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2423.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Franken. Bei beiden geht man von der direkten Bundessteuer aus. Während sich die Bundeslimite nicht verändert hat, erhöhte sich die kantonale Einkommenslimite auf 60 000 Franken mit einem Zu- schlag von Im Kanton Zug werden damit rund 2000 Woh- nungen vergünstigt. Die Einkommensgrenzen im WFG stützen sich auf die bundesrechtlichen Ansätze ab. Bei der Einführung des WFG im Jahr 2003 lagen die Einkommensgrenzen der Kinderzuschlag seit Einführung des WFG im Jahr 2003 im Kanton Zug un- verändert geblieben. Für sich allein betrachtet würde dieser Zuschlag den seither gestiegenen Lebenshaltungskosten zu wenig gerecht
2417.2 - Antwort des Regierungsrats
aufgelegt und auf den letzten ausseror- dentlichen Fahrplanwechsel eingeführt worden. Trotzdem ergeben sich für einzelne Gruppen von Fahrgästen, die nicht auf die Stadtbahn umsteigen können oder wollen bzw Gleichzeitig erfolgt für einen Teil der Linie 6 Steinhausen – Zug ein sogenannter Linien- abtausch, woraus sich eine neue Linie 16 ergibt, welche die bisherigen Verdichtungskurse der Linie 6 umfasst die nur noch Umsteigen an der Haltestelle Chamerried von der Linie 7 auf die Linie 6 sei vertretbar und es müssten sich nun neue Ge- wohnheiten bei den Reisenden einspielen. Die kurzfristig vorgeschlagene Anpassung der
2596.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
barung mit dem Verein Zuger Wanderwege. Hinzu kommt, dass es sich beim kantonalen Richtplan nicht um ein Gesetz handelt. Dies äussert sich insbesondere dadurch, dass Richtplanänderungen einem im Planungs- der Ablehnung des Stadt- tunnels Zug durch den Souverän notwendig. Die Details zur Vorlage finden sich im Bericht des Regierungsrats Nr. 2596.1 - 15114. Die vor- beratende Kommission für Raumplanung und die Einnahmen oder Ausgaben wiederkehrend um mehr als 20'000 Franken beei n- flussen. Es stellten sich uns in der ersten Beratung verschiedene Fragen. Insbesondere waren die fi- nanziellen Auswirkungen
2589.1 - Antwort des Regierungsrats
Fragen beantwortet der Regierungsrat wie folgt: 1. Welche Stellen in der Kantonalen Verwaltung haben sich mit der in Baar eingereichten Bauanfrage beschäftigt und zu welchem Zeitpunkt erfolgte dies? Für Bauten ten oder nahestehenden Personen betreffend Vermietung von Wohnraum für Asylanten? Im Mai 2015 hat sich eine Vertretung der Hotz Obermühle AG an die Direktion des Innern ge- wendet und diese informiert seiner Natur nach eine öffentliche Aufgabe darstellt. Öffentliche Aufgabe ist grundsätzlich, was sich der Staat gesetzlich als Aufgabe gibt (BGer-Urteil 2C_198/2012 vom 16.10.2012 E. 5.2.3 mit weiteren
2603.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
externe Expertenmeinung angefordert würde. Die Verwaltung könnte sich dabei auf den gesetzlichen Auftrag stützen und belegen, dass es sich um eine gebundene Ausgabe handelt, die dem Kantonsrat unter dem Abklärungen 3. Eintretensdebatte 4. Detailberatung 5. Antrag 1. Ausgangslage Der Kantonsrat hatte sich am 28. Oktober 2010 gegen eine Weiterführung der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann hat dieses Schreiben zur Kenntnis genommen. Darin hat die Finanzdirektion fest- gehalten, dass es sich bei den Ausgaben für die Gleichstellung bzw. Chancengleichheit von Frau und Mann um neue Ausgaben
2606.2 - Antwort des Regierungsrats
den Worten der Interpellation «die Allgemeinheit» sich an den Kosten zu beteiligen hat. Es sind dies sinnvolle gesetzliche Bestimmungen, an denen aus Sicht des Regierungsrats festgehalten werden soll. C. Millionen Franken. Dies entspricht einem Nominalwert von 3,23 Millionen Franken. In den letzten Jahren hat sich der Kanton Zug alternierend mit dem Kanton Glarus e i- nen Verwaltungsratssitz «geteilt». Von 2011 kurzfristig keine Auswirkung auf den Strompreis zu erwarten wäre. Mittelfristig und lang- fristig würde sich eine Stilllegung tendenziell leicht erhöhend auf den Strompreis auswir- ken, da das Stromangebot abnimmt
2403.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Parlaments vera b- schieden. Es wird sich dann zeigen, ob und mit welchen Massnahmen der Bund die Kapazität auf der Strecke Zürich–Zug–Luzern ausbauen will. Falls es sich zeigt, dass auch eine Perron- verlängerung und Konfliktpunkte besprochen. Nach einer ersten Zwischenkonsultation beim Kanton Luzern, wehrte sich dieser beim Bundesamt für Verkehr (BAV) gegen die laufenden Planungen des Fernverkehrs. Dies hat zu die SBB danach weiter nach Lösungen für den zweiten Interregiohalt in Rotkreuz suchen. Dabei zeigten sich leider diverse betriebliche Konfliktpunkte, welche ein solcher Halt auslösen würde. Insbesondere wäre
2802.1 - Antwort des Regierungsrats
sprach er sich im Grundsatz für eine Umsetzung entlang der durch das Steue- rungsorgan Bund/Kantone erarbeiteten und von der Finanzdirektorenkonferenz unterstützten Eckwerte aus, wobei er sich eine abs essenziellen Erfolg setzen sich die Regierung und insbesondere der Finanzdi- rektor ein. 5. Gibt es eine Praxis hinsichtlich des Zeitpunkts, wann und unter welchen Bedin- gungen sich ein Regierungsmitglied Fragen. Die in der Kleinen Anfrage gestellten Fragen beantwortet der Regierungsrat wie folgt: 1. Hat sich der Gesamt-Regierungsrat mit der SV17 bereits befasst und eine Vernehm- lassungsantwort zur SV17-Vorlage
2835.1 - Interpellationstext
kaum Bestand haben und sind deshalb mit äusserster Vo r- sicht zu geniessen. Sie sind nicht bindend. GGR der Stadt Zug und Zuger Stadtrat wehren sich gegen diese drohende katastrophale Fehlentwicklung: Der u, wie von den SBB angestrebt, gehört definitiv nicht dazu. Grundlagen haben sich massiv verändert: Seit kurzem haben sich die Grundlagen für die Lagebeurteilung und die Entscheid -Findung ge- genüber Das kurzfristige Gewinn-Maximierungs-Bestreben der SBB-Immobilienabteilung sei abzulehnen. Würde sich die Immobilienabteilung der SBB durch- setzen, würde das Areal von ihr mit Rendite-Objekten überbaut
2844.25a - Beilage Synopse
Kanton beteiligt sich an der zu gründenden «Stiftung Männerheim Zug» wie folgt: 1 Der Kanton beteiligt sich an der zu gründenden «Stiftung Männerheim Zug» wie folgt: 1 Der Kanton beteiligt sich an der zu gründenden Kommission ein, die sich mit der Allge- meinen Weiterbildung befasst; p) Aufgehoben. § 82 Aufgaben von Kanton und Gemeinden § 82 Abs. 4 (aufgehoben) 4 Es wird eine Kommission eingesetzt, die sich mit der Allgemeine s- berechtigten geleitet. 4 Waldeigentumsberechtigte können sich zu einer be- försterten Betriebsgemeinschaft zusammenschlies- sen oder sich vertraglich einem Forstrevier an- schliessen. Die Bewilligung

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