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2844.24a - Beilage 1 Synopse
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Kanton beteiligt sich an der zu gründenden «Stiftung Männerheim Zug» wie folgt: 1 Der Kanton beteiligt sich an der zu gründenden «Stiftung Männerheim Zug» wie folgt: 1 Der Kanton beteiligt sich an der zu gründenden Kommission ein, die sich mit der Allge- meinen Weiterbildung befasst; p) Aufgehoben. § 82 Aufgaben von Kanton und Gemeinden § 82 Abs. 4 (aufgehoben) 4 Es wird eine Kommission eingesetzt, die sich mit der Allgemeine s- berechtigten geleitet. 4 Waldeigentumsberechtigte können sich zu einer be- försterten Betriebsgemeinschaft zusammenschlies- sen oder sich vertraglich einem Forstrevier an- schliessen. Die Bewilligung
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2764.1 - Antwort des Regierungsrats
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die medizinischen Möglichkeiten als auch der Bedarf der Bevölkerung ändern sich im Zeitverlauf beträchtlich. Dies zeigt sich etwa daran, dass im erwähnten Bericht für das Jahr 2010 von 400 Geburten im und somit ein Beschluss des Kantonsrates ignoriert wird? Der erwähnte Kantonsratsbeschluss bezieht sich auf den Kredit zum Neubau des Zentralspitals in Baar. Die Ausführungen zum Leistungsprogramm entstammen Juni 2001 und 20. August 2002 zur Festlegung des Leistungsprogramms verwiesen. Allerdings finden sich auch dort keine näheren Ausführungen zur Neonatologie. Der Begriff Neonatologie bezeichnet grundsätzlich
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2818.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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abzu- lehnen seien, da es sich um versteckte Steuern handelt, die Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen zusätzlich belasten. Dem wurde entgegengehalten, dass sich die beantragten 550 Franken Kantonsrat einige punktuelle Änderungen beschlossen. Der Regie- rungsrat weist darauf hin, dass es sich um eine notwendige Teilrevision handelt, weil zum Teil Gebühren für Amtshandlungen aufgeführt sind Diese stehen im Zusammenhang mit der Neukonzessionierung des Etzelwerks. Die Ausführungen dazu finden sich auf den Seiten 7 und 8 des regierungsrätlichen Berichts. Auf der Seite 9 wird ersichtlich, dass mit
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2827.2c - Beilage 3 Immobilienstrategie
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strategische Leit- und Grund- sätze für den Umgang mit den Immobilien. Die Immobilienstrategie orientiert sich an den ihr übergeordneten Strategien und Zielen wie dem Leitbild des Kantons Zug, der Strategie des 2.1 Leitbild Kanton Zug, Strategie des Regierungsrats, Legislaturziele Der Kanton Zug positioniert sich mit dem Leitbild, der Strategie und den Legislaturzielen. Mit diesen drei Elementen zeigt der Reg für zukunftsorientierte Infrastrukturbauten. 2.4 Prinzipien der Baudirektion: Die Baudirektion hält sich im Umgang mit Grundstücken und Grundstücksteilen an folgende Prinzipien: - Kantonseigene Grundstücke
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2845.1a - Beilage Entwurf Statuten ZKB
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Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft des Kantons Zug. 2 Der Geschäftskreis der Bank erstreckt sich auf das In- und das Ausland. Die Einzelheiten zum Geschäfts- kreis sind im Organisationsreglement Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, mit anderen Unternehmungen zusammenarbeiten und sich an ihnen beteiligen. 4 Die Bank ist berechtigt, Grundstücke im In- und Ausland zu erwerben, zu belasten und vom Protokollführer zu unterzeichnen. Artikel 12 Vertretung der Aktionäre 1 Aktionäre können sich an der Generalversammlung durch einen anderen Aktionär oder durch die unabhän- gige Stimmrechtsvertretung
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2957.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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bereits in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand von Untersuchungen. Ursprünglich stellten sich Sicherheitsfragen in Zusammenhang mit der Bushaltestelle «Breitfeld»: Die Busse in Fahrtrichtung Meierskappel vorliegenden Postulat liess die Sicherheitsdirektion im Januar 2020 letztmals Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Weilers Breiten durch- führen. Dabei zeigte sich im Vergleich zu früheren Messungen Anliegen wie folgt Stellung: 1. Rechtsgrundlagen Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeiten richtet sich nach Art. 32 Abs. 3 des Strassen- verkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01). Gemäss
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2874.2 - Antrag des Regierungsrats
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Enteignung kann sich auf dingliche und auf damit verbundene obligatori- sche Rechte, wie Miete und Pacht, erstrecken. § 67 Rechtsschutz 1 Der Rechtsschutz in Planungs- und Bausachen richtet sich nach dem Verwal- zungsziffer um mehr als 0,3 bzw. der Baumassenziffer um mehr als 1,2 vorliegt. 3 Der Bodenmehrwert bemisst sich nach der Differenz zwischen dem Verkehrs- wert unmittelbar vor und jenem unmittelbar nach der rec ission, worauf diese die Veranlagung einleitet. 3 Das Verfahren und die Kostenauferlegung richten sich nach den Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes[BGS 162.1] sowie nach § 61 ff. PBG. 4 Gegen
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2874.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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dadurch der Bodenwert um 30 Prozent oder mehr sinkt. Dieser Prozen t- satz findet sich nicht im Gesetz, sondern er ergibt sich aus der Lehre und Rechtsprechung. Der Antrag, dass bei Umzonungen eine Mehrwertabgabe Fall aus dem Kanton Tessin, wonach sich die Befreiung von der Mehrwertabgabe auf Bagatellfälle beschränken müsse. In der Beratung der Raumplanungsrevision habe sich der Ständerat ursprünglich dafür au geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die Kommission für Raumplanung und Umwelt hat sich am 11. Juni 2018 an einer halbtägigen Sitzung mit dieser Teilrevision befasst. Von der kantonalen
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2868.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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wer- den. Die Investition in den Ausbau der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung lohnt sich volkswirtschaftlich gesehen mittel- und langfristig. So resultieren für Wirtschaft und Staat nebst tible Angebote zur Verfügung stehen. Für Eltern, die ihre Kinder betreuen lassen wollen, erweisen sich die hohen Kosten der Kinder- betreuung und die Erreichbarkeit der Angebote als wichtige Gründe für aber die Teilnahme am Betreuungsangebot ist für die Kinder freiwillig. An der Finanzierung sollen sich Kanton und Gemeinden massgebend be- teiligen. Ein System zur Beteiligung der Eltern in Abhängigkeit
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2882.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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dafür, dass von einer Gefährdungsmeldung unrechtmässig betroffene Personen geschützt werden und sie sich entsprechend zur Wehr setzen können. Die Motion der SVP-Fraktion betreffend «unrechtmässige Denunziation erachtet es nicht nur als Seite 2/7 2882.2 - 15917 zulässig sondern geradezu wünschenswert, dass sich auch Private (Nachbarschaft, Familien- mitglieder) an die Behörden wenden können, wenn der begründete den Motionären ins Feld geführtes «Denunziationsr e- gime» zu beklagen noch gibt es Anzeichen, dass sich eine Tendenz in dieser Richtung entwi- ckelt. Zahlen zeigen, dass die meisten Gefährdungsmeldungen