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2198.2 - Antrag des Regierungsrates
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Übernahme des Schulgeldes zu Las- ten der Aufenthaltsgemeinde bewilligt werden. Die Gemeinden einigen sich über die Höhe des Schulgeldes. § 10 Abs. 2 (geändert), Abs. 3 (geändert) 2 Für alle öffentlich-rechtlichen Schulversuche bewilligt werden. 4 Wenn einer Gemeinde aus einem Schulversuch Mehrkosten entstehen, kann sich der Kanton an den Kosten beteiligen, sofern der Versuch im kantonalen Interesse liegt. Wurde der entscheidet über die Mitfinanzierung der Sonderschulung. 4 Die Zuweisung eines Kindes entscheidet sich in dessen Wohnsitzgemeinde in Kenntnis des Antrags des Schulpsychologischen Dienstes und des kanto-
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1251.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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dringend notwendig ist. Was- sereinbrüche wegen undichter Dächer und Fassadenteile häufen sich und wirken sich sehr schadhaft auf die Bausubstanz aus. Zudem kann das Dachgeschoss des Bürogebäudes infolge dringend notwendig ist. Wassereinbrüche infolge undichter Dächer und Fassadenteile häufen sich und wirken sich sehr schadhaft auf die Bausubstanz aus. Zudem kann das Dachgeschoss des Bürogebäudes infolge Verein für Arbeitsmarktmassnahmen (VAM) in der Höhe von 1,5 Mio. Franken bewilligt. Damit erhöhte sich der bewilligte Kredit auf insgesamt 14,189 Mio. Franken. Gemäss Bauabrechnung und Revisionsbericht
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1297.02 - Antrag des Obergerichtes und des Regierungsrates
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en und Beschlagnahme § 21 (neu) b) Beschlagnahme zur Kostendeckung 1 Entzieht sich ein Beschuldigter, der keine Sicherheit geleistet hat, dem Strafverfahren durch Flucht oder ist es aus anderen Gründen t. 2 Untersuchungsrichter und Einzelrichter bzw. Untersuchungsrichter und Jugendanwälte vertreten sich gegenseitig. § 26 Staatsanwaltschaft, Untersuchungsrichteramt, Einzelrichteramt und Ju- gendanwaltschaft Altersjahr als Berufungsinstanz Urteile der Jugendanwaltschaft. § 51 Abs. 3 3 In Strafsachen richtet sich die Vornahme von Amtshandlungen ausser- halb des Kantons durch die Strafverfolgungs- oder Gerichtsbehörden
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1311.2 - Antwort des Regierungsrates
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bestellten Vor- standsmitgliedern. 3. Handelt es sich bei der vom Pensionskassenvorstand angekündigten Zinssen- kung um eine akute Massnahme zur finanziellen Sicherung der Pensions- kasse oder vielmehr um eine der Sparguthaben flexibler gehandhabt werden soll. 4 1311.2 - 11715 II. Zu den Fragen 1. Hat sich aus Sicht des Regierungsrates die konjunkturelle Entwicklung und der Deckungsgrad der Pensionskasse derart November 2003 deklarierten Verzinsungspolitik der Zuger Regierung ent- spreche. Sie wollen wissen, ob sich die damaligen Annahmen derart verschlechtert hätten, dass eine erneute Prüfung des Zinssatzes erforderlich
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1228.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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des öffentlichen Verkehrs rechtfertigt sich nur, wenn auch ein optimales öffentliches Ver- kehrssystem damit zur Verfügung gestellt werden kann. Deshalb spricht sich der Re- gierungsrat klar für eine konsequente 3 an Hand des folgenden Berichtes nochmals zu überarbeiten. Zur Begründung wird ausgeführt, dass sich der Gemeinderat Baar stets negativ zur neuen Linienführung geäussert habe und durch eine Petition ZVB-Linie 3 via Bahnhof Baar enthalten. Im Be- richt an den Kantonsrat wurde nämlich offen dargelegt, dass sich der Gemeinderat von Baar im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens gegen die im Konzept ent- haltene
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1291.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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mit der Stadt Zug verbinden, bleiben häufig stecken und verlieren Zeit. Dieses Problem verschärft sich mit der Inbetriebnahme der Stadtbahn, deren Konzept vorsieht, dass die Busse am Bahnhof Zug den An- und für den motorisierten Indivi- dualverkehr. Der Fahrbahnbelag der Steinhauserstrasse befindet sich in einem eher schlechten Zustand. Grundsätzlich sollte aus Kostengründen die Busspur losgelöst von Strassensei- te). Im Abschnitt zwischen der Unterführung des Radweges bis zur Chamerstrasse ergeben sich mit dem Projekt der Busspur jedoch von vornherein Anpassungen des Strassenraumes, so dass eine Be
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1297.08 - Antrag des Regierungsrates und des Obergerichtes für die 2. Lesung
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en und Beschlagnahme § 21 (neu) b) Beschlagnahme zur Kostendeckung 1 Entzieht sich ein Beschuldigter, der keine Sicherheit geleistet hat, dem Strafverfahren durch Flucht oder ist es aus anderen Gründen t. 2 Untersuchungsrichter und Einzelrichter bzw. Untersuchungsrichter und Jugendanwälte vertreten sich gegenseitig. § 26 Staatsanwaltschaft, Untersuchungsrichteramt, Einzelrichteramt und Ju- gendanwaltschaft Altersjahr als Berufungsinstanz Urteile der Jugendanwaltschaft. § 51 Abs. 3 3 In Strafsachen richtet sich die Vornahme von Amtshandlungen ausser- halb des Kantons durch die Strafverfolgungs- oder Gerichtsbehörden
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1297.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 28. Februar 2006
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en und Beschlagnahme § 21 (neu) b) Beschlagnahme zur Kostendeckung 1 Entzieht sich ein Beschuldigter, der keine Sicherheit geleistet hat, dem Strafverfahren durch Flucht oder ist es aus anderen Gründen t. 2 Untersuchungsrichter und Einzelrichter bzw. Untersuchungsrichter und Jugendanwälte vertreten sich gegenseitig. § 26 Staatsanwaltschaft, Untersuchungsrichteramt, Einzelrichteramt und Ju- gendanwaltschaft Altersjahr als Berufungsinstanz Urteile der Jugendanwaltschaft. § 51 Abs. 3 3 In Strafsachen richtet sich die Vornahme von Amtshandlungen ausser- halb des Kantons durch die Strafverfolgungs- oder Gerichtsbehörden
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1297.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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en und Beschlagnahme § 21 (neu) b) Beschlagnahme zur Kostendeckung 1 Entzieht sich ein Beschuldigter, der keine Sicherheit geleistet hat, dem Strafverfahren durch Flucht oder ist es aus anderen Gründen t. 2 Untersuchungsrichter und Einzelrichter bzw. Untersuchungsrichter und Jugendanwälte vertreten sich gegenseitig. § 26 Staatsanwaltschaft, Untersuchungsrichteramt, Einzelrichteramt und Ju- gendanwaltschaft Altersjahr als Berufungsinstanz Urteile der Jugendanwaltschaft. § 51 Abs. 3 3 In Strafsachen richtet sich die Vornahme von Amtshandlungen ausser- halb des Kantons durch die Strafverfolgungs- oder Gerichtsbehörden
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1332.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Museums in der Burg in Form von prozentual festgelegten Defizitbeiträgen. Zu Beiträgen ver- pflichteten sich seit den Achtzigerjahren auch die Einwohnergemeinden Baar und Steinhausen. Im Verlaufe des Jahres wählen. Ende April 2005 nahm der Stiftungsrat seine Arbeit auf. Der neue Museumsdirektor befasste sich vorrangig mit der Neugestaltung des Museums. Das Museum soll attraktiver und zeitgemässer sein. Im Ausstellungsräume nach mehr als zwanzigjährigem Betrieb mit baulichen Massnahmen anzupassen. Es han- delt sich um den Kulturgüterschutzraum im Untergeschoss, das Turmzimmer im Erd- geschoss, das Eckzimmer im 1