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1271.1 - Motionstext
Kirchge- meinde. Das Bundesgericht hat sich mehrfach mit dieser Materie befasst, sich aber nie dazu bewegen lassen, den juristischen Personen das Recht zu geben, sich auf Artikel 49, Absatz 61) der alten berufen. Letztmals hat sich das Bundesge- richt im Juni 2000 mit der Kirchensteuerpflicht der juristischen Personen befasst. Es wurde entschieden, die Kirchensteuer sei geschuldet, weil sich juristische Personen unlösbarer Verbindung mit der Persönlichkeit des Men- schen. Eine Auferlegung derartiger Steuern lässt sich nur aus der Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft rechtfertigen. Eine solche ist bei den ju
1297.03 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Gerichte). Umge- rechnet auf den Kanton Zug ergeben sich ca. 4.5 zusätzliche Stellen. Durch die Ein- führung des revidierten AT StGB gibt es sicher einen Mehraufwand, denn die per- sönliche und finanzielle werden detailliert abzuklären sein. Zusätzliche Verfahren werden sich zudem mit zu einer Geldstrafe verurteilten Personen ergeben; ändert sich nämlich deren finanzielle Situation, können diese eine Anpassung geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Die erweiterte Justizprüfungskommission hat sich an zwei Sitzungen mit der Vorlage des Obergerichts und des Regierungsrats zur Anpassung kantonaler
1309.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
deshalb den Regierungsrat, sich für eine rasche Realisierung beider Streckenabschnitte bei den zuständigen Stellen einzusetzen. Die vorherge- henden Ausführungen belegen, dass sich der Regierungsrat und die 2007-2010 der SBB oder einen künftigen Agglomerations-Fonds zu prüfen. Die Volkswirtschaftsdirektion traf sich am 10. März und 2. Juni 2005 mit dem Leiter Infrastruktur SBB Hansjörg Hess und dem SBB Fahrplanv und Rotkreuz auf Doppelspur stellt das Herz- stück für Angebotsverbesserungen auf der S1 dar. Es hat sich gezeigt, dass mit dem Teilstück zwischen Cham und Freudenberg (Abzweigung der Spange Rotkreuz) bereits
1311.1 - Interpellationstext
Verzinsung auf 2,5 % haben sich nun die Rahmenbe- dingungen für die Revision massiv verändert. Es braucht eine zweite Vernehmlas- sungsrunde. 2 1311.1 - 11668 Fragen: 1. Hat sich aus Sicht des Regierungsrates id genommen? Wenn ja, wie? 3. Handelt es sich bei der vom Pensionskassenvorstand angekündigten Zinssen- kung um eine akute Massnahme zur finanziellen Sicherung der Pensionskasse oder vielmehr um eine «vor allem auch aufgrund der sich langsam erholen- den Wirtschaft» fest, dass der Vorsorgeplan der Pensionskasse auf einer Verzinsung der Sparguthaben von 4 % basiere und sich keine kurzfristige Senkung
1217.1 - Motionstext
angeboten werden“. Im Budget 2004 befindet sich eine Sammelposition „Betriebsbeiträge an Sozialhilfe- institutionen“ im Betrage von 3 Millionen Franken. Darin befinden sich mehrere sub- ventionsberechtigte In Kantonsratsbeschluss notwendig wird. Der Regierungsrat ist bei der Auswahl der fünf Gesetze frei, wobei es sich um solche handelt, die zu je mindestens einer Million Franken Ausgaben pro Jahr führen. Begründung: Durchforstung der Zuger Rechtsnormen gemäss oben Ziff. 4. und 5. der Anträge eine immense Arbeit mit sich bringt. Doch ist ein solcher Aufwand nicht nur wünschbar, sondern im Interesse des Kantonsrates dringend
1302.05 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
weiter zu führen und die hohe Qualität der im Kanton Zug angebotenen Ausbildung sicher zu stellen. Die Kommission konnte sich überzeugen, dass mit der vorgesehenen Organisationsstruktur einer gemeinsamen diesbezüglich noch kein Konkordatsver- tragsentwurf vor. Angesichts der zeitlichen Dringlichkeit haben sich die Kantone Luzern und Zug sowie die Spitex-Stiftung geeinigt, auf der Basis einer Verwaltungs- v Schule für praktische Kranken- pflege am Spital und Pflegezentrum Baar (ISP Baar). Die Kommission hat sich je- doch gerne der komplexen Herausforderung gestellt und auch als Fachkommission die drei erwähnten
1316.02 - Antrag des Regierungsrates
Einwohnergemeinden erheben für alle Handänderungen die glei- chen Gebühren wie der Kanton. 3 Lässt sich das von den Parteien angestrebte Ziel auf rechtlich verschie- denen Wegen erreichen, werden für die der Gemeinde gemäss dem vertraglich vereinbarten Verteiler ein. § 9 Anteilsmässiger Bezug 1 Befinden sich die Grundstücke in mehreren Gemeinden, stellt das Grundbuchamt der anmeldenden Gemeindekanzlei eine Abschluss von möglicherweise gebührenpflichtigen Rechtsgeschäften, die keine Eintragung im Grundbuch nach sich ziehen, Mitteilung zu machen. § 11 Verjährung 1 Die Gebührenforderung entsteht mit dem Vollzug der
1316.10 - Anträge der Kommission
3 Bei allen übrigen Geschäften berechnet sich die Gebühr gemäss § 14. § 16 Beurkundungsgebühren Die Gebühren für Beurkundungen und Beglaubigungen bemessen sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Gebühren Dienstleistungen des Grund- buchamtes und die Inanspruchnahme des Grundbuches. 2 Die Gebühren bemessen sich nach dem Aufwand und der Bedeutung des Geschäfts. § 3 Auslagen 1 Auslagen sind Kosten, die dem Gr Enteignung; f) Handänderungen infolge Güterzusammenlegung, Quartierplanung und Grenzbereinigung. 2 Lässt sich das von den Parteien angestrebte Ziel auf rechtlich verschie- denen Wegen erreichen, werden für die
1248.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Geschäft im Detail vertraut sein muss. Bei einer Erhöhung auf neun Mitglieder würde sich an diesem Vorgehen aus unserer Sicht nichts ändern. Zudem sind wir der Meinung, dass kleine Kommissionen, wie sie die Kommissionen angemessen vertreten sein. Die Regierung schlägt jetzt vor, Abs. 2 so zu ergänzen, dass sich die Verteilung der Sitze nach den bei den letzten Kantonsratswahlen im gesamten Kanton erzielten Dieses Zitat ist falsch und muss wie folgt richtig gestellt werden: - Die Aussage im Bericht scheint sich auf eine Bemerkung im Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 29. Oktober 2004 auf
1316.12 - Ergänzender Bericht und Antrag des Regierungsrates zum Antrag der vorberatenden Kommission des Kantonsrates
Die Anzahl Geschäfte pro Jahr (d) lässt sich nicht - wie ursprünglich ver- sucht - aus dem Rechnungssystem "Navision" herleiten. Verbindlichere Angaben lassen sich aber aus dem EDV-Grundbuch herausfiltern von der Geschäftsliste ab. Grund für diesen Entscheid waren unterschiedliche Datenbasen, auf die sich die Prognosen über die voraussichtlichen Einnahmen und Einnahmenausfälle im Verlaufe der Geschäft Rückkaufsrechten (Bst. g). Das von der Kantonsratskommission vorgeschlagene Gebührenmodell berech- net sich für das einzelne Geschäft nach der Formel: Zeitaufwand (a), multipliziert mit dem Stundenansatz (b)

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