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3128.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
, um diese Form der Arbeit zu ermöglichen. Ent- sprechend haben sich in der Privatwirtschaft viele Dienstleister etabliert, welche sich den be- sonderen Ansprüchen, welche durch Telearbeit entstehen, auf Züge waren nicht mehr zu sehen. Sämtliche Gesellschaftsschichten mussten sich der digitalen Kommunikation bedienen und fühlten sich teilweise dieser unterworfen. Vi- deo-Sitzungen von morgens bis abends -instrumente, Controlling bis hin zu finanziel- len Aspekten. Auch der Kanton Zug als Arbeitgeber hat sich seit Jahren mit dieser Thematik befasst und für die Mitarbeitenden des Kantons bereits im Jahr 2015
2989.2 - Antwort des Regierungsrats
Verkehr. Der Kanton erarbeitet aktuell ein neues Mobilitätskonzept (Richtplanauftrag V 1.2), in dem er sich auch zum Langsamverkehr äussern wird. Es ist geplant, dieses Konzept bis Ende 2021 dem Kantonsrat hat in seinem Legislaturprogramm Ziele zum Lebensraum festgelegt. Für die Jahre 2019 bis 2022 hat sich der Regierungsrat da-her neben dem Mobilitätskonzept ab 2020 den Aufbau des Programms «Stadtlandschaft beim Brüggli in Zug. Im Jahr 2019 konnte die Baudirektion drei Radwegausbauten umsetzen. Es handelte sich dabei um folgende Abschnitte:  Die Schliessung der Lücken bei der Radwegverbindung Nr. 52 von Menzingen
2988.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
entgegenzuwirken. Auch der Kanton Zug hat sich in den letzten Jahren intensiv mit diesem Thema beschäftigt und die Situation im Kanton analysiert. Dabei hat sich gezeigt, dass primär die Betriebe gefordert Einzelarbeitsverträgen zu regeln und richten sich an die Arbeitgeber und nicht an den Kantonsrat Zug. Was die Forderung in Ziffer 6 anbelangt, so schliesst sich die JPK den Ausführungen des Regierungsrats mit den Dienstzeiten in der Pflege und Betreuung zu vereinbaren sind: Fami- lien müssen oft viel auf sich nehmen, da fixe Krippentage kaum mit dem Wechselschichtbetrieb bzw. den Dienstzeiten zu vereinbaren
3114.2 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
de Institution unserer Demokratie und lässt sich insbesondere nicht mit Generalversammlungen von Vereinen oder Aktiengesellschaf- ten gleichsetzen, die sich sogar auf dem Korrespondenzweg durchführen lassen Organe seither als sog. Präsenzveranstaltungen stattfinden. Der Kantonsrat und seine Organe erwiesen sich dank allseitiger Flexibilität, Offenheit für Veränderungen sowie der vorbildlichen Gastfreundschaft sind, ist prädestiniert für Sit- zungen in Form von Präsenzveranstaltungen. Es ergibt sich, dass sich die Meinungsbildung und Beschlussfassung auf dem Zirkularweg für das Plenum des Kantonsrats nicht
2973.2 - Antwort des Regierungsrats
Projekts? a) Wie hat sich der projektierte Landverbrauch seit Projektierungsbeginn verändert? Der für das Projekt «Umfahrung Cham–Hünenberg (UCH)» erforderliche Landbedarf erhöhte sich vom Generellen Projekt beiden Grössen? Die definitive Landbeanspruchung erhöhte sich seit 2005 um 22 Prozent, die vorübergehende Landbeanspruchung dagegen reduzierte sich um 9 Prozent. Die Kosten für den Landerwerb steigen dabei assnahmen;  Bypass beim Kreisel Teuflibach. Die Fläche der vorübergehenden Landbeanspruchung hat sich dagegen seit 2005 von 10,3 Hektaren auf 9,4 Hektaren reduziert. Die Reduktion der vorübergehenden
3122.2 - Antwort des Regierungsrats
fachtechnischen Fragen. Im Alltagsgeschäft stehen sich die Seite 4/6 3122.2 - 16532 beiden Kulturförderstellen im direkten Austausch nahe und stimmen sich laufend auch unter den jeweiligen Teams ab. Der verantwortlich ist. Sie werden durch mindestens drei wei- tere Personen ergänzt. Dabei handelt es sich um Fachexpertinnen und -experten im Bereich der Bildenden und Angewandten Kunst. Für die kantonale jährlich 90 000 Franken aufgewendet. Förderung von Theater und Musik an Schulen Seit 1999 beteiligt sich der Kanton Zug zur Hälfte an den Kosten der Gemeinden, welche im Zusammenhang mit Theateraufführungen
722.21 - Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG)
nden Person in Rechnung gestellt. Die Rechnungstellung erfolgt durch die Gebäudever- sicherung Zug, soweit es sich um Stützpunkteinsätze handelt, oder durch die Gemeinde, deren Feuerwehr in Anspruch genommen Personen, in deren Eigentum oder Besitz sich das Objekt befindet, rechtzeitig anzuzeigen. * 2 Diese sind a) berechtigt, bei der Kontrolle anwesend zu sein oder sich vertreten zu lassen; b) verpflichtet, gungspflichtig, ausser es handle sich: * a) bei einer Feuerungsanlage um eine Zentralheizung, welche sich in ei- nem Heizungsraum befindet. In solchen Fällen untersteht nur der Hei- zungsraum der Bewilli
331.11 - Justizvollzugsverordnung (JVV)
f) Arrest in der Sicherheitszelle bis maximal zehn Tage; g) Versetzung in Einzelhaft. 2 Die Anordnung anderer geeigneter Sicherheits- und Schutzmassnahmen ist zulässig, soweit diese sich als verhältnismässig Inhaftier- ten in Untersuchungs- und Sicherheitshaft hinter einer Trennscheibe durch- geführt werden. * 2 … * § 37 Besuchsverbot 1 Besucherinnen und Besucher, welche sich nicht an die Anordnungen des Anst Im Übrigen ist die Sicherheitsdirektion für den Straf- und Massnahmen- vollzug gegenüber Erwachsenen zuständig. * § 2 Strafvollzugskonkordat 1 Das Amt für Justizvollzug richtet sich bei der Erfüllung seiner
3244.1 - Antwort des Regierungsrats
von Vorteil ist, ergibt sich aus der Zweckgebundenheit der Mittel der Arbeitslosenversicherung, dass Versicherungsleistungen auf jene Fälle zu beschränken sind, in denen sich ein Besuch aus arbeits- Es steht letztlich in der Eigenverantwortung, sich über das ganze Erwerbsleben fit für den Arbeitsmarkt zu halten. Dazu gehört auch die Bereitschaft, sich dauernd weiterzubilden. Der Staat offeriert mit die Fragen wie folgt: A. Einleitende Bemerkungen Rund um die öffentliche Arbeitsvermittlung lassen sich gestützt auf die Datenbanken des Bun- des eine Vielzahl an Parametern (Schlüsselgrössen) erheben.
3353.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
fand die Freiheit des Obergerichts, von sich aus Pensen während der Amtsperiode bis zu 50 % verändern zu dürfen aus parteipoliti- scher Sicht problematisch, da es sich seiner Ansicht nach bei 50 % um eine Ermessen des Verwaltungsgerichts, von sich aus Pensen während der Amtspe- riode bis zu 50 % verändern zu dürfen aus parteipolitischer Sicht problematisch, da es sich seiner Ansicht nach bei 50 % um eine Justizprüfungskommission. Die JPK unterbreitet Ihnen vorliegenden Bericht und Antrag. Dieser gliedert sich wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Eintreten 3. Detailberatung 4. Finanzielle Auswirkungen 5. Schlussabstimmung

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