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2659.10c - Synopse (GO RR)
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wenigstens die Stimmen von drei Ratsmitgliedern auf sich vereinigt. 4 Ein Beschluss ist gültig, wenn er wenigstens die Stimmen von zwei Ratsmitgliedern auf sich vereinigt. 4 Ein Beschluss ist gültig, wenn er er wenigstens die Stimmen von drei Ratsmitgliedern auf sich vereinigt. § 14 Rückkommensanträge § 14 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (geändert), Abs. 3 (geändert) § 14 Abs. 1 (geändert auf Wortlaut geltendes Recht) zu beraten, benötigen an derselben Sitzung vier, an einer späteren Sit- zung fünf Stimmen. 2 Sofern sich die Beratung eines Geschäfts bei derselben Lesung über zwei oder mehr Sitzungen erstreckt, benötigt
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2671.1 - Antwort des Regierungsrats
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Einarbeitungszeit Seite 2/3 2671.1 - 15279 und zeichnet sich durch Beständigkeit und den Erhalt von Knowhow aus. Das Berufungsverfah- ren lässt sich zudem einfach, rasch und kostengünstig umsetzen. Ferner erübrigt sich in der Regel die Durch- führung eines Assessments. Die oben genannten Vorteile bei internen Berufungen treffen auf externe Berufungen mehrheitlich nicht zu. Externe Berufungen sollten sich daher sondern auch interne Reorganisationen (neue Abteilungen) mitge- zählt. - Bei den Berufungen handelt es sich fast ausschliesslich um interne Kandidierende und Nachwuchskräfte. - Einzelne Stellen wurden auss
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2615.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Bevölkerung auf Auge n- höhe begegnen, sich hinterfragen lassen und aus konstruktiver Kritik die Leistungen für die Be- völkerung optimieren. Zusammenfassend wünscht sich die Ombudsfrau, dass im Kanton Zug kutiert und das Visitationsprotokoll genehmigt. III. Erläuterungen Anhand des Tätigkeitsberichts lässt sich feststellen, dass die Zahl der als Fall erfassten Ne u- eingänge im Vergleich zu den Vorjahren wiederum eine unabhängige Stellung innehabe, sei sie nicht weisungsgebu n- den. Sie verstehe nicht, weshalb sich die Kommissionen nicht vorgängig absprechen, welche Fragen sie ihr stellen wollten. Die erw. JPK stellt
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2659.8 - Antrag der vorberatenden Kommission (GO RR)
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wenigstens die Stimmen von drei Ratsmitgliedern auf sich vereinigt. 4 Ein Beschluss ist gültig, wenn er wenigstens die Stimmen von zwei Ratsmitgliedern auf sich vereinigt. 4 Ein Beschluss ist gültig, wenn er er wenigstens die Stimmen von drei Ratsmitgliedern auf sich vereinigt. 1) BGS 151.1 - 2 - Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 30. August 2016; Vorlage Nr. 2659.4 (Laufnum- mer 15258) [M10K1] zu beraten, benötigen an derselben Sitzung vier, an ei- ner späteren Sitzung fünf Stimmen. 2 Sofern sich die Beratung eines Geschäfts bei der- selben Lesung über zwei oder mehr Sitzungen er- streckt, benötigt
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2727.2 - Antwort des Regierungsrats
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handelt es sich bei den fraglichen Schreiben nicht um die Anfrage für generelles Sponsoring, sondern um eine Bitte im Rahmen einer Zusammenarbeit mit interessierten Privaten. Die FMZ richtet sich explizit Arbeitnehmenden im Kanton Zug. Bei der vom Verein betriebenen Fachstelle Migration Zug (FMZ) handelt es sich um einen professionellen und verlässlichen Drittpartner des Kantons, der u.a. Projekte im Rahmen des wurde in der Folge dem Volk vorgelegten Fas- sung des EP 2 auch gar nicht mehr erwähnt. Wie stellt sich die Regierung zur Frage, dass alle Zuger Firmen, die praktisch alle als juristische Personen bereits
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2510.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Wesentlichen die Anzahl der Pendenzen und Erledigungen sowie die Länge der Verfahren. Weiter erkundigte sich die erw. JPK nach der Arbeitsbelastung, der Personalfluktuation und dem Arbeitsklima unter den Mi wiedergegeben. I. Geschäftsgang, personelle Situation Die Zahl der Neueingänge in der Berichtsperiode hat sich gegenüber dem zehnjährigen Durch- schnitt um 12% erhöht. Trotzdem konnte die Zahl der Erledigungen mit umfangreichen Akten sowie kom- plexe Entscheide aus dem Steuerrecht erwähnenswert. Zudem musste sich das Gericht mit Seite 2/4 2510.2 - 14956 mehreren aufwändigen Verfahren betreffend Nordzufahrt Walchwil
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2553.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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das aus dem Jahr 1979 datiert, wird einer Totalre- vision unterzogen. Die Rahmenbedingungen haben sich seit 1979 markant geändert: Es gab einen Strukturwandel bei den Gebäuden, und es herrschte und herrscht und branchenspezifische Knowhow (Anforderungsprofil); die Anforderung an die Revision bestimmen sich sinngemäss nach dem Aktienrecht. Das Amt für Feuerschutz wird in die Gebäudeversicherung Zug integriert einer Abgabe der Verantwortung durch die Politik und den Kantonsrat. Ein Kommissionsmi t- glied sprach sich gegen Eintreten aus. Es sieht schwere staatspolitische Mängel und wünschte, Seite 4/7 2553.3 - 15082
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2749.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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erledigten Fälle per Ende Be- richtsperiode und stellte Fragen zur Verfahrendauer. Weiter erkundigte sich die erw. JPK nach der Arbeitsbelastung, Personalfluktuation und dem Arbeitsklima unter den Mitarbeitenden 8 statt wie vorher 5.6 Gerichtsschreiberstellen. Die erw. JPK nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass sich das Verwaltungsgericht darum bemüht, Ste l- lenprozente nicht auf Vorrat zu besetzen. Gleichwohl ist Gerichtsschreibern/innen spürt. Die erw. JPK ist über diese neuen Erkenntnisse überrascht, zumal sie sich bei jeder Visitation standardmässig und schon seit Jahren nach dem Arbeitskl i- ma erkundigt. Vom
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1838.1 - Gedruckter Bericht
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befasste sich mit den ihm von Gesetzes wegen obliegenden Fragen der Justizverwaltung und Justizgesetzgebung. Neben personellen Fragen wie Wahlen und Beförderungen des Kanzleipersonals hatte sich das Gericht Das Verwaltungsgericht trat in den Berichtsjahren zu 118 Sitzungen zusammen. Die Sitzungen verteilen sich auf die Berichtsjahre und die Kammern wie folgt: 2007 2008 Total Gesamtgericht 5 5 10 1. Kammer 18 bewilligt worden. Wegen der starken Zunahme der Geschäftslast im Verlaufe der Berichtsperiode sah sich das Gericht veranlasst, im Verlaufe des Jahres 2008 alle bewilligten Stellen zu beset- zen, nachdem
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1664.2 - Antwort des Regierungsrates
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wenn ausländische Personen zur Sicherstellung der Wegweisung zwangsweise aus der Schweiz verbracht werden, spricht man technisch von einer Ausschaffung. Hierbei handelt es sich einerseits um Ausländerinnen Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist jedoch möglich. Dies gilt nach der Verbüssung einer allfälligen Freiheitsstrafe auch für so genannte "Kriminaltouristen", die sich illegal in der Schweiz weggewiesen. Dabei wird der Ermessens- spielraum zugunsten der öffentlichen Sicherheit maximal genützt. Schwierigkeiten ergeben sich allenfalls dort, wo Ausschaffungen wegen fehlender Reisepapiere oder nicht