen. Ein Bericht der Ernst Anlagen. Diese wandeln Sonnenlicht direkt in elektri- sche Energie um. Ein Festkörper - oft handelt es sich um Silicium - baut dank Licht eine elekt- rische Spannung auf, die genutzt, geregelt und als Strom gepaart mit einer erhöhten Vergütung des Stroms unter bestimmten Voraus- setzungen. Diese finden sich in einem Anhang zur Energieverordnung (EnV) vom 7. Dezember 1998 (SR 730.01). Daraus geht hervor,
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1863.3a - Synopse
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der Si- cherheitsdirektion zur Stellungnahme, soweit es sich nicht um temporäre Strassenreklamen handelt. Die Stellungnahme der Sicherheitsdirektion entfällt und der Gemeinderat entscheidet in eigener Z assen obliegt unter Vorbehalt der Genehmi- gung durch die Sicherheitsdirektion den Gemeinderäten. 3 Aufgehoben. 4 Soweit die Polizei von sich aus Massnahmen anordnen kann (Art. 3 Abs. 6 SVG), stellt sie Rechtspflege 1 Die Rechtspflege richtet sich nach dem Gesetz über den Rechtsschutz in Ver- waltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz)3). 1 Die Rechtspflege richtet sich nach dem Gesetz über den Rechtsschutz