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3086.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
angesiedelt sind. Mit dem neuen Direkti- onsvorsteher der Direktion des Innern hat sich auch die diesbezügliche Sichtweise der Direkti- on des Innern geändert. Andreas Hostettler ist der Ansicht, dass die aber damit zu rechnen, dass sich die Studierenden aus diversen Gründen in der Regel für die IFM entscheiden. In der Vergangenheit hat es nur einen Studen- ten gegeben, der sich für eine Ausbildung an der Der Kanton Zug würde sich lediglich mit dem HFSV Beitrag von jährlich (4) 24 000 Franken an diesen Kosten beteiligen. Die Restkosten müssten die Absolventen tragen. Es lässt sich somit nachfolgender K
2991.1a - Synopse
Änderungen beziehen sich immer auf die rechtsgültige Version in der Spalte ganz links (grau hinterlegt) und nicht auf die direkt vorangehende Spalte. Die Legende zu den Karten befindet sich auf der letzten Gemeinden zu koordinieren. Der Kanton zeigt in einer verkehrlichen Gesamtstudie bis 2018 auf, wie sich der Autobahn-Halbanschluss mit einer Verbin- dung nach Baar oder Zug auf die Verkehrs- und Siedlungs- Gemeinden zu koordinieren. Der Kanton zeigt in einer verkehrlichen Gesamtstudie bis 2018 auf, wie sich der Autobahn-Halbanschluss mit einer Verbin- dung nach Baar oder Zug auf die Verkehrs- und Siedlungs-
3015.3 - Bericht und Antrag der Kommission
gesetzlich nachgeführt. Aufgrund der Annahme des Bundesgesetzes über Geldspiele durch das Stimmvolk ändert sich auch die Besteuerung von Geldspielgewinnen, indem die Steuerfreiheit ausgedehnt wird. So- dann muss des Beteiligungsabzugs bei systemrele- vanten Banken im Steuergesetz nachgeführt werden. Es handelt sich grösstenteils um zwingenden Nachvollzug von Bundesrecht im kantonalen Recht. Den Kantonen verbleibt finanziellen Auswirkungen sind im Vergleich zu früheren Teilrevisionen eher gering und be- laufen sich längerfristig jährlich auf ca. 3 Millionen Franken für den Kanton und ca. 2.4 Millio- nen Franken
3058.2a - Anhang 1 Konkordatstext
ngskantone kann universitäre Hochschulen und Institutionen im universitären Hochschulbereich, die sich im Akkredi- tierungsverfahren befinden, als beitragsberechtigt erklären. Sie definiert die dafür ngskantone als beitragsberechtigt anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass der Standortkanton a) sich an der privaten Hochschule finanziell beteiligt, b) für seine Studierenden an der privaten Hochschule beitragsberechtigten Studienangebote sind nach Fachbereichen in ei- ner Datenbank erfasst. 2 Ergibt sich die Zuordnung einzelner Angebote zu einem Fachbereich nicht aus den Merkmalen des Systems oder ist
3150.2 - Antwort des Regierungsrats
Velobahn des ASTRA. Letztere erweist sich als eine gute Er- gänzung des kantonalen Velonetzes. 5. Gibt es für den Regierungsrat andere Streckenabschnitte, die sich als Velobahnen eignen würden? Ja. Für n die Regierung über die laufenden Schritte in der Veloplanung im Kanton Zug. Ende 2019 entschied sich der Regierungsrat in einer Klausur, dass das Projekt «Ausbau Velonetz» Teil dieses Programms ist. verschiedene Puzzleteile, eines ist die Velobahn entlang der Autobahn. Da- mals war nicht klar, ob sich das ASTRA für ein Pilotprojekt im Kanton Zug aussprechen wird. Trotz dieser Unsicherheit nahm der
3172.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts
rinnen stellen könnte, da sich die Kandidatinnen bzw. Kandidaten einer grösseren Gemeinde gegenüber denjenigen einer kleineren Gemeinde durchsetzen . Im Ergebnis müsste sich also die kleinere Gemeinde einzelnen Fäl- len zum Einsatz kommen, sind die Friedensrichterämter in der Regel so organisiert, dass sich die Friedensrichterinnen bzw. Friedensrichter das Pensum mit ihren Stellvertreterinnen bzw. Stell Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes im Jahr 2010 ausführlich diskutiert. Der Kantonsrat sprach sich schliesslich mit 54 zu 18 Stimmen für die Beibehaltung der gemeindlichen Friedensrichterämter aus
3185.3a - Synopse
wählbar, soweit sie im, am oder auf dem Gebäu- de erfolgt. Die zu installierende Leistung bemisst sich nach der Energiebezugsfläche. 2 Die Art der Eigenstromerzeugung ist bei Neubauten frei wählbar, soweit auf dem Gebäude oder dem dazugehörigen Grundstück erfolgt. Die zu installierende Leistung bemisst sich nach der Ener- giebezugsfläche. 3 Wird keine Anlage zur Eigenstromerzeugung reali- siert, so hat die 2021; Vorlage Nr. 3185.3 (Laufnummer 16615) 3 Die Gemeinden können die Vorgaben von Abs. 1 und 2 für sich verbindlich erklären. Titel nach § 4g (neu) 2.2. Weitere Vorschriften § 4h (neu) Wärmenutzung bei
3185.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
Aufwand verbunden und birgt viele Unsicherheiten. Der Vorschlag des Regierungsrats stützt sich auf die MuKEn, er hat sich in vielen Kantonen bereits bewährt und der Vollzug ist etabliert. 3185.4 - 16616 Seite vorliegenden Form ab. Darin geht es um den Ersatz des Wärmeerzeu- gers. Die Kommissionsminderheit spricht sich weder gegen die Gesetzesvorlage als Ganzes noch gegen einen raschen Ersatz der fossilen Heizungen gedankenloser 1:1-Heizungsersatz ausgeschlossen wird. Denn auch mit der 10 Prozent-Rege- lung muss sich die Eigentümerschaft der betroffenen Bauten bei einem Heizungsersatz Gedan- ken darüber machen, ob
2789.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
nnen und -adressaten äusserten sich durchwegs positiv zur vorgeschlagenen Änderung des GOG und stimmten di e- ser zu. Der Regierungsrat betonte, aus polizeilicher Sicht sei es unabdingbar, dass in den Ergänzung des GOG, da sich diese Zuständigkeit direkt aus Art. 133 Abs.1 StPO ergibt. In der Verordnung über die Staatsanwaltschaft (VO STA) 6 ist jedoch klarzu- stellen, dass es sich um eine provisorische Bestellung der amtlichen Verteidigung zuständig. Beim Entscheid nach Art. 133 Abs. 1 StPO handelt es sich um einen doppelten Entscheid: In einem ersten Schritt ist zu en t- scheiden, ob eine amtliche Verteidigung
2788.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Lösung sei an- gemessen, habe sich in der Vergangenheit bewährt und sei aufgrund der insgesamt zu erwa r- tenden Zunahme der Fälle angezeigt. Das Obergericht schliesst sich dieser Auffassung an und beantragt wieder anstiegen, aber knapp unter der Marke von 2011 blieben. 2.2 Strafgericht Das Strafgericht setzt sich seit der Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells im Kanton Zug per 1. Januar 2008 aus vier Mitgliedern Bereichen Schwankungen auf. Bei den Kollegialgerichtsfällen kam es 2013 zu einem Rekordjahr, nach welchem sich die Eingangszahlen wieder kontinuie r- lich rückläufig entwickelten. Bei den Einzelrichterfällen war

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