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2469.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Fahrzeuglenkenden benötigt wird. In der Folge staut sich der Verkehr. Gleichzeitig führt der Stau dazu, dass Automobilistinnen und Automobi- listen, die sich regelwidrig verhalten, nur schwer zu erkennen sind lenkenden zu büssen. Das Anliegen des Postulanten stösst bei der Zuger Polizei auf offene Ohren, da es sich mit ihren Beobachtungen und Feststellungen deckt. Seite 2/5 2469.2 - 15039 3. Aktuelle Rechtslage Polizei die bestehende Signalisation auf allfällige Einsatzmög- lichkeiten. Dabei zeigte sich, dass sich die zwei vorhandenen Wechseltextanzeigen (eine in Fahrtrichtung Zürich und eine in Fahrtrichtung Luzern)
961.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bewerbenden sich in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert haben, mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten vertraut sind, die Rechtsordnung beachten und die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz Geschäfte des Regierungsrates zu überprüfen. Es sei die Schaffung einer Spezialkommission abzuklären, da sich das gesamte Umfeld der Einbürgerungen seit der Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes von itäten, Voraussetzungen, Einbürgerungstaxen usw. beinhaltet. Als Begründung wird ausgeführt, dass sich eine Harmonisierung der teilweise unterschiedlichen Einbürgerungsverfahren aufdränge, damit vor allem
958.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Hälfte vergrösserten Fläche untersucht. Dabei hat sich erge- ben, dass die gesetzlichen Grenzwerte fast überall eingehalten werden könnten. Die Kosten würden sich auf rund 20 Mio. Franken belaufen. Als zweite solches Projekt eine Chance, weitsichtig und schnell die richtigen Weichen zu stellen. Im Übrigen stelle sich die Frage, ob angesichts grösserer baulicher Massnahmen oder der Diskussion um den Bau des Hirzeltunnels Sanierungskosten 84 % bei. 2. Erneuerung der Autobahn N4a/T4 und Ausführung von Lärmschutzmass- nahmen Wie sich aus dem Verzeichnis der National- und Kantonsstrassen im Anhang zum Gesetz über Strassen und Wege
2424.2 - Antrag des Regierungsrats
steuerpflichtige Personen ohne Beiträge gemäss den Bst. d und e erhöhen sich diese Ansätze um die Hälfte. Diese Abzüge erhöhen sich um 1000 Franken für jedes Kind oder jede unterstützungsbedürftige Person Doppelbesteuerung abgeschlossen hat. 4 Die Steuer, die anstelle der Vermögenssteuer tritt, bemisst sich nach einem steuerbaren Vermögen, das mindestens dem Zwanzigfachen der Bemessungs- grundlage nach Abs ge, die eine steuerpflichtige Person bei Scheidung, gerichtlicher oder tatsächlicher Trennung für sich erhält, sowie Unterhaltsbeiträge, die ein El- ternteil für die unter seiner elterlichen Sorge oder
2814.2 - Antwort des Regierungsrats
Die Rabatte bewegen sich aktuell grösstenteils zwi- schen 10 und 20 Prozent mit Abweichungen nach unten und oben. Die Konditionen sind jedoch nicht abschliessend geregelt und können sich jederzeit ändern Arbeitsgebers identisch und im Gegensatz zum selbst ausgehan- delten Rabatt nicht individuell. Da es sich bei Flottenrabatten um ein in der Privatwirtschaft fl ä- chendeckend angewandtes Preismodell handelt üblich ist, tangiert es die Unabhängigkeit einer bzw. eines einzelnen Mitarbe itenden nicht. Es handelt sich nicht um eine individuelle Vergünstigung undM damit um keinen Konflikt mit dem Ge- schenkannahmeverbot
2838.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
stützt sich auf § 37 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14), wonach der Kanton zur Spezialfinanzierung der Kantonsstrassen eine Sonderrechnung führt. Diese widmet sich nicht verhüten und die geltenden Höchstgeschwindigkeiten durchzusetzen. Die Messtätigkeit der Polizei hat sich laufend den aktuellen Verhältn issen anzupassen. Zu be- rücksichtigen sind insbesondere das Bevöl erhöh- ten Gefahrenlagen wie Schulhäuser, unübersichtliche Ein- und/oder Ausfahrten usw. Dabei hat sich die Kontrolltätigkeit der Polizei immer am übergeordneten Ziel zu orientieren, zu einer gu - ten
2848.2 - Antwort des Regierungsrats
beschränken sich auf die Verpflegung der Kinder, da die Eltern die Unterkunft für die Kinder auch bei deren Abwesenheit weiterhin bereithalten müssen. Der ma- ximal zulässige Betrag dürfte sich abhängig vom erübrigt sich aufgrund der Antwort 3a. Frage 3c: Falls ja; welche Anpassungen wären notwendig? Es sind keine Anpassungen nötig. Frage 3d: Wäre der Regierungsrat bereit dazu? Die Antwort erübrigt sich aufgrund des Bundesgerichts 2C_206/2016 vom 7. D e- zember 2017. Darin wird insbesondere erwähnt, es ergebe sich aus Artikel 19 (Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht) der Bundesverfassung
2855.3 - Bericht und Antrag der Kommission für öffentlichen Verkehr
Kanton hat sich bereits in der Vergangenheit an öffentlichen Infrastrukturen be- teiligt (Bahnausbau SBB, Stadtbahnhaltestellen, Bushöfe). Aufgrund des gewählten Finanzi e- rungsmodells ergeben sich im öV Gemeinden verkraftbar ist. 3. Ausführungen von Regierung und Verwaltung Beim Projekt HSP ZVB handelt es sich gemäss der Baudirektion um ein Gebäude mit Garagie- rung von 130 Fahrzeugen, Haustechnik, Lager, Werkstatt pro Jahr, d.h. eine um die- sen Betrag höhere jährliche Abgeltung des Kantons an die ZVB, an welcher sich die Gemein- den mit 20 Prozent beteiligen. Dies erhöht die gesamte Abgeltungssumme im öffentlichen
2796.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Kantone, 26 Gemeinden und der Bund die Charta unterzeichnet. Seite 2/5 Gestützt auf diese Charta setzten sich die Unterzeichnenden für folgende Anliegen ein: 1. Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die be- treffend Lohneinreihungen hin und wieder Anfragen von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, welche sich in der Regel aber nicht auf eine allfällige Lohndiskriminierung zwischen Frauen und Männern beziehen insgesamt rund 2200 Löhne erfasst. Die Lohnvergleiche werden jährlich durchgeführt. Inzwischen beteiligen sich 36 öffentliche Verwaltungen (Kantone und Städte) an diesem Lohnvergleich. Kontrollinstrumente zur
2769.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
die den Erfolg des frühen Fremdsprachenunterrichts grundsätzlich in Frage stellen. Die Motion stellt sich gegen das Mo- dell 3/5 (erste Fremdsprache ab der 3. und zweite Fremdsprache ab der 5. Primarklasse) verankert. Im Rahmen der politischen Debatte über den Fremdsprachenunterricht auf der Primarstufe hat sich die Zuger Bevölkerung 2006 klar für zwei Fremdsprachen ausgesprochen. Mit Ausnahme von Uri und Appenzell sind und Kinder mit Migrationshintergrund zusätzlich benachteiligt sind. Aus der Forschung ergeben sich keine Hinweise, dass Schülerinnen und Schüler beim Lernen überfordert sind, auch wenn mehrere Fre

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