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1076.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Verfügung. Im Rahmen der Eintretensdebatte liess sich die Kommission von zwei Delegationen der Bürgergemeinde Zug und der Korporationsgemeinde Zug über ihre Sichtweise zur Neuorganisation der Stiftung orientieren Stadt Zug. Die Kommission liess sich darüber orientieren, dass aufgrund einer PR-Aktion des Stadtrates und der Direktion für Bildung und Kultur weitere sechs Gemeinden sich bereit erklärt haben, jährliche finanziert. Heute leisten zusätzlich die Einwohnergemeinden Baar und Steinhausen fixe Jahresbeiträge. Da sich in den letzten 20 Jahren die Aufgaben des Museums er- weitert haben, hat der Stiftungsrat eine Un
2315.3a - Beilage 1
finanziellen Auswirkungen, welche eine Realisierung des unter Ziffer 1 aufgeführten Potenzials mit sich bringt. 2. Beantwortung der Abklärungsaufträge 2.1 Auflistung der bereits heute angebotenen Onlin Formaten (XLS, DOC, PDF) zum Herunterladen und Ausdru- cken zur Verfügung. Diese 635 Formulare verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Direktionen, die Staatskanzlei und die Rechtspflege: Finanzdirektion: Verwaltungsgericht: 19 Formulare Seite 2/14 Innerhalb der Direktionen und der Rechtspflege ergibt sich folgende Verteilung: 2.1.2 Auflistung der bereits heute angebotenen Online-Formulare (Ist) Zusätzlich
2315.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Steuererklärungen erstmals 2015 elektronisch eingereicht werden könnten. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass sich bei der Steuerverwa l- tung eine Verzögerung von voraussichtlich einem Jahr ergibt. Real ihrerseits kann ihre Entscheide ebenfalls auf elektronischem Weg versenden. Die Details dazu finden sich im Bericht des Re- gierungsrates (Vorlage Nr. 2315.1 - 14506). Die vorberatende Kommission hat weitere 4 - 14696 Die Kosten, welche direkt durch die Teilrevision des VRG ausgelöst werden, präsentieren sich auf Basis der vorerwähnten Nutzerzahlen wie folgt: A Investitionsrechnung 2015 2016 2017 2018 1. Gemäss
2328.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 17. Februar 2015
richtet sich nach dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (EG BGFA) vom 25. April 20021). 4 Der Weiterzug von Entscheiden des Obergerichts richtet sich nach s des Schweizerischen Zivilgesetzbuches3), beschliesst: § 1 Abs. 2 (neu) 2 Urkundspersonen dürfen sich als «Notarin» oder «Notar» bezeichnen. § 2 Abs. 2 (geändert), Abs. 3 (geändert), Abs. 4 (aufgehoben) im Anwaltsregister des Kantons Zug eingetragen ist, sofern sie oder er im Kanton Zug Wohnsitz hat, sich über hinreichende praktische Be- fähigung zur Beurkundung ausweist und der betreffende Kanton Gegenrecht
1162.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Vorschrift begebe man sich in einen Bereich von nicht praxiserprobten Technologien und man liefere sich dem Risiko aus, diese gesetzliche Bestimmung wieder revidieren zu müssen, falls sich dereinst herausstel- sollte, dass sich diese nicht bewährten. Diesem Einwand wurde widersprochen, auch von Seiten der Experten, im Kanton Zürich, wo diese Anforderung zuerst ein- geführt wurde, habe sie sich bewährt. Es entspann dürfe man die Tatsache, dass mit besserer Dämmung auch eine Komfortsteigerung erzielt werde und dass sich dies nachweisbar nieder- schlage in einer entsprechenden Wertsteigerung des Gebäudes. Auf eine nach
1362.2 - Antwort des Regierungsrates
Langfristige Planung: Der Beschluss des Regierungsrates vom 14. Juni 2005 Dieser Beschluss bezieht sich auf die Schulen der Sekundarstufe II ohne die Berufs- bildungszentren. Wenn im Nachfolgenden von berücksichtigt, d.h. die Schulen werden nahe bei den Nut- zern gebaut". • Die Bevölkerung verteilte sich im Jahr 2000 (gemäss eidg. Volkszählung) prozen- tual wie folgt: Ennetsee (Cham, Hünenberg, Steinhausen entwickelt hat und auf das sie zu Recht stolz ist. 1362.2 - 11867 7 Jedes der Brückenangebote hat sich ein Profil gegeben, das auch von aussen wahr- genommen wird. Diese Konzepte sind wichtig für die
1373.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
benden sich in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert haben, mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten vertraut sind, die Rechtsordnung beachten und die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz Datenschutzes Rechnung getragen. 2. Ausgangslage nach 9. Juli 2003 Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern. 2.1. Entscheide des Bundesgerichts Verfahrensgarantien von Artikel 29 Abs. 2 der Bundesverfas- sung. Ein Anspruch auf Begründung ergibt sich bei einem ablehnenden Entscheid auch aus dem Diskriminierungsverbot von Artikel 8 Absatz 2 der Bu
1437.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
ein Kommissionsmitglied, dass sich die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen nicht auf die Harmonisierung mit dem Bundesgesetz beschränken würden. Vielmehr beziehe sich das Gleichstellungsgebot nur diversen Gesetzen umfasst, die integrierender Bestandteil dieser Vorlage sind. Einerseits handelt es sich dabei um effektive Gesetzesänderungen und andererseits um Gesetze, welche zurzeit bereits in Revision Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts" zu verstehen, die "eine eheähnliche Beziehung pflegen, sich aber weder für die Form der Ehe noch für die eingetragene Partnerschaft entscheiden". Nach bisheriger
1385.2 - Antwort des Regierungsrates
diesen Projektop- timierungen handelt es sich um Zusatzleistungen, deren Realisierung nach Auffas- sung des Regierungsrates weder aus versorgungsplanerischer Sicht geboten noch aus anderweitigen Gründen hat sich herausgestellt, dass in der Projekt- und Kostenüberarbeitung im Sommer 2002 von der Spitalleitung verschiedene betriebs- relevante Entscheidungen gefällt wurden, die aus damaliger Sicht zwar des be- willigten Kredites. Der genaue Wortlaut der Interpellation und die Begründung dazu finden sich in der Vorlage Nr. 1385.1 - 11868. Der Regierungsrat beantwortet diese Interpellation in Erwartung
1405.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Monat, exkl. Nebenkosten. In der Sennhütte (mit einem Büroraum, ohne Container-Provisorium) müssen sich heute sechs Angestellte (eine Sekretärin, zwei Psychotherapeutinnen / Psychothera- peuten, zwei S weiteres Bewohnerinnen/Be- wohnerzimmer eingerichtet werden. Zusammen mit dem Notfallzimmer lässt sich die Platzzahl um insgesamt zwei Plätze erhöhen. Die Betriebsgrösse der Sennhütte wird dadurch optimiert 11942 2. Strategie und Bedarf Die Klientenstruktur in der Sennhütte und in anderen Institutionen hat sich aufgrund verschiedener Umstände stark verändert (zunehmend mehr Klientinnen und Klienten mit Dopp

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