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2169.2 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Liberalen gegeben habe. 1875 hätten sich die Konservativen auf die Exekutiven der Kirch- und Bürgergemeinden, die Liberalen auf die Einwohnergemeinden beschränkt. Seither hätten sich die Verhältnisse jedoch massiv sonen gute Chancen hätten, wiedergewählt zu werden. Gegen die Majorzinitiative wurde vorgebracht, dass sich das bisherige Wahlsys tem bewährt habe. Mit einem Wechsel zum Majorzsystem wäre auch ein Wechsel zu echt eingeführt habe. Mit diesem System seien auch kleinere politische Gruppierungen in der Lage, sich im politischen System einzubringen, was von hohem Nutzen sei. Das Kantonsparlament bestehe auch nicht
1470.1 - Interpellationstext
mehr wahrnehmen will? 2. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Meinung, dass er sich bis zum Schluss zum Wohl der Zuger Bevölkerung einsetzen muss? Warum will sich der Regierungsrat hier nicht mit allen einge- reicht: Der Kantonsrat hat den Regierungsrat bei der Beratung des Richtplanes verpflichtet, sich mit allen Mitteln für eine Erdverlegung bei der neu zu bauenden Hochspan- nungsleitung einzusetzen anderem mit der Begründung, dass der Kanton für das Wohl seiner Bevölkerung einzustehen hat. Jetzt will sich der Regierungsrat aus der Verantwortung nehmen und dem Kantonsrat eine Vorlage zur Änderung des R
1342.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
er spricht sich für eine massvolle Weiterführung der begonnenen Arbeiten im Rahmen des Pilotprojekts INZ aus, allerdings mit deutlich tieferem finanziellem Engagement. Der Kanton soll sich danach an I Pensums übernommen. Das Techno- logie Forum erhält dafür einen Leistungsauftrag. Die Kommission war sich im Klaren darüber, dass Voraussetzung für ein Gelingen der Innovationsförderung auf Basis dieses um Innovationsförderung zum Vorteil des Wirtschaftsstandorts Zug zu betreiben. Die Kommission liess sich überzeugen, dass zurzeit die aufgelisteten Massnahmen vorderhand sinnvoll sind und damit in wichtigen
1366.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
einer Ablehnung der Vorlage müsste voraus- sichtlich das S- B-A in ein Mietobjekt ausgelagert werden (Preisvergleich: die Miet- zinsen für das I-B-A belaufen sich jährlich auf Fr. 140'000.--). Je nach Pl 14. DEZEMBER 2005 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Unsere Kommission hat sich an einer halbtägigen Sitzung mit dem Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 30. August 2005 zum ebote, die Fachmittelschulen und Gymnasien unter? Welche Reserven sind einzuplanen? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit umliegenden Kantonen und wie weit muss auf Vorgaben des Bundes Rücksicht genommen
1341.07 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
In der Schweiz haben sich die Kantone Luzern, Bern und Basel-Stadt seit dem 1.1.2005 für die «Sofortige Abrechnung» entschieden und die Finanzdirektion geht davon aus, dass sich auch die Kantone Zürich Der Kanton Zug ist über alles gesehen der attraktivste Steuerstandort in der Schweiz. Man könnte sich bei einer kurzfristigen Betrachtungsweise fragen, ob die oben aufgeführten deutlichen und teilweise Kirchensteuer (röm.-Kath.) 45 27 18 138 105 33 Total Steuer 765 432 333 2'328 1'785 543 Zur Frage, ob es sich bei dieser Einkommensgrenze noch um Sozialabzüge handelt, wurden wir dahingehend informiert, dass
1448.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Registers über Gesundheits- fachpersonen. 3.3 Vernehmlassungsverfahren Im September und Oktober 2004 haben sich der Vorstand der EDK, der GDK und der SODK darauf geeinigt, bei den kantonalen Erziehungs- und Bi Kantonsverfassung der Kantonsrat. Beim beantragten Beschluss zur Zustimmung zu den Änderungen handelt es sich um einen allgemein verbindlichen Beschluss, der im Kantonsrat einer zweimaligen Lesung (2. Beratung Entwicklung, dass die Berufsbildung im Gesundheitswesen an die Erziehungs- departemente übergeht, bezieht sich nicht auf die Regelung und Anerkennung der Ausbildungsabschlüsse im Gesundheitswesen. Abs. 1 ist daher
1462.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
es ein Feuerverbot, erstreckt sich dieses selbstverständlich und aus naheliegenden Gründen auch auf den Wald sowie auf die übrigen Bereiche. Diesbe- züglich ergeben sich somit keine Zuständigkeitskonflikte eingetroffenen Vernehmlassungen nimmt der Regierungsrat zu den An- liegen des Motionärs Stellung, wobei sich sein Bericht wie folgt gliedert: 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Motionsanliegen 3. Geltendes Recht Stelle flächendeckend über den ganzen Kanton Zug ein Feuerverbot im Freien an- ordnen kann, sofern sich eine solche Massnahme aus Gründen des Feuer- oder des Umweltschutzes aufdrängt. Damit sollen nicht
1484.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
realen Wachstum des Bruttoinlandproduktes für den Kanton Zug von 3.0%. Diese Wachstumsrate stützt sich auf Prognosen der BAK Basel Economics, welche jeweils die regionalen Besonderheiten berücksichtigen zwischen Bund und Kantonen NFA auf Seite 7 seines Berichtes. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass sich die Beträge im Herbst 2007 verändern können, sobald das Bundesparlament die definitiven Belastungen hier werden die definitiven Zahlen erst bei der Budgetie- rung 2008 vorliegen. Die Gemeinden haben sich aufgrund des aktuellen Verhand- lungsstandes mit insgesamt 58.9 Mio. Franken oder mit rund 8 Prozent
1095.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Gemeinden liegt und sich die Volkswirtschaftsdirektion auf die Erteilung von Rechtsauskünften beschränken kann. 4 1095.3 - 11143 4. Anträge Aufgrund der Kommissionsberatung ergeben sich keine Abweichungen erste und dritte Anliegen waren weitgehend unbestritten und die Referendumsabstimmung fokus- sierte sich praktisch ausschliesslich auf die Verlängerung der Öffnungszeiten an 2 1095.3 - 11143 Werktagen. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die Mehrheit der Zuger Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sich nur gegen die Ausweitung der Öff- nungszeiten entschieden hat, da den anderen beiden Anliegen kaum
2335.7d - Beilage 4
Dachfläche und dgl.) jenen der Vergleichsobjekte gleichgestellt bzw. abgezogen. Die Anlagekosten lassen sich trotz gleicher Kostengliederung nach BKP nur bedingt vergleichen. Aus diesem Grund werden die eindeutiger Gebäudekosten BKP 2 werden rund 80% der Anlagekosten berücksichtigt. Dreifachsporthallen unterscheiden sich meistens in der Positionierung im Gelände (Höhenlage des Turnhallenbodens zur Umgebung), sowie in Dachfläche und dgl..) jenen der Vergleichsobjekte gleichgestellt bzw. abgezogen. Die Anlagekosten lassen sich trotz gleicher Kostengliederung nach BKP nur bedingt vergleichen. Aus diesem Grund werden die eindeutiger

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