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2860.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
von ausländischen Bürgern im Berichtsjahr ab. Es handelt sich vorwie- gend um Anfragen von Russen, Engländern oder Amerikanern. Expats finden sich häufig zu- recht, ohne dass ein Dolmetscher engagiert werden Daher erweist sich der Einbezug der Gemein- den in die Kostentragung der Ombudsstelle als schwierig. Im Kanton Zürich, in welchem die Ombudssstelle nur für den Kanton zuständig ist, können sich die Gemeinden Ombudsstelle und das Visitationsprotokoll genehmigt. III. Erläuterungen Dem Tätigkeitsbericht lässt sich entnehmen, dass die Anzahl der Fälle im Berichtsjahr in etwa gleich geblieben ist. Wie in den Vorjahren
2768.1 - Antwort des Regierungsrats
3.4). Bei einem derartigen Status erübrigt sich denn auch der Schutz durch das öffentliche Recht. 3.2 Ein Grossteil der beruflichen Tätigkeit zeichnet sich heute durch örtliche und zeitliche Flexibilisierung der Datenschutzbeauftragte, die O m- budsperson) und Lehrpersonen der kantonalen Schulen. 3. Könnte sich der Regierungsrat einen Verzicht auf die Zeiterfassung bei Angestel l- ten mit einem hohen Einkommen betroffenen Arbeitnehmerin bzw. des betroffenen Arbei t- nehmers übersteigt 120 000 Franken, wobei sich dieser Betrag bei Teilzeitanstellung an- teilsmässig reduziert. - Es liegt eine schriftliche Zustimmung
2823.7 - Anträge des Regierungsrats zur 2. Lesung
überschritten werden darf. So soll sichergeste llt werden, dass in begründe- ten Ausnahmefällen der Komplexität des Entscheidverfahrens, die eine Unterschutzstellung mit sich bringen kann, Rechnung getragen in erster L e- sung beraten. Der Regierungsrat hat die beschlossenen Änderungen geprüft und sieht sich aufgrund der mit den beschlossenen Änderungen zusammenhängenden Vollzugsschwierigkei- ten veranlasst Kriterien – auch gegen den Willen der Eigentümerschaft geschützt werden könnten bzw. müssten. Es versteht sich zu- dem von selbst, dass eine Freiwilligkeit im Denkmalschutz in Fällen, in denen die Eigentüme r-
2943.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
gemacht worden. Es handle sich um hoch eskalierte Menschen, die alle Beteiligten 2943.2 - 16096 Seite 3/3 beim Vermittlungsgespräch vor eine Herausforderung stellen. In ihrer Sicherheit gefährdet oder bedroht war. Nach zwei Amtsperioden verabschiedete sich die bisherige Ombudsfrau Katharina Landolf am Ende des Berichtsjahres 2018 von der Ombudsstelle und bedankte sich in ihrem achten und letzten Tätigkeitsbericht Ombudsstelle gingen im Berichtsjahr etwas zurück. Bei rund einem Drit- tel der Beschwerdefälle handelte es sich um verwaltungsinterne Konflikte. Auch dieses Jahr gab es mehrere Vorwürfe des sog. Bossings. Es gab
2874.5 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung
Un- sicherheit aufgekommen, ob dem Staat ein gesetzliches Pfandrecht bei den Mehrwertabgaben zustehen solle, das allen anderen Pfandbelastungen vorgehe. Es setzte sich die Meinung durch, dass sich der anstellen dürfe. Der Kantonsrat sprach sich mit 38 zu 23 Stimmen gegen die Bevorzugung des Staats und für die Streichung von § 52b Abs. 5 PBG in erster Le- sung aus, nachdem sich der Baudirektor bereit erklärt Mehrwertabgabe nach Ablauf der Eintragungsfrist Dritten, die sich in gutem Glauben auf das Grundbuch verlassen, nicht mehr entgegenhalten. Man muss sich bewusst sein, dass erst die erstmalige Einzonung von L
2880.1 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
gegen untere kantonale und gemeindliche Behörden gerichts- ähnliche Funktionen ausüben, drängt es sich angesichts der Tragweite der von der KESB zu entscheidenden Fälle nicht auf, Fragen zur Aufsicht in 5A_738/2016 vom 17. November 2016 (BGE 142 III 732) als Gericht im materiellen Sinne gelten kann, erweist sich die sachliche Zuständigkeit der erweiter- ten Justizprüfungskommission für die Ausübung der Oberaufsicht schaftskommission und die erweiterte Justizprüfungs- kommission) auch einen Mehrwert erhält. Wenn sich durch die neue Regelung der Zuständig- keit eine bessere Lösung ergibt, soll der Gesetzgeber auch
2891.2 - Antrag des Regierungsrats
agen und Wasservorkom­ men. 2 Die Sicherheitsdirektion koordiniert die Vorsorge für die Trinkwasserver­ sorgung in Notlagen und bestimmt den Kostenteiler, falls sich die Einwohnergemeinden über ihre Anteile Ein Notstand liegt vor, wenn eine Katastrophe oder eine Notlage über eine längere Zeit anhält und sich erheblich nachteilig auf die Bevölkerung auswirkt. Er kann nur mit Massnahmen behoben werden, die 1 Die Gemeinden und der Kanton sowie die Führungsorgane und Partneror­ ganisationen unterstützen sich gegenseitig in der Bewältigung von Grosser­ eignissen, Katastrophen und Notlagen mit Personal, Material
2891.5 - Ergebnis 1. Lesung
nlagen und Wasservorkommen. 2 Die Sicherheitsdirektion koordiniert die Vorsorge für die Trinkwasserver- sorgung in Notlagen und bestimmt den Kostenteiler, falls sich die Gemein- den über ihre Anteile an Ein Notstand liegt vor, wenn eine Katastrophe oder eine Notlage über eine längere Zeit anhält und sich erheblich nachteilig auf die Bevölkerung auswirkt. Er kann nur mit Massnahmen behoben werden, die 1 Die Gemeinden und der Kanton sowie die Führungsorgane und Partneror- ganisationen unterstützen sich gegenseitig in der Bewältigung von Grosser- eignissen, Katastrophen und Notlagen mit Personal, Material
2891.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Dezember 2019
nlagen und Wasservorkommen. 2 Die Sicherheitsdirektion koordiniert die Vorsorge für die Trinkwasserver- sorgung in Notlagen und bestimmt den Kostenteiler, falls sich die Gemein- den über ihre Anteile an Ein Notstand liegt vor, wenn eine Katastrophe oder eine Notlage über eine längere Zeit anhält und sich erheblich nachteilig auf die Bevölkerung auswirkt. Er kann nur mit Massnahmen behoben werden, die 1 Die Gemeinden und der Kanton sowie die Führungsorgane und Partneror- ganisationen unterstützen sich gegenseitig in der Bewältigung von Grosser- eignissen, Katastrophen und Notlagen mit Personal, Material
2163.5a - Beilage Revisionsbericht
belaufen sich auf Fr. 960 367.00. Der Abschluss der Prüfung und die Bericht- erstattung diesbezüglich sind noch pendent. Oberhalb der Kantonsstrasse aber ausserhalb des Strassenperimeters befindet sich der belaufen sich auf Fr. 960 367.00. Der Abschluss der Prüfung und die Bericht- erstattung diesbezüglich sind noch pendent. Oberhalb der Kantonsstrasse aber ausserhalb des Strassenperimeters befindet sich der 1.3 Zusätzliche Feststellungen Die Ausgaben für planerischen Vorleistungen 2006 bis 2009 belaufen sich auf Fr. 356 644.35 und wurden über das frühere Konto «Studien-, Vor- und Bauprojekte» verbucht und

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