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1338.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Geschäftes die ordentliche Überweisung an den Regierungsrat zu Bericht und Antrag. Dies erlaubt ihm, sich vertieft und gründlich mit 2 1338.2 - 11771 den verschiedenen Teilbereichen dieses facettenreichen unterbreitet Ihnen der Regierungsrat seine materiellen Überlegungen schriftlich. Dies erlaubt Ih- nen, sich in diesem komplexen Geschäft mit weitreichenden Folgen bereits vor der Sitzung mit den Argumenten Die Raststätte würde zu diesem Umgelände gehören. Die Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission dürfte sich gegenüber der zuständigen Bundesbehörde negativ zum Standort der Raststät- te nördlich der Autobahn
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1400.4 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Bericht: 1. Die Kommission liess sich von der Obergerichtspräsidentin über die Geschäfts- last bei den Gerichten eingehend informieren. Die Details dazu finden sich im Bericht Nr. 1406.1 - 11944 betreffend weshalb sich die erweiterte Justizprüfungskommission über- zeugen liess, auf die Vorlagen 1400.2 - 11926 und 1400.3 - 11927 einzutreten und diesen zuzustimmen. 7. In der Detailberatung ergaben sich keine die allgemeinen Ausführungen zweimal zu machen. 2. Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass sich das Bevölkerungs- wachstum von durchschnittlich 1,4 % pro Jahr und der Firmenzuwachs von 25 % in sechs
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1405.4 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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durchgeführt und das überarbeitete Projekt beraten. 2 1405.4 - 12015 Die Kommission ist sich bewusst, dass sie sich lediglich zum Kreditbegehren äussern kann und dass das Bewilligungsverfahren in die alleinige Aufgaben nicht ver- mischen. Trotzdem ist die Kommission der Ansicht, dass sie sich zum Bauvorhaben äussern muss. Handelt es sich doch um eine Ausnahmebewilligung für eine nicht zo- nenkonforme Baute ausserhalb VOM 4. MAI 2006 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Unsere Kommission hat sich am 22. März 2006 an einer halbtägigen Sitzung mit dem Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 31
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2099.2 - Antwort des Regierungsrates
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innerhalb der Schweiz ak- tiv nachdenken. Dies ist ein in der Wirtschaft üblicher Vorgang, der sich angesichts der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise zur Zeit akzentuiert. Über das Ausmass des Ar- beitsplatzabbaus Betroffenen befä- higen, möglichst schnell eine passende Stelle zu finden. Im Januar 2012 treffen sich Arbeitge- ber und die Arbeitnehmervertretung sowie Gewerkschaften zu Besprechungen betreffend Sozi- die Unternehmung die Volkswirt- schaftsdirektion als zuständige Stelle frühzeitig informiert. Da es sich bei der Cham Paper Group um eine börsenkotierte Unternehmung handelt, mussten die Angaben streng ver-
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2156.2 - Antwort des Regierungsrates
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erkundigen sich nach der Bewilligungsfähigkeit dieser Anlagen, nach der für Private und den Kanton selber geltenden Praxis sowie nach den Spielräumen. Der genaue Wortlaut der Interpellation findet sich in der aus- genommen. Seite 4/4 2156.2 - 14154 2.4 Hält sich der Kanton Zug bei seinen eigenen Projekten an diese Praxis? Antwort: Der Kanton Zug hält sich bei seinen eigenen Bauvorhaben an die Praxis. 2.5 Sieht den bundesrechtlichen Aus- nahmen meist um Erleichterungen zugunsten der Landwirtschaft, handle es sich um nichtland- wirtschaftliche Nebenbetriebe oder um landwirtschaftsfremde Wohnnutzung, hobbymässige
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2165.07b - Beilage 2
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(geändert) 2 Geht eine Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unmittelbar von einem Tier oder einer Sache aus, richtet sich das polizeiliche Handeln gegen das Tier oder die Sache sowie hat. 2 Geht eine Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unmittelbar von einem Tier oder Gegenstand aus, richtet sich das polizeiliche Handeln gegen das Tier oder den Gegenstand Polizei kann eine Person kontrollieren, um c) Sachen, die sich in deren Gewahrsam befinden, kurz zu kontrollieren. c) (geändert) Gegenstände, die sich in deren Ge- wahrsam befinden, kurz zu kontrollieren.
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2130.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kantonsrat am 23. Feb- ruar 2012 einen Objektkredit in der Höhe von 3.4 Mio. Franken beschlossen. Nun hat sich aufgrund der Prognosen und groben Schätzungen der Ingenieurinnen und Ingenieure gezeigt, dass für neuen Verkehrsregimes in der Innenstadt Zug vom 14. Dezember 2009 (Vorlage Nr. 1883.1 - 13273) haben sich der Kanton und die Stadt Zug veranlasst gesehen, in einer strategischen Zwischenphase die Variant Vertreterinnen und Vertretern von Parteien, Verbänden, mit dem Gewerbe und den Quartiervereinen haben sich der Regie- rungsrat und der Stadtrat Zug im Herbst 2011 auf die Bestvariante "U65" geeinigt. Der Kan-
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1552.1a - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Anstieg der Fallzahlen hat sich nicht im selben Mass fortgesetzt. Die Belastungssituation in der Rechtspflege scheint sich weiter zu normalisieren. Dementsprechend hat sich auch die Penden- zensituation aufgelöst wird, nach wie vor sehr motiviert. 3. Untersuchungsrichteramt Beim Untersuchungsrichteramt setzt sich der Trend der letzten sechs Jahre fort, wo- nach die Anzahl der Neueingänge im Berichtsjahr weiter ist daran, diese Verfahren zu erledigen. Die Situation bezüglich dieser langjährigen Verfahren hat sich jedoch weiter verbessert. Insgesamt funktioniert das Untersuchungsrichter- amt gut und erledigt die
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1561.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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2008, und allenfalls 2009, sich im bisherigen Umfang der Grundlagen- forschung beim MCCS zu beteiligen. Es wird eine langfristige finanzielle Lösung des MCCS auch aus Sicht der Vorbera- tenden Kommission Die Hoffnungen, dass der Bund zusätzliche Geldmittel einschiessen würde, erfüllten sich nicht. Der Bund zieht sich entgegen seinen Zusagen aus der regionalen For- schungsunterstützung zurück. Deswegen , falls sich im Rahmen des FHZ- Konkordats keine Lösung ergibt. 4 1561.3 - 12545 3. Eintretensdebatte Das Geschäft war in der Eintretensdebatte völlig unbestritten. Bemängelt wurde, dass sich der Bund
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1501.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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folgt Stellung: • Wie stellen sich die Bürgergemeinden zu unserer Motion? Auf eine Vernehmlassung zur Motion bei den Bürgergemeinden wurde verzichtet, nach- dem diese sich bereits im Rahmen der Vernehmlassung Gleiche gelte auch für das Vormundschaftswesen. Hier werde spä- testens mit den neuen Vorgaben vom Bund sich innert weniger Jahre die Frage wieder stellen, ob die Bürgergemeinden das richtige Gremium zur Erfüllung die Motionäre unter anderem Aussagen zu den folgenden Fragen: Seite 2/8 1501.2 - 12602 • Wie stellen sich die Bürgergemeinden zu unserer Motion? • Wie sehen die Bürgergemeinden bei einer Ablehnung unseres