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1512.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
APRIL 2007 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die Raumplanungskommission hat sich an einer halbtägigen Sitzung mit der vom Regierungsrat beantragten Teilrevision des Einführungsgesetzes Punkte der Gesetzesrevision vor. In der anschliessenden Frage- und Diskussions- runde erkundigte sich ein Kommissionsmitglied nach dem Stand der Waldgesetzre- vision des Bundes. Von der Direktion des weiter zuge- wartet werden soll, bis der Bund sein Waldgesetz geändert hat. Für den Kanton Zug drängt sich eine baldige Änderung der Waldplanung auf. Es ist wichtig, dass wir mit der vorliegenden Gesetzesänderung
3180.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
für eine Be- vorzugung gewisser Branchen, weshalb sich der Regierungsrat gegen eine branchenspezifi- sche Unterstützung ausspricht. Die Situation hat sich – verglichen mit dem Frühjahr 2020 – bereits etwas keiten) unterstützt werden. Die Frage nach einer Reduktion bzw. den Erlass von Mietkosten stellte sich bereits letzten Frühlin g. Wie ein Bericht des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung ieten, Situation der Geschäftsmieten infolge der Covid-19-Pandemie, 7. Oktober 2020). Es handelte sich um rund 113 000 Mietverhältnisse, wobei die Betroffenheit bei den persönlichen Dienstleistungen (95
3185.9 - Bericht und Antrag des Regierungsrats zum Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit Fördermassnahmen
liegt im bestehenden Gebäudepark. Um die Energie- und Klimaziele des Bundes zu erreichen, zu welchen sich auch die Zuger Regierung explizit bekennt, muss der Gebäudepark möglichst rasch energetisch saniert Da auch Verpflichtungen aus den Vorjahren ab 2023 über den Rahmenkredit abgewickelt werden, erhöht sich der Budgetbedarf um weitere 7 Millio- nen Franken (davon werden voraussichtlich 5,5 Millionen vom fs durch erneuerbare Energien gedeckt oder der Wärmebedarf mit einer 1 Eine Übersicht dazu findet sich in der Vorlage Nr. 3185.3b - 16615, Beilage Ergebnis Abklärungsaufträge. 3185.9 - 16910 Seite 5/9
3185.8 - Zusatzantrag des Regierungsrats
frei wählbar, soweit sie im, am oder auf dem Gebäude erfolgt. Die zu installierende Leistung bemisst sich nach der Energiebezugsfläche. 2 Die Art der Eigenstromerzeugung ist bei Neubauten frei wählbar, soweit auf dem Gebäude oder dem dazugehörigen Grundstück erfolgt. Die zu installierende Leistung bemisst sich nach der Energiebezugsfläche. 3 Wird keine Anlage zur Eigenstromer- zeugung realisiert, so hat die möglich aus Eigenstromerzeugung stammt. 3 Die Gemeinden können die Vorga- ben von Abs. 1 und 2 für sich verbind- lich erklären. - 11 - Geltendes Recht Antrag des Regierungsrats vom 15. Dezember 2020; Vorlage
3213.2 - Antwort des Regierungsrats
Anschluss lässt sich aufgrund der beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldeten Personen der Al- tersgruppe 15- bis 24-Jährige entnehmen. Aus den Statistiken des Seco lassen sich zur Jugenda Unbestritten erweist sich die Situation aktuell schwieriger als in den Vorjahren. Der Einstieg in die Arbeitswelt ist für Lehrabgänger erfahrungsgemäss schwieriger. Hier eignet sich ein Blick auf den nationalen erwähnten Bericht: Beim Übergang 1 von der obligatorischen Schule in die berufliche Grundbildung erweist sich der Lehrstellenmarkt als krisenresistent. 1 https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeits
3161.9e - Beilage 5: Konzept materielle Prüfung
Material hinterlegt, da schlicht keine Ve r- gleichsgrössen existieren. Das Modell behilft sich mit bzw. orientiert sich an Ratingmodellen, wie sie Ratingagenturen und Banken verwenden. Dabei verwendet es folgende wird, lässt sich jederzeit auf dem Kreditportfolio der erwartete Ausfall in Franken und Prozent doku- mentieren. Einschränkung Die Prozentzahlen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um eine Kalenderjahres. Erarbeitung einer Finanzierungsempfehlung Das Prüfformular ermittelt die Grenzwerte, die sich aus der Bundesverordnung und jener des Kantons ergeben und schlägt im Rahmen derselben bis zu drei
3168.2 - Antwort des Regierungsrats
wo dies aus wirtschaftli- cher Sicht Sinn machte, wurden vom Tiefbauamt in den letzten Jahren bereits diverse Brücken und Stege aus Holz realisiert. Dabei handelte es sich häufig um Infrastrukturbauten Zeitpunkt ist wichtig, da die anschliessende, konkrete Projektierung wesentlich davon abhängt, ob es sich um einen reinen Holzbau, einen Holz-Hybrid-Bau, einen Stahlbau, einen Massivbau usw. han- delt. Bei für Wald und Wild heute nicht direkt und aktiv für den Holzbau lobbyiert. Seine Aufgabe beschränkt sich daher darauf, im Zusammenhang mit den Waldleis- tungen bei Waldführungen, über Informationsbroschüren
3179.1 - Antwort des Regierungsrats
spezialgesetzliche Bestimmung vor, nach welcher sich die Beiträge bzw. Entschädigungen zu richten haben. Die Annahme einer gebundenen Ausgabe erweist sich damit als nachvollziehbar. Dies umso mehr, als hinausgehen. Die Zuständigkeiten richten sich somit primär nach dem Finanzhaushaltgesetz. 6) Inwiefern hat der RR für das Budget 2021 schon Erträge budgetiert? Ergaben sich allen- falls schon Erträge für den wesentlicher Modalitäten der Ausgabe eine verhält- nismässig grosse Handlungsfreiheit besteht, handelt es sich um eine neue Ausgabe, für die – bevor sie getätigt werden kann – eine Rechtsgrundlage gemäss § 27
3176.1 - Antwort des Regierungsrats
handelt es sich und wie gehen die Behörden mit diesen Personen um? Bei wie vielen handelt es sich um Schweizer Doppelbürger? Wes- halb werden die übrigen nicht des Landes verwiesen? Es handelt sich um eine eine für die Sicherheit des Kantons Zug relevante Anzahl Personen. Wei- tere Angaben zur Zahl dieser Personen sowie zu deren Staatsbürgerschaft können nicht ge- macht werden, da es sich um Informationen handelt zuständigen Behörden sind solche Personen im Kanton Zug bekannt. Es ist indes festzuhalten, dass es sich bei sogenannten Gefährdern nicht nur um solche mit dschihadistischem Hintergrund handelt, sondern
3055.2 - Antwort des Regierungsrats
t hatte vor den Medienberichterstattungen keine Kenntnis über die behaupteten Umstände. Obwohl es sich um einen singulären Fall, basierend auf mutmasslichen Aktivitäten und ausschliesslicher Zustän- digkeit beurteilen, von wel- chen Fakten die entsprechenden Verwaltungsratsmitglieder Kenntnis hatten und kann sich da- her nicht eingehend dazu äussern. Es ist durchaus denkbar, dass auch sie nichts von den Hin- offizieller Reaktionen von Drittstaaten gegenüber der Schweiz bleibt weiterhin sehr gering. Es drängen sich im Mo- ment keine Massnahmen auf, zumal der Bundesrat die Ergebnisse der Untersuchung der GPDel abwarten

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