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2569.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 13. September 2016
Wegfahrsperre anbringt und entfernt; i) (neu) die erkennbar im Rauschzustand die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sich selbst ernsthaft und unmittelbar gefährden; für die polizeiliche Begleitung und/oder der Kantonsverfassung 1) , beschliesst: I. § 1 Beteiligung der Gemeinden 1 Die Gemeinden beteiligen sich am Entlastungsprogramm 2015–2018 mit einem Beitrag von 18 Millionen Franken pro Jahr. 2 Der Beitrag Gehaltsstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Gehaltsklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den achtzehnten Teil der Differenz zwischen dem Klassen- maximum und dem Klassenminimum
2733.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
sollen schwere Gewalt- delikte soweit als möglich verhindert werden. Die Details zur Vorlage finden sich im regierungs- rätlichen Bericht Nr. 2733.1 - 15416. Die vorberatende Kommission ist gemäss ihrem Sparmassnahmen wird dieser Mehraufwand j e- doch mit den vorhandenen Ressourcen bewältigt. Da es sich um neue Aufgaben handelt, hat die Stawiko die Vorlage beraten. Vor der Sitzung haben wir uns nach von der Gesetzesänderung betroffenen Mitarbeitenden. Der interne Aufwand von 300 Stunden verteilt sich somit über mehrere Personen, wobei ca. 200 Stunden bei den Mitarbeitenden Gewaltschutz und 100 Stunden
2742.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts
die einzelnen Angaben nicht aus mehreren Quellen zusam- mengesucht werden müssen, haben sich die Sicherheitsdirektion und das Obergericht auf fo l- gendes Vorgehen geeinigt: Ab 2019 übermittelt das Obergericht 52,9 Prozent der Stimmenden und 17,5 Ständen angenommen. Die Initiative verlangt die Ausweisung von sich rechtmässig in der Schweiz aufhaltenden ausländischen Seite 2/5 2742.2 - 15753 Personen, die rechtskräftig Müri (13.3455) ve r- langt. Die entsprechende Anpassung der VOSTRA-Verordnung1 stellt sicher, dass sich die erforderlichen Daten zur Landesverweisung registrieren lassen. Dazu gehören unt er ande- rem Angaben
2684.1 - Antwort des Regierungsrats
Verfügbarkeit der Familie zum Termin des Sonderflugs auf keine a n- dere Art und Weise sichergestellt werden. Zudem hatte sich ein Kind in der Woche vor dem ersten Überstellungsversuch nicht in der Asylunterkunft für Migration (SEM) auf das Asylg e- such nicht ein und wies die Familie nach Norwegen weg, nachdem sich Norwegen zur Rück- übernahme der Familie im Rahmen des Dublin-Verfahrens bereit erklärt hatte. Der welche jeweils in Anwesenheit eines Dolmetschers stattfanden, gab die Familie zu Protokoll, dass sie sich weigere, nach Norwegen zurückzukehren. Am 4. Oktober 2016 wurde die Familie nach einem Transfer in
2679.1 - Antwort des Regierungsrats
Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die Kantonsräte Andreas Lustenberger und Anastas Odermatt haben sich am 7. Oktober 2016 mittels Kleiner Anfrage über die Kosten für die Produktion, den Druck und den Versand Ausgestaltung der amtlichen Abstimmungserläuterungen erla s- sen (BGS 131.7). Die Behörden richten sich mit den amtlichen Abstimmungserläuterungen an die Stimmberech- tigten, um Bedeutung und Tragweite Zusammenhänge und Auswirkungen erforderlich, damit die Stimmberechtigten die Argumente abwägen und sich eine eigene Meinung bilden können. Die Behörden haben die Aufgabe, die wesentlichen Elemente der Vorlage
2687.2 - Antrag des Regierungsrats
spezialgesetzliche Bestim- mungen. 2 Auf Verlangen der für die Anstellung zuständigen Stelle haben sich Bewerberinnen und Bewerber in der engsten Auswahl vor bzw. Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter während Vorlage Nr. 2687.2 (Laufnummer 15318) 3 Auf Verlangen der für die Anstellung zuständigen Stelle haben sich Bewerberinnen und Bewerber in der engsten Auswahl bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Funktion der Über- tretungsstrafbehörden, der Gerichte sowie der Straf- und Massnahmenvollzugs- behörden, die sich gemäss Abs. 5 Bst. a einer Eignungsprüfung zu unterziehen haben, haben der für die Anstellung zuständigen
1655.2 - Antwort des Regierungsrates
technischen Nachweis nicht. Erst durch Anreicherung in der Nahrungskette lassen sich diese detektieren. Fische eignen sich gut für das Monitoring von aquatischen Systemen. Grundsätzlich sind fettarme Fischarten mit PCB (polychlorierte Biphenyle) Stellung zu nehmen. Der genaue Wortlaut der Interpellation findet sich in der Vorlage Nr. 1655.1 - 12674. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 27. März 2008 die Int Auf Antrag des Kantons Freiburg stellte der Bund Anfang März 2008 eine Arbeitsgruppe zusammen, die sich der Problematik von PCB-Kontaminationen in Gewässern und Fischen annimmt. In der Arbeitsgruppe sitzen
1715.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Kanton Zug wird ein Beitritt zum HarmoS-Konkordat keine einschneidenden Änderun- gen im Schulwesen mit sich bringen. Denn wichtige Bestandteile sind bereits ganz (2-jähriger Kindergarten, 3-jährige Sekundarstufe der Kommission in der Eintretensdebatte unter- schiedlich beurteilt. Die Kommissionsmehrheit sprach sich für Eintreten aus. Dies insbesondere im Hinblick auf ei- ne bessere Chancengleichheit betreffend Konkordat im Bildungsbereich ein wesentlicher Grundstein zur Erhal- tung des Föderalismus, könnten sich hier die Kantone doch ohne Einmischung des Bundes zu einem gemeinsamen Wirken zusammentun. Demgegenüber
1649.2 - Antrag des Regierungsrates
aufgehoben § 57a (neu) Meldepflicht 1 Wer sich in einer Einwohnergemeinde niederlassen oder sich, bei aus- wärtigem Wohnsitz, länger als drei Monate aufhalten will, hat sich innert 14 Tagen nach Ankunft bei der 14 Tagen zu melden. 2 Die Anmeldepflichtigen haben sich innert 14 Tagen nach Beendigung der Niederlassung oder des Aufenthalts abzumelden. 3 Wer sich ausserhalb seiner Heimatgemeinde niederlässt, muss die kantonalen Informatik- und Kommunikationsmittel. 2 Der Geltungsbereich dieses Gesetzes bestimmt sich im Übrigen nach dem Registerharmonisierungsgesetz. 2. Abschnitt Einwohnerregister § 2 Elektronische
1649.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2009
aufgehoben § 57a (neu) Meldepflicht 1 Wer sich in einer Einwohnergemeinde niederlassen oder sich, bei aus- wärtigem Wohnsitz, länger als drei Monate aufhalten will, hat sich innert 14 Tagen nachAnkunft bei der innert 14 Tagen zu melden. 2 Angemeldete Personen haben sich innert 14 Tagen nach Beendigung der Niederlassung oder des Aufenthalts abzumelden. 3 Wer sich niederlässt, muss einen Heimatschein, wer Aufenthalt die kantonalen Informatik- und Kommunikationsmittel. 2 Der Geltungsbereich dieses Gesetzes bestimmt sich im Übrigen nach dem Registerharmonisierungsgesetz. 2. Abschnitt Einwohnerregister § 2 Elektronische

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