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2258.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
den Werken, dass sie sich mit ein- lässlicher Begründung dafür einsetzen, die Mehrkosten den Netzkosten zuzurechnen. In § 3 werden die Einwohnergemeinden Baar und Zug verpflichtet, sich zur Hälfte an den 975 Mio. Fra n- ken. Dieser Kredit soll eine mögliche Verpflichtung des Kantons Zug abdecken, die sich aus Mehrkosten der Verkabelung einer Hochspannungsleitung ergeben können. Die Vorlage steht in einem oder 132 kV-Spannung. Diese Leitungen liegen scheinbar zufällig am Rande der Lorzenebene und ziehen sich über Steinhausen bis zur Reuss. Die Unterwerke Altgass, Baar, und Herti, Zug, sind wichtige Verso
2311.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
3000 Verkäufe von Schneeschuhen, so waren es 2008 bereits 90 000. Ein derart rasanter Anstieg liess sich im Kanton Zug ebenfalls feststellen. Auch die Zahl der Pferde und die Reitaktivitäten haben in den Form neuzeitlicher Schatzsuche unter Einsatz von GPS und Internet ist. Diese Aktivitäten zeichnen sich dadurch aus, dass sie individuell oder in einer Gruppe, hingegen weniger in der Struktur klassischer Spaziergänger sowie Wandernde durch die Radfahrenden erschreckt und verletzt werden. Diese Aussage lässt sich statistisch nicht erhärten. Eine markante Zunahme solcher Vorfälle ist nicht akten- kundig. Derartige
2368.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Der Kanton Zug beteiligt sich in der Projektgruppe mit einer Vertretung der Finanzdirektion und der Baudirek - tion. Seite 2/4 2368.1 - 14607 Im Rahmen dieser Arbeiten hat sich gezeigt, dass bei den Re nur einen Wasserzins von 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung verlangen. Dieser Betrag orientierte sich beim Erlass des Gewässergebührentarifs am bundesrechtlichen Höchstsatz des Wasserzinses. Das kantonale Kilowatt Bruttoleistung verlangen. Beim Erlass des Gewässergebührentarifs im Jahre 2004 orientier te sich der Wasserzins bei Wasserkraftnut- zungsanlagen am Höchstsatz des Wasserzinses nach damaligem Bundesrecht
1073.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
höheren Treibstoffverbrauch auf den Steigungen bedeutet. - In der Folge haben sich die Baudirektion und die Sicherheitsdirektion für eine stationäre Ge- schwindigkeitsüberwachung entschieden. Diese ist nun Radfahrer ergeben sich jedoch mit der auch in der Motion erwähnten Umlagerung des motorisierten Verkehrs von der Knonauer- strasse auf die sogenannte Schwerverkehrspiste. Es handelt sich um ein Verkehrs- Kantonsstrassen bei Bibersee und bei Oberwil jedoch nach wie vor kritisch ist. Andererseits zeichnet sich ab, dass der Ausbau der Schwertransportpiste Gelegenheit bietet, die Kreuzung bei Bibersee neu zu
1090.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
Baugruben. Dort werde Wasser abgepumpt und gleich wieder ins Grundwasser zurückgeführt. Es stellten sich ihm folgende Fragen: Wird hiefür neu eine Gebühr verlangt? Welche Gebühr ist für diese Grundwassernutzung wasserabsenkung keine Gebühren gemäss neuem Gewässergebührentarif bezahlen müssen. b) Des Weitern stellten sich einige Kantonsratsmitglieder die Frage, ob zwischen "Rückführung" von Wasser gemäss § 1 lit. c Ge Gegen diese Änderung des Gewässerge- bührentarifs ist nichts einzuwenden. b) Der Regierungsrat stellt sich jedoch gegen die Senkung der Tarife für die Grundwasserentnahme bei Rückführung des Wassers sowie
1098.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kapitalerhöhung 72,072 Mio. Franken. Abschreibungen auf dem Buchwert erübrigen sich demnach. Auf der Ertragseite erhöht sich die Dividende auf dem Kantonsanteil des Aktien- kapitals. Ausgehend von einer bestimmten Verhältnis zu deren Verpflichtungen stehen. Seit der letzten Kapitalerhöhung im Jahr 1999 hat sich die Bilanzsumme der Zuger Kantonal- bank um über 12% auf 8,9 Mia. Franken erhöht. Dieses Wachstum Zuger Kantonalbank besitzt der Kanton auf jeden Fall die Hälfte des Aktienkapitals. Derzeit befinden sich 133'056 Aktien mit einem Nominalwert von insgesamt 66,528 Mio. Franken im Besitz des Kantons. 2. Gründe
1166.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Haushalte von Alleinerziehenden haben ein noch höheres Armutsrisiko. 6 % aller Schweizer Familien befinden sich gegenwärtig unter der Armutsgrenze nach den sog. SKOS-Richtlinien, ohne Berücksichtigung jener Famili- vor über zehn Jahren. Sämtliche Vorstösse auf Ver- waltungs- bzw. auf politischer Ebene beschränken sich auf eine phasenspezifische, vorübergehende Leistungsbezugsdauer. Je nach Idee beträgt diese Dauer anderer Kantone, die eine mit Kinder-EL vergleichbare Leistung ausrich- ten, hinausgehen. Es handelt sich um: - Kinderzulagen/Familienzulagen; - vorteilhafte Steuerregelungen für kleine Einkommen; - Mutt
1090.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
öffentlichen Gewässern oder des dazuge- hörigen Gebietes von Fall zu Fall festgelegt, orientierten sich dabei jedoch an § 108 des aufgehobenen Gesetzes über die Gewässer vom 22. Dezember 1969 (aGewG; 4 Wer in, an oder auf einem öffentlichen Gewässer besondere Rechte in Anspruch nehmen will, wendet sich mit einem Gesuch – meist in Zusammenhang mit einem Baubewilligungsverfahren – an die zuständige Behörde Pumpspeicherwerke, für alle übrigen Bauten und Anla- gen die Baudirektion erteilt. Das Verfahren richtet sich sinngemäss nach dem Bau- bewilligungsverfahren (§ 39 Abs. 2 GewG). Auf die neuen Gebührensätze und
1115.2 - Antwort des Regierungsrates
denn auch nur unter strengen Auflagen und Bedingungen erteilt. Am 27. Juni 2003 besprach sich der Sicherheitsdirektor überdies mit dem Interpellanten und einem ihn begleitenden Hobbyfischer. Die über dieses verursachten, be- lästigten andere Boote erheblich. An einer Aussprache mit der Zuger Polizei hätten sich die Seebenützer klar gegen diese Boote ausgesprochen, weil diese mit den sehr hohen Wellen kleinere Clubs Zug. Es sei auch gefährlich für einen Fischer, sobald unvermutet eine Welle komme, während er sich mit den Geräten beschäftige. Es sei wenig sinnvoll, Schilfanbauungen zu betreiben, wenn alles sofort
1146.2 - Antwort des Regierungsrates
erneuert und verbessert werden. An finanzieller Hilfe mangelt es aus heutiger Sicht nicht. Der Regierungsrat ist bereit, sich für diese Hilfe in Oberägeri und auch anderswo in Schadenfällen einzusetzen. 11229) mit vier Fragen eingereicht. Die Interpellanten beziehen sich auf das Unwetter vom 6. Juni 2003 in Oberägeri und erkundigen sich nach der Schadensumme sowie nach den Möglichkeiten staatlicher Hilfe n, dass die Zusammenarbeit der Rettungskräfte gut war und den vielen Helferinnen und Helfern, die sich bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit eingesetzt haben, ein grosser Dank gebührt. Dass das Unwetter

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