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2183.2 - Antrag des Regierungsrates
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Kantonsverfassung3) mehr als zwei Rats- mitglieder in die eidgenössischen Räte gewählt werden, entscheiden sich die Gewählten innert 14 Tagen nach der Wahl, ob sie beide Mandate bekleiden oder auf eines verzichten Ausübung ihres Amtes machen. 3 Der Zugang zu den amtlichen Dokumenten des Regierungsrates richtet sich nach der Gesetzgebung über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz). § 10 Behandlung von Ordnungs- und von Eventualanträgen sowie die Teilung von Abstimmungs- fragen richten sich nach der jeweils gültigen Geschäftsordnung des Kantonsrates.1) § 14 Mehrheit bei Abstimmungen 1 Ein
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2102.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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2012 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Die Kommission für Hochbauten hat sich dieser Vorlage an einer ganztägigen, auch für weitere Traktanden anberaumten Sitzung angenommen. Leistungserbringer ist das Drogen Forum Zug. Auf den ersten Blick ein kompliziertes Geflecht, zeigt sich aus der Nähe, dass im Kanton Zug dank kurzer Wege die nach Bundesgesetz über die Betäubungsmittel "Lüssihaus" innehat. Der Name des Projekts geht auf den ersten Standort in Zug zurück. Es handelt sich um eine betreute Wohneinrichtung für Menschen, die meist sowohl sucht- als auch psychisch krank sind;
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2139.2 - Antwort des Regierungsrates
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1 - 14051). Darin geht es um die sogenannten Fruchtfolgeflächen. All- gemein sind das Gebiete, die sich für die Landwirtschaft eignen (Art. 6 Abs. 2 Bst. a Bundes- gesetz über die Raumplanung, Raumplan 22. Juni 1979; SR 700). Die Kantone müssen mit ihren Richtplänen feststellen, um welche Gebiete es sich handelt. Die Einzelheiten für den Vollzug sind in der Raumplanungsverordnung beschrieben (Art. 26 Bundes festgelegt (Art. 27 Abs. 1 RPV). Im Kanton Zug sind es 3'000 Hektaren. Die Interpellantin sorgt sich um die Beanspruchung dieser Fruchtfolgeflächen (im Folgenden FFF) wegen des Baus eines neuen Golfplatzes
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2177.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Kommission für Hochbau- ten kritisiert worden. Die Stawiko schliesst sich dieser Kritik an, auch wenn der Baudirektor versichert, dass es sich dabei um einen branchenüblichen Durchschnittswert handle. Auf Seite ausgeführt, beim Trakt 5 setze sich der Preis pro m 3 aus den 2177.5 - 14287 Seite 3/4 kostenintensiveren Schulgeschossen und dem günstigeren Untergeschoss zusammen. Es handle sich somit um einen Mischpreis Brückenangebot Fr. 22.62 Mio. für einen neuen Trakt 5 Fr. 30.80 Mio. Total Die Details dazu finden sich im Bericht Nr. 2177.1 - 14147 des Regierungsrates. Die Hochbaukommission beantragt, den Kredit von
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2208.2 - Antwort des Regierungsrates
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bzw. der Volkswirtschaftsdirektion beschränkt sich auf die organ isatorischen und administrati- ven Fragen (§ 3 Abs. 1 EG AHVG/IVG). Dementsprechend hat sich die IV-Stelle bei ihrer Tätigkeit an den bun Gutachten haben eine wichtige Stellung im Verfahren zur Abklärung von Leis- tungsansprüchen. Dessen ist sich die IV-Stelle Zug bewusst. Der Vergabepraxis von Gut- achteraufträgen erwuchs bereits seit längerem Mono- und bidisziplinäre Gutachten vergeben die IV-Stellen weiterhin direkt. Die Auswahl richtet sich nach der medizinischen Fachrichtung der Gutachterin oder des Gut- achters, der Qualität der Gutachten
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2194.3a - Beilage 1
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werden, ansonsten sie sich nicht entsprechend mit den Vorwürfen auseinandersetzen kann. Die beschuldigte Person ist in jedem Fall über ein Verfahren zu inform ieren, auch wenn sich zeigt, dass nichts vorliegt sei zu streichen. Begründung Es ist unklar, was unter «Missständen» zu verstehen ist. Zudem stellen sich sehr heikle datenschutzrechtliche Fragen betr. der Datenbearbeitung im Zusammenhang mit dem Whist allen sachdienlichen Angaben zur Anzeige zu bringen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, machen sie sich ggfs. der Begünstigung strafbar (Art. 305 StGB). b) betr. Missstände finanzieller Natur Stellen M
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2065.4a - Beilage
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n Der Betrag von CHF 3'239'000 für die Endgeräte gemäss Punkt 8.1 b) der Kantonsrat-Vorlage setzt sich wie folgt zusammen: Nachfolgend werden die Kosten pro Handfunkgerät und Mobilfunkgerät im Detail beim Zubehör spielt und günstigere als die geschätzten Preise möglich sind. Das gleiche Bild zeigt sich auch bei den Mobilfunkgeräten. Kanton Preis für Handfunkgerät TPH700 ohne Zubehör [CHF], inkl. MwSt grössere Anzahl an Endgeräten und mehr Nutzerorga- nisationen betreut werden müssen. Ebenfalls erhöht sich der Koordinationsaufwand durch die engere Vermaschung des Netzes mit kantonalen Nachbarnetzen sowie
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1461.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten. Im Mai 2002 lud deshalb das EJPD die Konkordatskantone ein, sich zur Frage der möglichen Aufhebung bzw. Kündigung des Konkordats zu äussern. Bis auf den Kan- ton Zug gewerblichen oder beruflichen Zwecken benötigen, nicht mehr gewährleistet. Am 19. März 2003 trafen sich die Ver- treter der Konkordatskantone auf Einladung des Bundesamtes für Justiz, um das weitere Vorgehen kleine Anpassungen im kantonalen Einführungsgesetz zum Schweizerischen Obligationenrecht. Es werden sich keine finanziellen oder personel- len Konsequenzen ergeben. 1 SR 221.214.1 2 SR 221.214.11 1461.1
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1465.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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neu verteilt werden und der Kanton prüft, ob er sich ganz oder teilweise aus einer Mitfinanzierung zurückziehen will. Die Kommission hält dafür, dass sicher gestellt werden muss, dass allfällige Auswirkungen 4 3 1464.3/1465.3 1219 Angebotskonferenzen. Diese Konferenzen finden bereits heute statt und haben sich bewährt. Beantwortet wurden auch verschiedene Fragen zum Kostendeckungsgrad, und zwar zur Definition ihr die Risiken einer Ausschreibung des Angebots mindert und deshalb die Unternehmung beabsichtigt, sich für eine Verlängerung dieser Konzession einzuset- zen. Festgestellt wurde auch, dass der öffentliche
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1481.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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einig, dass es diese Hochspannungsleitung braucht und sich nur die Frage stellt, wo und wie diese Leitung geführt werden soll. Unsere Kommission war sich von Anfang an bewusst, dass die Leitungsbetreiber das 6. NOVEMBER 2006 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Unsere Kommission hat sich an einer halbtägigen Sitzung mit der vom Regierungsrat beantragten Anpassung des kantonalen Richtplanes der Vorlage des Regierungsrates vom 19. September 2006 ausführlich begründet. Unsere Kommission hat sich im 2 1481.3 - 12279 Detail mit diesen Anpassungen befasst. Im Zentrum unserer Beratungen stand vor