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2378.3a - Beilage 1 (Pensenerhebung)
Abbildung 3: Pensen Lehrpersonen Sekundarstufe I Walchwil Auch bei den Lehrpersonen der Oberstufe zeigt sich ein vergleichbares Bild: Keine Lehrperson im Vollpensum übt eine ausschliessliche Unterrichtstätigkeit der Lehrpersonen an der Oberstufe in Walchwil ein Pensum von 29,5 Lektionen aus. Dabei handelt es sich um eine Tätigkeit im Rahmen eines "Bandbreite- Vertrages": Eine Unterdotierung des Pensums in einem Primarlehrpersonen in Risch Der Eindruck einer grossen Bandbreite von Anstellungsmöglichkeiten bestätigt sich auch in der Gemeinde Risch mit knapp viermal so vielen Primarlehrpersonen. Die Gemeinde Risch kennt
2407.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Betrieb direkt. Die Geschäftsleitung des AIO wurde ebenfalls angepasst. Die Reorganisation des AIO hält sich an die Vorgaben des Regierungsrats bezüglich Stellenstopp und Aufwandreduktion. Programm «Neuausrichtung Zusammenarbeit des AIO mit den Direktionen und Ämtern wurde intensiviert. Diejenige mit den Gemeinden hat sich stark verbessert. Wicht i- ge Projekte wurden erfolgreich abgeschlossen. 1 https://www.zg.ch/beho Kanton Zug und der ab 2005 angestellte Leiter des Amtes für Informatik und Organisation (AIO) trennten sich per Ende Mai 2016. Der Geschäftsführer der IGI Zug, Ernst Portmann, übernahm interimistisch die Leitung
2451.5a - Beilage Synopse
tur- und Artenschutz; c) den sicheren Umgang mit Hunden. c) den sicheren Umgang mit Hunden. § 2 Zuständigkeiten § 2 (Abs. 4 geändert) Zuständigkeiten 1 Die Aufgaben, die sich aus der Hunde- gesetzgebung haben sich gegenüber der fehl- baren Person mit einem amtlichen Ausweis zu legitimieren. Sie haben sich gegenüber der fehlbaren Person mit einem amtlichen Ausweis zu legitimieren. Sie haben sich gegenüber e erhoben werden. 4 Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen 1) . 4 Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des Gesetzes über den
2468.5a - Anhang 1 zur Referendumsvorlage
Die Hochschulträger beteiligen sich entsprechend der Zahl der von ihnen vertretenen Studierenden zu höchstens 50 Prozent a) an den Kosten der Rektorenkonferenz, soweit sich diese aus der Er- füllung der Vereinbarungskantone setzt sich aus den Erziehungsdi- rektoren und Erziehungsdirektorinnen der Kantone zusammen, die der Ver- einbarung beigetreten sind. Sie konstituiert sich selbst. 2 Sie fasst ihre Anhang dargestellt. Art. 8 Finanzierung der gemeinsamen Organe 1 Die Vereinbarungskantone beteiligen sich zu höchstens 50 Prozent an den Kosten der Schweizerischen Hochschulkonferenz gemäss Artikel 9 Absatz
2468.4a - Anhang 1 Hochschulkonkordat
Die Hochschulträger beteiligen sich entsprechend der Zahl der von ihnen vertretenen Studierenden zu höchstens 50 Prozent a) an den Kosten der Rektorenkonferenz, soweit sich diese aus der Erfül- lung der Vereinbarungskantone setzt sich aus den Erziehungsdi- rektoren und Erziehungsdirektorinnen der Kantone zusammen, die der Ver- einbarung beigetreten sind. Sie konstituiert sich selbst. 2 Sie fasst ihre Anhang dargestellt. Art. 8 Finanzierung der gemeinsamen Organe 1 Die Vereinbarungskantone beteiligen sich zu höchstens 50 Prozent an den Kosten der Schweizerischen Hochschulkonferenz gemäss Artikel 9 Absatz
2468.2a - Anhang 1
Die Hochschulträger beteiligen sich entsprechend der Zahl der von ihnen vertretenen Studierenden zu höchstens 50 Prozent a) an den Kosten der Rektorenkonferenz, soweit sich diese aus der Erfül- lung der Vereinbarungskantone setzt sich aus den Erziehungsdi- rektoren und Erziehungsdirektorinnen der Kantone zusammen, die der Ver- einbarung beigetreten sind. Sie konstituiert sich selbst. 2 Sie fasst ihre Anhang dargestellt. Art. 8 Finanzierung der gemeinsamen Organe 1 Die Vereinbarungskantone beteiligen sich zu höchstens 50 Prozent an den Kosten der Schweizerischen Hochschulkonferenz gemäss Artikel 9 Absatz
871.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
umfasst 2 km2. Es handelt sich um einen steilen, in die Moräne und den Molassefels des Sihltales einge- schnittenen Wildbach, der bei Hochwasser viel Geschiebe und Holz mit sich führt. Er quert das 64‘775 von einem Damm eingestaut wurde. Dieser Damm sei mit den Jahren undicht geworden und der Weiher habe sich 1994 nach einem Hochwasser fast ganz entleert. In der Folge sei dank eines erhöhten Einlaufs beim s Nr. 19 „Moränenlandschaft Menzingen - Neuheim“. Obschon in ihrem Reiz weitgehend bewahrt, lohnt sich auch hier die ökologische Aufwertung, umso mehr als die Strafanstalt selbst einen Fremdkörper darstellt
959.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
die sie erlasse, im Rahmen des Ermessensspielraums massgeblich Ein- fluss nehmen. Damit verlagere sich die Gesetzgebung mehr und mehr auf die Exe- kutivebene, soweit Verordnungen und Richtlinien mater wird damit aller- dings noch nichts gesagt. Was der Regierungsrat im Einzelfall regeln darf, ergibt sich aus dem Gesetz. Entsprechend ist zwischen Vollziehungsverordnung und gesetzes- vertretender Verordnung oder Auslegung von Gesetzen. Sie ermöglichen erst so deren Vollzug. Vollzie- hungsverordnungen dürfen sich selbstverständlich nur auf eine Materie beziehen, die Gegenstand des zu vollziehenden Gesetzes bildet
2443.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
nungen an Dritte zu vergeben. Es beschäftige sich zu sehr mit Aufgaben, die die Bevölkerung weder erwarte noch gebrauchen könne. Im Weiteren fokussiere es sich zu stark auf den Be- reich Archäologie, während einzuholen. Die engere Stawiko hat den Antrag des Regierungs- rats beraten. Die Argumente finden sich in Kapitel 4. Der Antrag des Regierungsrates wurde mit 6 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Mitglieder der erweiterten Stawiko darüber zu informieren. Im Rah- men des Zirkularverfahrens haben sich auch die Mitglieder der engeren Stawiko noch einmal zur Vorlage geäussert und in einem Fall auch anders
2765.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Kandidaturen entschied sich die JPK auf- grund ihrer Funktion als vorbereitendes Wahlgremium − wie bei anderen Wahlvorbereitungen gleichermassen − eine Anhörung durchzuführen, um sich persönlich ein Bild t und kennt den Betrieb bestens. Er hat überzeugend dargelegt, dass er sich den Herausforderungen, welche das Präsidium mit sich bringen, mit grossem Einsatz stellen möc h- te und einen Zusatzaufwand in sst, arbeitssam, verfüge über eine schnelle Auffassungsgabe, sei gradlinig und überlegt und würde sich gut mit der Materie auseinandersetzen. Allerdings würden ihm repr ä- sentative Aufgaben nicht liegen

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