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1986.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Ende Januar 2011 insgesamt 271 Gesuche eingegangen sind. Der Restkredit belief sich auf Fr. 294'979.--. Die Gesuche teilten sich auf 51 für die Aussenhülle von Gebäuden auf, auf zehn für steuerungstechnische tovoltaischen Anlagen, um diese am Markt überhaupt halten und fördern zu können. Der Kanton Zug hat sich mit dem Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit zur Förde- rung von Massnahmen für geringeren unter Vorbehalt einer Kreditaufstockung erfolgen würden. Diese Zusicherungen mit Vorbehalt beliefen sich Ende 2010 auf eine Summe von Fr. 692'920.--. Die Vollzugskosten machten im Jahr 2010 Fr. 176'643.--
2001.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
931.1]), können sich Berührungspunkte zwischen dem Kantonsforstamt und der Baudirektion ergeben. Die Anzahl Strassenbauprojekte im Wald oder am Waldrand ist jedoch sehr klein und bewegt sich im Promillebereich lediglich die Aufgabe, das Postulatsanliegen nochmals zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen. Dies ergibt sich aus der allgemeinen Lehre der Gewaltenteilung und dem Legalitätsprinzip (vgl. nachfolgend Ziff. 4) zuständigkeit selbst liegt bereits seit 1. Januar 2009 jedoch klar bei der Baudirektion, weshalb sich die diesbezügliche Begründung der Erheblicherklärung als weitgehend unzutreffend er- weist, da hier
1896.2 - Antwort des Regierungsrates
eine Interpellation betreffend Zuger Wanderungsbilanz im Kanton Zug ein. Die Interpellantin bezieht sich auf einen Artikel in der "SonntagsZeitung" vom 24. Januar 2010 zum Thema "Zuger Mittelstand bedrängt" Kantone wegziehen als aus diesen Kantonen zuziehen. Der ge- naue Wortlaut der Interpellation findet sich in der Vorlage Nr. 1896.1 - 13306. 1. Vorbemerkung Nach wie vor besitzt der Kanton Zug eine grosse die an den Kanton Zug angrenzen, gehören deshalb schon lange zum Wirtschafts- raum Zug und bieten sich umgekehrt auch als Wohnräume für Zugerinnen und Zuger an. Die Wanderungsbewegungen zwischen dem Kanton
1969.2 - Antwort des Regierungsrates
Arbeitsgruppe Berufsbildnerinnen und Berufsbild- ner/Lehrmeisterinnen und Lehrmeister festhielt, dass sich die „Schere zwischen Qualifika- tionen der Schulabgänger und den Anforderungen der Wirtschaft“ immer die weiterführenden allgemein bildenden und gymnasialen Schulen nach wie vor als gut ein. Dies lässt sich anhand folgender Fakten aufzeigen: • Von 2004 bis 2010 sank der Anteil an Jugendlichen, welche ohne Anteil an schwachen Leserinnen und Lesern reduzie- ren. Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass sich vor allem auch die Leseleis- tungen der Jugendlichen mit Migrationshintergrund verbessert haben. Diese
2005.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
einem materiellen Bezug: − 2005.2 Investitionsbeitrag für Sicherheitseinrichtungen in der Eissporthalle Herti (Bossard- Arena) Zug. Die Stawiko hat sich bei der Beratung insbesondere auf die finanziellen A Investitionsbeitrag für Sicherheitseinrichtungen in der Eissporthalle Herti (Bossard-Arena) Zug Die Stawiko ist einstimmig auf die Vorlage 2005.2 - 13652 eingetreten. Der Kanton Zug hatte sich im Mai 2007 mit müsste sich der EVZ mit insgesamt rund 138'000 Franken für Verkehrs- und Ordnungsdienst beteili- gen. Wir wurden informiert, dass das Bundesgericht in einem «Fall Xamax» entschieden habe, dass sich der Verein
2018.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Sanierung drängt sich auf. 2018.1 - 13686 Seite 3/11 Alle bergseitigen Liegenschaften sind verkehrstechnisch direkt ab der Kantonsstrasse er- schlossen. Die erforderlichen Sichtweiten sind teilweise nicht dass ein gefahr- loses Einmünden in die Kantonsstrasse gewährleistet ist. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3,35 Mio. Franken, wovon 2,05 Mio. Franken auf den Kanton fallen. Projektbeschrieb Die Hauptstrasse Belagsschäden durch Ausmagerungen, Kornausbrüche, strukturelle Schäden und offene Nähte. Zudem zeigen sich einzelne Belagsrisse und ansatzweise auch Spurrinnen. Die Ausdehnung und Schwere der vorhandenen Schäden
1928.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Stawiko ist sich dabei be- wusst, dass die Anforderungen an die Friedensrichter mit der Justizreform ansteigen. Der Ge- setzesentwurf des Obergerichts bietet zudem die Möglichkeit, dass sich einzelne Gemeinden auf diesen Zeitpunkt ihre Organisation und die gesetzlichen Grundlagen angepasst haben. Es handelt sich um ein komplexes Regelwerk, welches vom Obergericht erarbeitet und von der erweiterten Justizprüf ist und dass dieser von den Einwohnergemeinden gewählt wird. (NB: In §§ 11, 37 und 38 des GOG finden sich dann die entsprechenden Gesetzesbestimmungen). Die eJPK weist in ihrem Bericht darauf hin, dass alle
1984.09 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
einem materiellen Bezug: − 2005.2 Investitionsbeitrag für Sicherheitseinrichtungen in der Eissporthalle Herti (Bossard- Arena) Zug. Die Stawiko hat sich bei der Beratung insbesondere auf die finanziellen A Investitionsbeitrag für Sicherheitseinrichtungen in der Eissporthalle Herti (Bossard-Arena) Zug Die Stawiko ist einstimmig auf die Vorlage 2005.2 - 13652 eingetreten. Der Kanton Zug hatte sich im Mai 2007 mit müsste sich der EVZ mit insgesamt rund 138'000 Franken für Verkehrs- und Ordnungsdienst beteili- gen. Wir wurden informiert, dass das Bundesgericht in einem «Fall Xamax» entschieden habe, dass sich der Verein
1941.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Die Höhe ergebe sich wie bisher mit 15 % der Pflege- und Betreuungskosten, geteilt durch alle budgetierten Bewohnertage, wobei der Gesamtbetrag gleich bleibe. Die Pensionstaxen würden sich nach den effektiven Änderung der Verordnung über die stationäre und ambulante Langzeitpflege fest, dass die Versicherten sich an den Pflegekosten jeweils mit 10 % (statt der zulässigen 20 %) des effektiven Tagesaufwandes, jedoch auf zwölf Stufen und neu ein limitierter Eigenbeitrag an den Pflegekosten vorgesehen sei, und dass sich die Arbeitsgruppe Neue Pflegefinanzierung dafür ausgesprochen habe, die Betreuungstaxe neu für alle
2068.3a - Beilage
nach § 4. 2 Er erlässt verbindliche Vorschriften über Geodatenmodelle und Darstellungsmodelle, die sich auf anerkannte technische Normen stützen. 3 Die Geodatenmodelle und Darstellungsmodel- le müssen so Anforderungen 2 Er erlässt verbindliche Vorschriften über Geo- datenmodelle und Darstellungsmodelle, die sich auf anerkannte technische Normen stützen. Er hört die Fachstellen vorgängig an. 3 unverändert 4 Die und Warnhinweisen. 4 Kanton und Einwohnergemeinden sowie deren Körperschaften und Anstalten gewähren sich gegenseitig einfachen, direkten und unentgelt- lichen Zugang zu Geodaten, soweit sie die Daten für

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