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1985.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Seiten 3 bis 12 des regierungsrätlichen Berichtes. Die Stawiko ist beunruhigt über das Defizit, das sich bei Berücksichtigung der ausserordentlichen Reservenentnahmen von 50 Mio. Fran- ken effektiv auf 89 Kosten und Erlöse sind jedoch nur in der Kosten- und Leistungsrechnung des StVA ersichtlich. Dort muss sich zeigen, ob der Spezialfinanzierung allenfalls nachträglich noch Erträge zu überweisen sind. 3.2. Kosten- würden jedes Jahr stark anwachsen und es könne nicht sein, dass einerseits Mitarbeitende Zeit hätten, sich zum Bei- spiel um Messeauftritte zu kümmern, während die eigentlichen Kernaufgaben dann extern erle-
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2002.2 - Antrag des Regierungsrates
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als Ersatz erworbenen Anlagegüter übertragen werden, wenn diese ebenfalls betriebsnotwendig sind und sich in der Schweiz befinden. Vorbehalten bleibt die Besteuerung beim Ersatz von Liegenschaften durch Unterhalt die steuerpflichtige Person zur Hauptsache aufkommt 11’000 Franken. Dieser Abzug erhöht sich ab der Steuerperiode, in der das Kind das 15. Al- tersjahr vollendet, um 6’000 Franken. 5. als Mieterabzug als Ersatz erworbenen Anlagegüter übertragen werden, wenn diese ebenfalls betriebsnotwendig sind und sich in der Schweiz befinden. Vorbehalten bleibt die Besteuerung beim Ersatz von Liegenschaften durch
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1935.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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von der Sicherheitsdirektion durchgeführten konferenziellen Anhörung der Einwoh- nergemeinden am 28. Januar 2010 endete das Vernehmlassungsverfahren am 12. März 2010. Der Regierungsrat wird sich aufgrund nachteilig beeinflusst werde. Die Sicherheitsdirektion führte nach der Einreichung der Motion ein Gespräch mit den ge- meindlichen Sicherheitsverantwortlichen. Diese waren sich damals grossmehrheitlich darin Frist beschlossen wird, geht diese vor (Abs. 3). Parlamentarische Vorstösse, die im Kantonsrat für sich allein oder in Zusammenhang mit ande- ren Geschäften per Ende März 2010 bereits hängig sind, werden
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1950.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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rechnen, dass sich auch andere Schulen und weitere Institutionen darauf berufen und sich an den Kanton wenden, um ebenfalls ein zinsgünstiges Darlehen zu erhalten, ohne entsprechende Sicherheiten beizu- bringen Stawiko ist sich auch bewusst, dass diese Schule keinen wesentlichen Beitrag zur Integra- tion ausländischer Kinder und Jugendlicher leistet. Die Schülerinnen und Schüler bleiben in der Regel unter sich und die finden sind. Die Beurteilung der Stawiko kann sich somit lediglich auf die Zahlen des letzten Jahresabschlusses stützen. Wir sind jedoch der Meinung, dass es sich um eine gut verankerte, seriöse Institution
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2015.1 - Antwort des Regierungsrates
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Regierungsratsbeschlüsse entwickelte sich die langjährige Praxis, wonach sich die einzelnen Mitglieder des Regierungsrates zu Volksinitiativen äussern dürfen, sofern sich der Regierungs- rat zu diesem Geschäft und steht den einzelnen Mitgliedern frei, sich in der Öffentlichkeit für oder gegen die Initiative zu äussern. Seite 2/2 2015.1 - 13679 Frage 3: Wie erklärt sich der Widerspruch zwischen den beiden zitierten stellt sich damit gegen ihren Kollegen Beat Villiger, der als Zuger Sicher- heitsdirektor die Initiative ablehnt"1. In der gedruckten Ausgabe der Zeitung "Der Sonntag" vom 9. Januar 2011 fand sich dann aber
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2029.2 - Antwort des Regierungsrates
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um die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, drängten sich zum jetzigen Zeitpunkt gewisse Fragen auf. Der Regierungsrat nimmt zur Interpellation wie folgt Stellung: vorhandene Ressourcen effizient ein- gesetzt und Synergieeffekte gezielt genutzt. Der Kanton Zug befindet sich bei der Umsetzung der E-Government-Strategie im Zeitplan. 2. Beantwortung der Fragen Frage 1: Weshalb and Media, Digitizing Public Services in Europe: Seite 2/6 2029.2 - 13827 vergangenen Jahren und hat sich im Ranking um mehrere Plätze verbessert. Bei der Verfüg- barkeit der Dienstleistungen konnte im Ranking
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2027.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Schweiz hat sich seit 2007 in Richtung mehr Markt entwickelt, und es haben sich für die Konsumentinnen und Konsumenten neue Wahlmöglichkeiten ergeben. Der digitale Fernsehmarkt präsentiert sich heute heterogen g 2011 bereits als überholt. Zusammenfassend wurden dafür folgende Gründe genannt: Der Markt habe sich in den letzten Jahren bewegt. Die Konsumentinnen und Konsumenten seien nicht mehr auf Cablecom angewiesen hkeit. Zudem würden zusehends neue Anbieterinnen und Anbie- ter im Markt auftreten. Cablecom habe sich aufgrund des politischen Druck ebenfalls bewegt. Ihre Set-Top-Box koste im Monat nur noch 4 Franken
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1901.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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angepasst werden könne. Schliesslich setzte sich die Erkenntnis durch, dass das Strassenbauprogramm sowohl Führungs- als auch Planungsinstrument ist. Einerseits sol- len sich Regierung und Verwaltung an das St ausführlicher Bericht sowie ein Antrag vor. Eine Wiedergabe der Ausgangslage in die- sem Bericht erübrigt sich somit. 2. Eintretensdebatte Zu Beginn der Sitzung orientierten Baudirektor Heinz Tännler sowie Ka über die Änderung des Kantonsratsbeschlusses über das Strassenbauprogramm 2004 - 2011. Damit haben sich die Kommissionsmitglieder ein Bild der Vorlagen machen können. a) Funktion des Strassenbauprogramms
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1908.3a - Synopse
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Bundesrechts ihren Standort im Kan- ton Zug haben. 2 Die Besteuerung ausländischer Fahrzeuge richtet sich nach Bundesrecht. § 3 Steuersubjekt Steuerpflichtig ist der Fahrzeughalter. § 4 Steuerbefreiung 1 r dienen; f) landwirtschaftliche Arbeitsanhänger (Ausnahmefahrzeu- ge). 2 Die Befreiung erstreckt sich nicht auf die Gebühren. § 3 Steuersubjekt Steuerpflichtig ist die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter Steuer erlassen. 2 Über solche Gesuche entscheidet die Sicherheitsdirekti- on. 3 Der Erlass erstreckt sich nicht auf die Gebühren. § 6 Beginn und Ende der Steuerpflicht 1 Die Steuerpflicht beginnt mit dem
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1948.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Der m2-Preis richtet sich nach demjenigen für Strassenland und beträgt 80 Fr./m2. Der Baudi- rektor hat bestätigt, dass im Kanton Zug immer noch genügend Kulturland zur Sicherstellung der Fruchtfolgeflächen vorbeugen zu können. Da es sich um ein kantonales Gewässer han- Seite 2/3 1948.5 - 13567 delt, muss der Kanton für die Kosten aufkommen. Der Umfang der notwendigen Arbeiten richtet sich nach den Vorgaben des Seite 3/3 Einige Stawiko-Mitglieder äusserten sich kritisch und waren der Meinung, dass der Kanton Zug vermehrt auf seine Finanzen achten müsse und es sich hier um ein allenfalls wünschbares Pro- jekt handle