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1673.4 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
dieser Entwicklung Kenntnis, hätte sich jedoch die eingehenden Auskünfte schon von vornherein gewünscht. Die strategischen Grundsätze zur Büroraumplanung erwiesen sich als kompatibel mit den bei- den hier hat sich davon überzeugen lassen, dass für die im Mittel rund 500 Personen umfassende Gruppe der Asylsuchenden nur wenige Liegenschaften im Kanton überhaupt verfügbar sind und noch weniger sich auf Dauer verlangt. Wir haben erfahren, dass unter Beizug von Spe- zialisten eine Analyse erfolgt ist und dass sich der Regierungsrat mit den Grundsatzfragen im Hinblick auf die Raumbedürfnisse der Verwaltung befasst
1746.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
Verwaltungsgericht sieht sich deshalb verpflichtet, dem Kantonsrat die Bewilligung einer zusätzlichen hauptamtlichen Stelle zu beantragen. Die finan- ziellen Konsequenzen werden sich in einem vertretbaren Hauptamt bewilligt wird, so wird sich gleichzeitig die Entschädigung für die nebenamtlichen Richterinnen und Richter um den Betrag von zirka Fr. 180'000.- reduzieren, so dass sich aus dem dritten Hauptamt ein bzw. einem Zuwachs von über 20 % ge- genüber den Vorjahren entspricht. Diese Neueingänge verteilen sich auf die einzelnen Kam- mern wie folgt: Jahr Durchschnitt 2001-2006 2007 2008 Verwaltungsrechtliche
2377.1a - Beilage
Die Sekundarstufe I gliedert sich in die Werk-, Real- und Sekundarschule sowie die ersten zwei Jahre des Gymnasiums der Kantonsschule. 1 Die Sekundarstufe I gliedert sich in die Werk-, Real- und Sekundarschule Kindergartens in Abweichung von § 6 Abs. 1 ein Jahr früher. 4 Die Erziehungsberechtigten beteiligen sich angemessen an den Kosten gemäss Abs. 3 Bst. a. § 12 Klassengrössen 1 Für die gemeindlichen Schulen Kantons regeln. § 53 Mitverantwortung 1 Die Lehrer tragen Mitverantwortung für das Schulwesen, indem sie sich insbe- sondere in Konferenzen organisieren, in Kommissionen mitarbeiten und einen Vertreter in die
2441.2 - Antwort des Regierungsrats
Zürich jedoch nach wie vor Seite 2/5 2441.2 - 14888 nicht aufzeigen. Die Begründungen dafür haben sich seit der Beantwortung des Postulats von Kurt Balmer, Anna Bieri und Karin Andenmatten betreffend Halt signalisieren, dass ein grosser Handlungsbedarf besteht und der Kanton sogar bereit sein könnte, sich finanziell bei RE -Zügen zu engagieren. Andererseits wurde damit beabsichtigt, den SBB-internen « wäre die Forderung des Kantons Zug nach zwei haltenden Schnellzügen in Rotkreuz erfüllbar. Es hat sich jedoch gezeigt, dass ohne massive Infrastrukturausbauten mindestens zwischen Baar und Zug sowie in
2447.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
der Hochschulleitung im Herbst 2014 bezifferten Synergiegewinne im Betrieb der Hochschule, welche sich mit der Strategie, die Schulstandorte in Zukunft möglichst zu konzentrieren, decken. Die Hochschule gegeben hat, da die erwähnten strateg i- schen Ziele damit am ehesten erreicht werden können. Er stützte sich auf die Argumente der Hochschule für die Konzentration der Schulstandorte und damit den effizienten mit einem Stan d- ort Zug/Herti aus. Der Regierungsrat hat den Prozess sorgfältig bearbeitet und sich in mehre- Seite 2/3 2447.2 - 14898 ren Schritten für die gewählte Lösung entschieden. Dabei hat die
2572.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
vorzunehmen, wenn das Ergeb- nis der letzten Laufenden Rechnung positiv ist. Aus diesem Grund können sich die nachfolge n- den Jahreszahlen noch verändern. 20. November 2015: Verabschiedung der Vorlage durch Auf Seite 2 VK steht unten, dass der Kantonsrat das Budget bereits gesprochen habe. Die VK bezieht sich dabei auf das Budget 2016 (Hochbauamt, Projekt HB3060.0136). Die Stawiko macht darauf aufmerksam, Tabelle ersichtlich. Für die Abschreibungen sind pro Jahr 40 Prozent degressiv eingesetzt, da es sich um eine Informatik-Investition handelt. Es gilt zu beachten, dass die Stawiko beantragt, die Ausgabe
2575.2 - Antwort des Regierungsrats
genau kennen, sondern bis zu diesem Zeitpunkt wird sich auch die Entwicklung des motorisierten Individual- sowie des Schwerverkehrs zeigen. Sollte sich nach der Ablehnung der Gesetzesänderung trotzdem die Erschliessung der Lom- bardei auch für die Zuger Firmen wichtig ist. Wie bereits dargelegt, verkürzen sich aufgrund der neuen Flachbahn zwischen der Deutschschweiz und der Lombardei die Fahrtzeiten massiv (Technischer Bericht von ECOPLAN und IBR Hochschule Luzern vom 23. Januar 2015) 2 legt dar, dass sich aufgrund des starken Zeitgewinns die Wirtschaftstätigkeiten zwischen den beiden Räumen wohl stark
2607.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Parzelle von 34 530 m 2 , auf welcher sich die Psychiatrische Klinik Zugersee befindet. Der Kaufpreis beträgt 18 Millionen Franken. Nähere Informationen dazu finden sich auf den Seite 23–24 des regie- run Aktienkapital der Betriebsgesellschaft beträgt 5,0 Millionen Franken; der Anteil des Kan- tons Zug beläuft sich auf 2,85 Millionen Franken: Abgeltung gemäss Bundesrecht: Der Kanton Zug muss aufgrund von Bundesrecht des Regierungsrats beschrieben. Die Auswirkungen auf die Laufende Rechnung des Kantons Zug finden sich auf den Seiten 31–33. Durch die Ausgliederung der APD aus der kan- tonalen Verwaltung fallen die in
2448.1 - Interpellationstext
die Reaktionen verschiedener Stakeholder aus. Vor diesem Hintergrund stellen sich verschiedene Fragen: a) Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des Konkordatsrats für den Entscheid, das IFZ, und damit i davon auszugehen, dass der Regierungsrat des Kantons Zug sich hinter die Umsiedlung des IFZ stellt. Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass sich Risch-Rotkreuz als Schulstandort und insbesondere Standort Informatik der Hochschule Luzern ist es dem Kanton Zug gelungen, einen bedeutenden Ausbildungsbereich für sich zu gewinnen. Dem nun gewählte n Standort ging ein Auswahlverfahren verschiedener Standorte voraus;
448.8 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Wegfalls von Gebäudeteilen ändert sich 448.8 - 11757 5 nämlich insgesamt auch die inhaltliche Bezugsgrösse für die gesprochenen Kan- tonsbeiträge. Das Kostendach reduziert sich somit um den Betrag der weggelassenen lungen die Schlussabrechnungen gemäss dem vorliegenden Antrag zugestellt und ihr Gelegenheit gegeben, sich zum Geschäft und namentlich zu den Abzügen (nicht anrechenbare Kosten) schriftlich zu äussern (Gewährung Neustadt Zug einverstanden sei. 2.2. Gesetzliche Grundlagen Die Finanzierung des Pflegeheimteiles richtet sich nach den im Zeitpunkt des Finan- zierungsbeschlusses gültigen §§ 5 und 11 des (altrechtlichen) Gesetzes

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