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2036.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
3 Die Mitwirkung in einem früheren Verfahren der Kindes- und Erwach- senenschutzbehörde bildet für sich allein keinen Ausstandsgrund. § 37 (neu) Gesuch Will eine Partei denAusstand eines Behördenmitgliedes Person, die mutmasslich an einer psychischen Störung leidet oder schwer verwahrlost ist, anweisen, sich einer ambulanten ärzt- lichen Untersuchung oder therapeutischen Behandlung zu unterziehen. 3 Ambulante Rückgriff im Haftungsfall gemäss Art. 454 ZGB auf die Person, die den Schaden verursacht hat, richtet sich nach dem Verantwortlichkeits- gesetz1). 6. Verfahren (neu) § 56 (neu) Anwendbares Recht Auf das Verfahren
1909.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Firmen lassen sich dort nieder und schaffen Arbeitsplätze. Die Polizei muss aufgrund dieses Wachstums sowie neuer gesetzlicher Aufgaben deutlich mehr Leistungen für die öffentliche Sicherheit erbringen. Die oder höhere Anforderungen auf die Polizeikorps zu. Um trotzdem die öffentliche Sicherheit gewährleisten zu können, sehen sich die Kantone veranlasst, im Bereich der Polizei enger zusammenzuarbeiten. Auch Umsetzung des Projekts Polizei XXI mit erheblichem Aufwand verbunden ist und sich auch Fragen grundlegender Natur stellen, zeigt sich die ZPDK davon überzeugt, dass nur auf diesem Weg die nötigen Synergien
1980.2 - Antrag des Obergerichts
Auditoren leisten für das Zwangsmassnahmengericht Pikett-Dienst. 3 Das Sekretariatspersonal vertritt sich bei kurzfristigerAbwesenheit oder anderweitiger Verhinderung gegenseitig. § 7 Kanzleivorsteherin bzw Zustellung der Entscheide; 2 Sie leisten für das Zwangsmassnahmengericht Pikett-Dienst. 3 Sie vertreten sich bei kurzfristiger Abwesenheit oder anderweitiger Verhinderung gegenseitig. § 9 Zuweisung der Fälle und Einzel- richter als Verfahrensleitung beim Kollegialgericht sowie als Einzelgericht bestimmt sich nach Beachtung allfälliger Ausstands- oder Ablehnungs- gründe in chronologischer Reihenfolge, wobei
2068.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
nach § 4. 2 Er erlässt verbindliche Vorschriften über Geodatenmodelle und Darstel- lungsmodelle, die sich auf anerkannte technische Normen stützen. Er hört die Fachstellen vorgängig an. 3 Die Geodatenmodelle Warnhinweisen. 4 Kanton und Einwohnergemeinden sowie deren Körperschaften und An- stalten gewähren sich gegenseitig einfachen, direkten und unentgeltlichen Zugang zu Geodaten, soweit sie die Daten für die Nomenklaturkommission oder des Gemeinderats kann Einsprache erhoben werden. Der Rechtsschutz richtet sich im Weiteren nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz1). § 26 Vermessungsaufsicht 1 Die Aufsicht über
2068.2 - Antrag des Regierungsrates
nach § 4. 2 Er erlässt verbindliche Vorschriften über Geodatenmodelle und Darstel- lungsmodelle, die sich auf anerkannte technische Normen stützen. 3 Die Geodatenmodelle und Darstellungsmodelle müssen so Warnhinweisen. 4 Kanton und Einwohnergemeinden sowie deren Körperschaften und An- stalten gewähren sich gegenseitig einfachen, direkten und unentgeltlichen Zugang zu Geodaten, soweit sie die Daten für die Nomenklaturkommission oder des Gemeinderats kann Einsprache erhoben werden. Der Rechtsschutz richtet sich imWeiteren nach demVerwaltungsrechtspflegegesetz1). § 27 Vermessungsaufsicht 1 Die Aufsicht über den
2073.4a - Beilage
li- che Selbständigkeit anzustreben und sich mit den hiesi- gen gesellschaftlichen Verhältnissen sowie Lebensbe- dingungen auseinanderzusetzen. Sie eignet sich die da- für notwendigen deutschen Sprach heimischen Bevölkerung voraus. 2 Der Kanton Zug erwartet von der Migrationsbevölke- rung, dass sie sich an das geltende Recht und die öffent- liche Ordnung hält sowie die kulturelle Vielfalt unseres Landes Jugendlichen wird dabei besonders Rechnung getra- gen. 5 Der Kanton und die Einwohnergemeinden setzen sich für die Vermeidung und Bekämpfung von Diskriminierung ein. Sie schaffen günstige Rahmenbedingungen
2488.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Betrieb direkt. Die Geschäftsleitung des AIO wurde ebenfalls angepasst. Die Reorganisation des AIO hält sich an die Vorgaben des Regierungsrats bezüglich Stellenstopp und Aufwandreduktion. Programm «Neuausrichtung Zusammenarbeit des AIO mit den Direktionen und Ämtern wurde intensiviert. Diejenige mit den Gemeinden hat sich stark verbessert. Wicht i- ge Projekte wurden erfolgreich abgeschlossen. 1 https://www.zg.ch/beho Kanton Zug und der ab 2005 angestellte Leiter des Amtes für Informatik und Organisation (AIO) trennten sich per Ende Mai 2016. Der Geschäftsführer der IGI Zug, Ernst Portmann, übernahm interimistisch die Leitung
2515.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
n und Ämtern zu pflegen, wenn sich datenschutzrechtliche Fragen stellen. Ein Austausch sollte sinnvollerweise stattfinden, bevor Massnahmen ergriffen werden, welche sich nicht als datenschutzkonform erweisen Probleme von allen Seiten kompromissbereit und lösungs - orientiert anzugehen. Die neu amtierende DSB hat sich laut eigenen Angaben nach einer schwierigen und unzu- reichend vorbereiteten Amts- und Dossierübergabe mehr oder nur mit unverhältni s- mässigem Aufwand berichtigt werden könnten. Sie betont, dass sie sich als Kompetenzzentrum für Datenschutz im Kanton Zug verstehe und als Ansprechperson (nebst Privaten)
2540.2 - Antwort des Regierungsrats
. 5.5. Macht es aus Sicht des Regierungsrats Sinn, das Areal an der Aa langfristig für die En t- wicklung des öffentlichen Verkehrs zu sichern? Das Grundstück Nr. 287, auf dem sich bereits heute die W im Zuger Richtplan den Standort für die Erweite- rung der Zuger Kantonsverwaltung. Dabei stützte er sich auf umfassende Grundlagen und ve r- schiedene Standortalternativen. Im kantonalen Richtplan ergänzte Etappierungs- sowie Sparva- rianten aufgezeigt werden. 2. Entlastungsprogramm 2015–2018 Aufgrund der sich abzeichnenden Aufwandüberschüsse in der laufenden Rechnung hat der Regierungsrat im Juli 2014 das
2661.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
sbereich teilweise Konkurren- ten und müssen sich dem entsprechenden Markt stellen. 4. Hinweise im Rahmen der Kenntnisnahme Die Bildungskommission war sich bewusst, dass sie keine formelle Abstimmungen i. HSLU, teil. Das Protokoll führte die stv. Generalsekretärin Carla Dittli. Der Bericht gliedert sich wie folgt: 1. In Kürze 2. Ausgangslage 3. Fragerunde und Beratungen 4. Hinweise im Rahmen der Ken eine Stelle. Im Zeitraum 2013–2015 sind die Studierendenzahlen wie geplant angestiegen; ab 2016 zeigt sich eine ebenfalls gewollte deutliche Abnahme dieses Anstieges. Die Kosten pro Studierenden sind 2013–2015

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