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2233.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ausgearbeitet. Beschrieb und baulicher Zustand Die Ufermauer Hintersecki erstreckt sich auf eine Länge von rund 90 m. Der sichtbare Teil der Ufermauer steht auf einer 1.2 m breiten Betonplatte, welche auf Holzpfählen Ufermauer umfassend saniert und verstärkt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3,15 Mio. Franken. Die Ufermauer erstreckt sich auf eine Länge von rund 90 m. Die Konstruktion wurde 1967 im Rahmen des Uferkonstruktion sieht vor, auf deren gesamter Länge eine neue Spundwand abzuteufen. Dabei handelt es sich um einen speziellen Spundwandtyp, we l- cher mit integrierten Spundwandpfählen verstärkt ist. Alle
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2262.2 - Antwort des Regierungsrates
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wie viele? Frage 4: Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Testphase "elektron ischen Fussfesseln"? Im Kanton Zug wurde keine Testphase durchgeführt, da man sich auf umfangreiche Erfahrun- gen und T Strafvollzugs bei Erwachsenen angewandt werden. Die kantonale Einführung von EM in diesem Jahr beschränkt sich auf den Bereich der Ersatzmassnahmen im Strafverfahren, d.h. auf (noch) nicht verurteilte Personen Untersuchungs- oder Sicherheits- haft eine oder mehrere mildere Massnahmen anordnen wie z.B. die Auflage, sich nur an einem bestimmten Ort oder in einem bestimmten Haus (sog. Hausarrest) aufzuhalten. Zur Überwa-
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1091.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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. Dabei ergibt sich die einmalige Chance, dass an Stelle der Ableitung des sauberen Meteorwassers Richtung Edlibach eine Ableitung Richtung Wilersee realisiert werden kann, sofern sich der Kanton an den Menzingen Sache der Gemeinde, die Zuleitung zum Wilersee jedoch Sache des Kantons. Die Kosten belaufen sich für den Kanton auf 630'000 Franken. Dafür ist ein Objektkredit nötig, den der Regierungsrat beantragt Nährstoff- belastung des Sees begann mit der Betriebsaufnahme der Sennhütte Wilen (1901) und intensivierte sich mit der Schweinehaltung (1925), mit welcher die Schotte verwertet wurde. Ein weiterer massiver Be
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1091.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Wasserbau und Gewässerschutz
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4. Detailberatung 5. Antrag 2 1091.3 - 11167 1. Das Wichtigste in Kürze Aus der Sicht des Gewässerschutzes handelt es sich beim Wilersee um einen Sanie- rungsfall. In den vergangenen Jahrzehnten sind v ist Sache der Gemeinde Menzingen, die Zuleitung zum Wilersee erstellt der Kanton. Hiefür belaufen sich die Kosten auf Fr. 630'000.-. Die Kommission unterstützt dieses Gewässerschutzprojekt im UNO-Jahr Gewerbegebietes Moos. In die- sem Zusammenhang muss die Meteorwasserentsorgung gelöst werden. Es bietet sich nun die Möglichkeit, die Zufuhr von stark nährstoffhaltigem Strassenabwasser durch die Zufuhr von
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1171.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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fünf werden etwas verspätet sein, was sich jedoch auf den Betrieb der Stadtbahn nicht auswirkt, der in der kurzen Überganszeit mit älteren Zügen sichergestellt wird. 1171.4 - 11339 3 1.2 Konzept „Bahn einem Guss“ zurückzuführen. Es handelt sich um 0.8 Mio. Franken für die Behebung von Kapazitätsengpässen (vor allem Zug-Steinhausen). Weitere 0.7 Mio. Franken ergeben sich für bekannte strukturelle Mehrkosten Franken geschätzt und sind in obigem Netto-Betrag bereits berück- sichtigt. Es gilt zu beachten, dass sich die Gemeinden am Mehraufwand mit einem Viertel beteiligen. Nach Ansicht der Regierung konnte zum Zeitpunkt
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1108.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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erarbeitete Fassung einer neuen Geschäftsordnung doch noch zu einem Abschluss zubringen. Die Votanten, die sich dafür aussprachen, führten ins Feld, dass die immense Arbeit, die den Kanton um die 500‘000 Franken damalige Vorlage sei vom Rat sehr deutlich abgelehnt worden, man habe das „Fuder überladen“. Sie sprach sich dafür aus, den Auftrag des Regierungs- rates, die bestehende Geschäftsordnung zu revidieren, zu erfüllen schlagene Lösung war die vom Bund übernommene Regelung des Registers. In der Eintretensdebatte hatten sich mehrere Votanten gegen diese Lösung und für das sogenannte St.Galler-Modell (Situative Offenlegung
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1116.2 - Antwort des Regierungsrates
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Cannabis in geringen Mengen an Personen über 18 Jahren verkauft oder abgegeben wird. Das heisst, dass sich strafbar macht, wer Cannabis an Jugendliche unter 18 Jahren abgibt. Dies wäre dann analog geregelt beim Alkohol, wo nicht die Konsumentin oder der Konsument bestraft wird, sondern der Verkäufer, der sich nicht an die Abgabebestimmungen hält. Allfällige Verstösse gegen das neue Betäubungsmittelgesetz, der Einzelrichter analog verfahren wird. Auch die polizeilichen Kontrollen bei Minderjährigen werden sich im bisher üblichen Rahmen bewegen. Dabei soll der Jugendschutz nach wie vor im Zentrum stehen, und
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1089.2 - Antwort des Regierungsrates
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schwerer Maschinen verdichtet sich der Boden und das Regenwasser bleibt länger liegen. Die Vernässungen sind ins- besondere in kleinen, lokalen Mulden feststellbar. In diesen haben sich im Ver- laufe der Zeit Anstieg des Grundwasserspiegels auch nach Ansicht des Regierungs- rates darauf zurückzuführen, dass sich im Flussbett der Reuss immer mehr Ge- schiebe anlagert und somit ein kontinuierlicher Anstieg der grösseren Auflandun- gen oder Erosionen feststellbar (Beilage 5). - 1961 - 2001: Die Reusssohle hat sich im Kanton Zug abgetieft. Es fand eine Sohlenerosion statt. Zwischen Sinser- und Mühlauerbrücke beträgt
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1120.1 - Motionstext
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ihre Zuweisung an Kanton oder Gemeinden ist an sich eine Daueraufgabe, weil sich die Aufgaben und die Art ihrer Erfüllung laufend ändern. Periodisch drängt sich deshalb eine Neubeurteilung der Aufgaben im letztlich die Aufgabenteilung abschliessend zu beurteilen. Der neue Finanzdirektor Peter Hegglin nimmt sich seit seinem Amtsantritt der Aufgabenteilung dieser grossen Herausforderung engagiert an und haucht klare Basis für das weitere Vorgehen gelegt werden und der Kantonsrat wird zu einem späteren Zeitpunkt sich viel weniger aus einer solchen entsprechend for- mulierten Zielsetzung und Verantwortung verabschieden
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Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung)
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entsprechenden spezialgesetzlichen Regelungen1) vereinbar ist. * 3 Beim Aushilfspersonal handelt es sich um Personen, die stellvertretend die Arbeit vorübergehend ausfallender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter * 3 … * § 3 Zuständigkeiten 1 Wo in dieser Verordnung von den Direktionen die Rede ist, handelt es sich im Bereich der Justizverwaltung um die Präsidentin/den Präsidenten des Obergerichts bzw. des Verw Berufungswege erfol gen. * 2 Stellenausschreibungen und Personalwerbung sind so zu gestalten, dass sie sich an beide Geschlechter richten. 3 Der Beizug externer Beratungsstellen für die Personalbeschaffung