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1343.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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g 2003 und 2004 In der Berichtsperiode zeigte sich in der verwaltungsrechtlichen Kammer beim Bau- und Planungsrecht ein deutlicher Rückgang, während sich die Zahl der Beschwerden im Bereich des Submis Jahre 1997 bis auf 120 Fälle per Ende 2003 bzw. 137 Fälle per Ende 2004 abgebaut werden. Damit hat sich die Belastung des Gerichtes weit- gehend normalisiert. Bewerkstelligt werden konnte diese erfreuliche Rück- gangs der Neueingänge aus dem Bereich der Sozialversicherung. Mitte des Jahres 2003 vollzog sich am Gericht ein Wechsel bei nicht weniger als drei seiner Mitglieder, wozu der altersbedingte Rücktritt
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1349.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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einem Jahr. Da sich unter den laufenden Untersuchungsverfahren einige grössere Wirtschaftfälle befinden und auch der erneute Anstieg der Penden- zen eine erhebliche Mehrbelastung nach sich ziehen wird, ist gesamten Justiz hingewiesen. Im Bericht zum Amtsjahr 2001 konnte erstmals festgehalten werden, dass sich die Situation durch den vorge- nommenen personellen Ausbau insgesamt wesentlich verbessert hat. Wie fast 10 % zugenommen, während die Neueingänge bei den ordentlichen Verfah- ren abgenommen haben und sich wieder auf dem Niveau von 2002 befinden. Die Zahl der Pendenzen im Strafbefehlsverfahren hat dank
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1438.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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des Kantons Zug belaufen sich auf Fr. 14.97 Mio. für den Doppelspurausbau (Kantonsanteil 40%) und Fr. 3.86 Mio. für die Haltestellenausbauten (Kantonsanteil 80%). Es handelt sich dabei um Netto-Beträge, Doppelspurabschnitt Cham - Freudenberg und für die Halte- stellen Chämleten und Zythus. Es handelt sich dabei um einen 3.4 km langen Aus- bau der Bahnlinie mit einem seeseitig angeordneten zweiten Gleis beiden Haltestellen. Der Regierungsrat schreibt in seinem Bericht (Vorlage Nr. 1438.1 - 12041), dass sich die SBB noch nicht ent- schieden habe, wie die Bahnlinie von Freudenberg in Richtung Arth-Goldau fortge-
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1464.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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neu verteilt werden und der Kanton prüft, ob er sich ganz oder teilweise aus einer Mitfinanzierung zurückziehen will. Die Kommission hält dafür, dass sicher gestellt werden muss, dass allfällige Auswirkungen 4 3 1464.3/1465.3 1219 Angebotskonferenzen. Diese Konferenzen finden bereits heute statt und haben sich bewährt. Beantwortet wurden auch verschiedene Fragen zum Kostendeckungsgrad, und zwar zur Definition ihr die Risiken einer Ausschreibung des Angebots mindert und deshalb die Unternehmung beabsichtigt, sich für eine Verlängerung dieser Konzession einzuset- zen. Festgestellt wurde auch, dass der öffentliche
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1483.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
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tung zugunsten dieses Kindes gemäss der entsprechenden interkantonalen Vereinbarung. 2 Handelt es sich um eine Zuweisung im Sinne von § 34 dieses Gesetzes an eine Schule, die keiner Vereinbarung untersteht die Gemeinde mit der Schu- le die Leistungsabgeltung im Sinne von § 36 dieses Gesetzes. 2 Handelt es sich um eine Zuweisung im Sinne von § 34 dieses Gesetzes an eine Schule, die keiner Ver- einbarung untersteht den Besuch von Kursen entsprechend dem Nutzen für die berufliche Tätigkeit. 2 Der Kanton beteiligt sich zu 50 % an den Kursgeldkosten und kann einen Beitrag an die Spesen gewähren, wenn der Bildungsrat
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1168.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und Wirtschaftsraum. Die Bevölkerung verdoppelte sich über die letzten 40 Jahre von 50 000 auf heute über 100 000 Personen. Die Arbeitsplatzzahl hat sich auf heute über 65‘000 verdreifacht. Während den privatem und öffentlichem Verkehr) Der am 3. Juli 2002 beschlossene TRP V ist ein System, in welchem sich die einzelnen Vorhaben im privaten und öffentlichen Verkehr gegenseitig bedingen und ergänzen. Die 1168.1 - 11278 Die im Teilrichtplan Verkehr aufgenommenen Verkehrsvorhaben für den öV unter- scheiden sich nach Verkehrsträger, nach Status und nach Priorität für die Realisierung: Leistungsfähiger öV- Fe
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2283.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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Raumplanungskommission sprach sich mit 10 zu 3 Stimmen für den Standort Röhr- liberg/Allmendhof aus. Anzahl Mittelschulstandorte? Die nächste Grundsatzfrage, mit der sich die Raumplanungskommission befasste kommission war sich einig, dass mit vier Mittelschulstandorten eine regionalpolitisch ausge - wogene Lösung vorliegt, die auch Erweiterungen zulässt. Die Raumplanungskommission sprach sich mit 13 zu 0 Stimmen Mittelschulplanung. Unsere Kommission hat von den Feststellungen betreffend Maturitä tsquoten und wie sich diese weiterentwickeln sollten Kenntnis genommen. Diese bildungspolitische Betrachtungsweise wird
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2328.2 - Antrag des Regierungsrates und des Obergerichts
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4 (aufgehoben) 1 Die Gebühren für die öffentliche Beurkundung richten sich nach dem Ver- waltungsgebührentarif3). Sie bemessen sich nach dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip. Der Regierungsrat regelt Beglaubigung in Zivilsachen (Be- urkundungsgesetz; BeurkG) § 1 Abs. 2 (neu) 2 Die Urkundspersonen dürfen sich als «Notarin» oder «Notar» bezeichnen. 1) BGS 111.1 2) SR 210 3) BGS 223.1 1 [Geschäftsnummer] § 2 besitzt und im Anwaltsregister des Kantons Zug eingetragen ist, sofern er im Kanton Zug Wohnsitz hat, sich über hinreichende praktische Befähigung zur Beurkundung ausweist und der betreffende Kanton Gegenrecht
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2329.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
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Die Seite 4/5 2329.3 - 14651 acht Mitglieder der Kommission, die sich dazu äusserten – darunter die Antragstellerin –, er- klärten sich mit diesem Vorschlag im Folgenden explizit einverstanden.] Somit für Suchtfragen, zur Ve rfügung. Das Protokoll erstellte Roman Schaffhauser. Der Bericht gliedert sich wie folgt: 1. In Kürze 1 2. Einleitung 2 3. Eintretensdebatte 2 4. Detailberatung 3 5. Schlussabstimmung Organisation der neu zu erric h- tenden Meldestelle für suchtgefährdete Personen intensiv und liess sich über die aktuelle Sit u- ation betreffend Drogenszene und Umsetzung des Drogenkonzepts im Kanton Zug
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2269.1 - Antwort des Regierungsrates
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Kollegialitätsprinzip verstossen habe. So habe sich der Regierungsrat in der Vernehmlassung für den Familienartikel in der Bundesverfassung ausgesprochen, wohingegen sich Stephan Schleiss in der Arena-Sendung dezidiert aufgenommen werden. 3. In welcher Form können sich Regierungsmitglieder persönlich öffentlich einbringen - wenn sie die Regierungshaltung teilen? Wie können sie sich äussern, wenn sie persönlich mit die- ser möchte die Kantonsrätin allgemeine Informationen zur Handha- bung des Kollegialitätsprinzips und wie sich Regierungsratsmitglieder im Vorfeld einer Abstim- mung einbringen können. Der Regierungsrat nimmt