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2885.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Planung von kantonalen Hochbauen vom 24. November 2016; BGS 721.253). Die Kommission für Hochbau sprach sich schliesslich ausnahmsweise für das 1-stufige Verfahren aus. 2. Eintretensdebatte Der Finanzdirektor Bericht und Antrag des R e- Seite 2/4 2885.4 - 15876 gierungsrats vom 3. Juli 2018 vergessen, wofür sich der Regierungsrat entschuldigt. Um diesen Fauxpas auszugleichen, wurde die Baudirektion angehalten Teil des schönen, schön renovierten Theilerhauses in der Form von repräsentativen Räumlichkeiten für sich nutzen können. Der Finanzdirektor erklärt auf entsprechende Anfrage eines Stawiko-Mitglieds, dass
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2094.2 - Antwort des Regierungsrates
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festgelegt. Die Mitarbeitenden der Sozialen Dienste Asyl treffen sich aber regelmässig mit der Zuger Polizei zur Beurteilung der Sicherheitslage und zur Abstimmung der Zusammenarbeit. Dabei werden auch die Entlassung und Beschäftigung. Frage 3: Spricht sich die für die Unterbringung von Asylsuchenden zuständige Direktion des Innern mit der Sicherheitsdirektion beim Entscheid über einen neuen Standort ab und der Ordnung und Sicherheit um Heime für Asylsuchende eingesetzt bzw. durchgeführt? Rei- chen die geplanten Mittel aus oder müssen diese durch ad hoc Massnahmen ergänzt werden? Sofern es sich dabei nicht um
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2181.2 - Antwort des Regierungsrates
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Pers onen sind anderweitig untergebracht (soziale Einrichtung, Strafanstalt). Frage 3: Wie erklärt sich der Regierungsrat die ungleichmässige Verteilung? Grundlage für die Verteilung von Asylsuchenden auf bereitzustellen. Die Gemeinden können untereinander einen abweichenden Schlüssel vereinbaren. So könnten sich beispielsweise mehrere Gemeinden zusammenschliessen und die Aufgabe gemeinsam lösen. Zwangsmassnahmen einer exakten einwohnerproportionalen Verteilung ist nicht realistisch. Allein die Tatsache, dass sich die Zuger Durchgangsstation (Erstaufnahmezentrum) in der Gemeinde Steinhausen befindet, vereitelt
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2154.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Januar 2011. Diese Geschäftsordnung hat sich grundsätzl ich bewährt. Im Zusam- menhang mit einer internen Konfliktbereinigung im Richterkollegium erwies sich jedoch das Fehlen von Normen für eine Str erweiterte Justizprüfungskommission unterbreitet Ihnen vorliegenden Bericht und Antrag. Dieser gliedert sich wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Eintreten 3. Detailberatung 3.1 Änderung der Geschäftsordnung des K Geschäfts- ordnung unterbreitet, welche im Wesentlichen vom Kantonsgericht übernommen wurden. Dabei hat sich das Obergericht an den Normen, welche in den Geschäftsordnungen anderer Gerichte (Bundesgericht,
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1192.1 - Motionstext
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prüfungskommission hat sich gezeigt, dass sämtliche Behörden der Straf- rechtspflege die Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells möglichst bald wünschen, eine Ausnahme findet sich lediglich beim Obergericht Beitrag von Fr. 150'000.-- zu bewilligen. Begründung: Die erweiterte Justizprüfungskommission setzt sich bereits seit gut einem Jahr inten- siv und im Zusammenhang mit der teilweise nach wie vor zu langen vom Zeitpunkt der Anzeigenerstattung bis zum Zeitpunkt des Strafurteils auseinander. Dabei stellte sich für die erweiterte Justizprüfungskommission die Frage, ob das grundsätzlich unumstrittene, neu auch
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1240.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
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den Verwaltungs- behörden und dem Verwaltungsgericht übernehmen". Der Vorstoss richtete sich primär dagegen, dass sich nach geltendem Recht das Verbot zur Übernahme von Vertretungen vor den verwaltungsrechtlichen Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG, BGS 162.1). Wir kommen damit einem Auftrag des Kantonsrats nach, der sich am 27. November 2003 für die Erheb- licherklärung der von Kantonsrat Heinz Tännler am 20. März 2003 s- richterin erstreckt. Potenzielle Kandidaten als Mitglieder des Verwaltungsgerichtes könnten es sich solcherart aus beruflichen Gründen nicht leisten, mit einem Mandat als nebenamtliches Mitglied des
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1190.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn sich auch der Kantonsrat eine entsprechende Zurückhaltung mit neuen Aufgaben auferlegt. Die erweiterte Stawiko schliesst sich dieser Ansicht ausdrücklich an. Es darf bleiben unverändert. 1.2 Einschätzung der prognostizierten Wirtschaftsentwicklung Die Regierung stützt sich bei der Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung auf die aktuellsten Wirtschaftsprognosen der auf das Jahr des Inkrafttretens der NFA. Andererseits können die finanziellen Aus- wirkungen, die sich aus der noch festzulegenden Höhe des sogenannten Faktors Beta ergeben, zum heutigen Zeitpunkt noch
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1191.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn sich auch der Kantonsrat eine entsprechende Zurückhaltung mit neuen Aufgaben auferlegt. Die erweiterte Stawiko schliesst sich dieser Ansicht ausdrücklich an. Es darf bleiben unverändert. 1.2 Einschätzung der prognostizierten Wirtschaftsentwicklung Die Regierung stützt sich bei der Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung auf die aktuellsten Wirtschaftsprognosen der auf das Jahr des Inkrafttretens der NFA. Andererseits können die finanziellen Aus- wirkungen, die sich aus der noch festzulegenden Höhe des sogenannten Faktors Beta ergeben, zum heutigen Zeitpunkt noch
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1263.2 - Antwort des Regierungsrates
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Prioritäten scheine nicht vordringlich, umso mehr als es sich bei den Strassenbau- projekten der 1. Priorität um dringende Bauvorhaben zur Sicherstellung der Stand- ortattraktivität des Kantons Zug handle. verbindlich sind und erst dann überprüft und nötigenfalls angepasst werden, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, oder sich neue Aufgaben stellen oder eine gesamthaft bessere Lösung mög- lich ist (siehe Inangriffnahme dieser Werke drei verschie- denen Prioritäten zugeordnet. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Richtplantexten V 3.2 und 3.3 sowie V 12.1 und 12.2. Im Unterschied zu so genannt räumlich
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1238.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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handle es sich teilweise um gleiche Personen aus den bisherigen Asylstrukturen und um Personen mit der gleichen Problematik. - Die grossen Kantone sowie die meisten Zentralschweizer Kantone hätten sich für eine Gemeinden, wobei sich der Verteilschlüssel nach der Einwohnerzahl richtet. Diese pragmatische und sowohl den Interessen und Anliegen der Gemeinden als auch des Kantons entsprechende Lösung lässt sich ohne Ges hätten sie nach einem Verteilschlüssel die notwendigen Unter- bringungsmöglichkeiten zu schaffen und sich an den Nettokosten gemäss Verhältnis der Einwohnerzahl zu beteiligen. Der Motionär ersucht den Re