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1624.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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auf Preisbasis Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2000". Die Lückenfüllung lässt sich umso eher vertreten, als sich nach neuem Recht, d.h. nach Fi- nanzhaushaltgesetz vom 31. August 2006 (BGS 611.1) Verkehr und Genehmigung des Generellen Projektes (GS 27, 187). Gemäss § 3 dieses Beschlusses beläuft sich der Rahmenkredit für Planung, Landerwerb und Bau der "Nordzufahrt Zug" auf 103,5 Mio. Franken, wovon ermöglichen und einen bereinigten Kostenvoranschlag zu erhalten. Der Landerwerb andererseits gestaltete sich schwierig, konnte jedoch bis auf einen Fall gütlich erledigt werden. In diesem einen Fall geht es
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1750.1 - Antwort des Regierungsrates
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empfohlen hat. Verschiedene Politikerinnen und Politiker sowie Wirtschafts- und Interessenverbände haben sich in der Folge sowohl auf natio- naler als auch kantonaler Ebene dieser Thematik angenommen, weil sie en und Erkenntnisse nachgeführt und angepasst wird, ist weder besonders aussergewöhnlich noch für sich alleine schon Grund zur Beunruhigung. Die Zuger Steuerverwaltung wird die neue Wegleitung wie alle waltungen für Bewertungen mit Stichtag ab 1. Januar 2008 grundsätzlich anwenden. Effektiv auswirken wird sich die neue Wegleitung in den meisten Fällen ab 2009. Die Wegleitung ent- hält viele wertvolle Empfehlungen
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2569.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Wegfahrsperre anbringt und entfernt; i) (neu) die erkennbar im Rauschzustand die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sich selbst ernsthaft und unmittelbar gefährden; für die polizeiliche Begleitung und/oder der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. § 1 Beteiligung der Gemeinden 1 Die Gemeinden beteiligen sich am Entlastungsprogramm 2015–2018 mit einem Beitrag von 18 Millionen Franken pro Jahr. 2 Der Beitrag Gehaltsstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Gehaltsklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den achtzehnten Teil der Differenz zwischen dem Klassen- maximum und dem Klassenminimum
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2580.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Befürchtung geäussert, dass sich ein Verzicht auf die Schenkungssteuer er- heblich auf die Einnahmen bei der Erbschaftssteuer auswirken würde, könnte doch ein voraus- sichtlich mit Erbschaftssteuern belasteter Franken; übliche Gelegenheitsgeschenke unter 5000 Franken. Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich einerseits nach dem Verwandtschaftsgrad, and e- rerseits nach der Höhe des Vermögensanfalls. Im i Haltung der Einwohnergemeinden Am 5. Februar 2016 lud der Regierungsrat die Einwohnergemeinden ein, sich zur vorliegenden Motion bis zum 30. September 2016 vernehmen zu lassen, da der Ertrag der Schenkungssteu-
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2584.2 - Antwort des Regierungsrats
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insgesamt rund 2200 Löhne erfasst. Die Lohnvergleiche werden jährlich durchgeführt. Inzwischen beteiligen sich 36 öffentliche Verwa l- tungen (Kantone und Städte) an diesem Lohnvergleich. Die erwähnten Vorgaben vier Jahren keine bis zwei Anfragen pro Jahr von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern erhalten, welche sich allerdings nie auf eine allfällige Lohndiskriminierung zwischen Frauen und Männern bezogen. Vielmehr Lohngleichheit von Frau und Mann mit der Selbstdeklaration durch die Anbietenden. Alle Anbietenden, welche sich für einen Auftrag der kantonalen Verwa l- tung bewerben, müssen zusammen mit ihrem Angebot ein Se
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2596.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die Kommission für Raumplanung und Umwelt hat sich an einer halbtägige Sitzung mit dieser Vorlage befasst. Von der kantonalen Verwaltung nahmen an der Das Kapitel L 4.3, Wälder mit besonderer Naturschutzfunktion, war der erste Themenbereich, mit dem sich unsere Kommission befasste. Der Leiter des Amts für Wald und Wild teilte uns mit, dass der Bund mit Bund müsse allerdings noch entsprechend angepasst werden. Aufgrund der neuen Ausgangslage stellte sich für unsere Kommission die Frage, ob unter diesen U m- ständen nicht auf die vom Regierungsrat vor
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2590.1 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Sofern und soweit S. strafrechtliche Ansprüche geltend macht, hat sie sich an die Strafverfolgungsbehörden zu wenden. Sieht sich S. als Opfer von strafbaren Handlungen, ist die Opferhilfe zu bemühe n Erwägungen 4. Weiteres Vorgehen 5. Anträge 1. Ausgangslage In zahlreichen und umfangreichen Eingaben hat sich S. ab dem 4. Januar 2016 über die Ju s- tizprüfungskommission beschwert. Täglich gingen zum Teil gegen Stawiko mit der Antragstellung an den Kantonsrat. 3.2. Inhaltliche Fragen Die Eingaben von S. befassen sich grossmehrheitlich mit Verfahren vor anderen Behörden, d e- ren Ausgang S. beanstandet. In diesen Verfahren
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2607.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Gesundheit und Soziales
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g des Kantons Zug haben sich Kooperationen lange bewährt – mit der Psychiatrischen Klinik Zugersee über 100 Jahre, mit den Kantonen Uri und Schwyz über 30 Jahre. Sie haben sich für alle beteiligten Partner Verfügung. Das Protokoll erstellte Dr. Beatrice Gross, stv. Generalsekretärin. Der Bericht gliedert sich wie folgt: 1. Vorbemerkung 1 2. Diskussion der Vorlage 2 3. Eintretensdebatte und Abstimmung zum Eintreten Änderung des Konkordatstextes mehr möglich; es geht nur noch um den Beitrittsentscheid. Deshalb hat sich die Kommission für Gesundheit und Soziales auf die Klärung allfälliger Fragen und die ge- sundhei
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713.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gegenüber den budgetierten Investitionskosten ergeben sich für die Werkstätte Bösch Mehrkosten von Fr. 1‘456'604.00. Die Mehrkosten begründen sich hauptsäch- lich wie folgt: � Informatikvernetzung mit Fr. 11'000'000.00 zu (Zürcher Bau- kostenindex vom April 1999). Gemäss Kantonsratsbeschluss ergibt sich die Berech- nung des Kantonsbeitrages wie folgt: � Gesamte Bau- und Einrichtungskosten abzüglich � August 2003 stattgefunden. Der Bericht der Schätzungskommission liegt vor. Der anrechenbare Wert ergibt sich wie folgt: Schätzung des Verkehrswertes durch die Schätzungs- kommission des Kantons Zug Fr. 2‘760‘000
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2438.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Kandidaturen ausserhalb des Wahlkreises Eine Zunahme der Kandidaturen ausserhalb der Wohnsitzgemeinden hat sich bei den Kantons- ratswahlen 2014 bereits abgezeichnet. Während bei den Kantonsratswahlen 2006 knapp den bilden die Wahlkreise. Die Zahl der Kantonsratssitze der einzelnen Einwohnergemeinden richtet sich nach der aktuellen Bevölkerungsstatistik. Dieser Verteil- schlüssel soll eine faire Repräsentation unabhängig von der Wohngemeinde die Wählbarkeit für ein Kantonsratsmandat besitzen. Jede Person kann sich dabei nur in einem Wahlkreis, d.h. in einer Gemeinde, als Kantonsratskandidatin oder Kantons- ratskandidat