Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12833 Inhalte gefunden
1346.10 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
meldeten sich nach der 1. Lesung im Kantonsrat bei der Pensionskasse Ver- sicherte, die bereits für das kommende Jahr eine vorzeitige Pensionierung im Alter von 59 Jahren geplant hatten. Es handelt sich dabei die in § 33 vorgesehene Übergangsregelung diese Bezeich- nung nicht verdiene. In der Tat handelt es sich bei der Übergangsregelung, wie sie in § 33 verankert werden soll – sowohl begrifflich als auch inhaltlich Teilrevision dürfte aber namentlich bei den Gemeinden per 1. Januar 2007 nicht möglich sein. So ergibt sich die Situation, dass Arbeitgebende in ihren Personalreglementen die vorzeitige Pen- sionierung weiterhin
2157.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
unter der Aufsicht des Regierungsrates und ist administrativ der Sicherheitsdirektion unterstellt. Die nachfolgenden Forderungen stützen sich unter anderem auf weitere Empfehlungen der FiKo im vorgenannten Zeit- und Ferienguthaben vorgenommen. Bei der zusätzlichen Belastung von 9.2 Mio. Franken handelt es sich um eine einmalige und ausserordentliche Buchung. Sie entspricht 3.1% des gesamtes Personalaufwandes erlassen und diese durchzusetzen. Mit Schreiben vom 14. Februar 2012 wurden wir informiert, dass es sich bei den monierten Versäumnissen um Einzelfälle handelte, die auch mit einer detaillierten Weisung
2186.7 - Volksabstimmung am 22. September 2013 (Behördenreferendum)
Zug Art. 4 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (geändert), Abs. 3 (geändert), Abs. 4 (neu) 1 Einer Person, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen nachweislich an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt in dem der Klub sei- nen Sitz hat, zu dem die betroffene Person in Beziehung steht. Der Vorrang bei sich konkurrenzierenden Zuständigkeiten folgt der Reihen- folge der Aufzählung in diesem Absatz. 4 Die 6 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (geändert), Abs. 3 (geändert) 1 Eine Person kann verpflichtet werden, sich für eine Dauer von bis zu drei Jahren zu bestimmten Zeiten bei einer von der zuständigen Behörde be-
2186.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Zug Art. 4 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (geändert), Abs. 3 (geändert), Abs. 4 (neu) 1 Einer Person, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen nachweislich an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt in dem der Klub sei- nen Sitz hat, zu dem die betroffene Person in Beziehung steht. Der Vorrang bei sich konkurrenzierenden Zuständigkeiten folgt der Reihen- folge der Aufzählung in diesem Absatz. 4 Die 6 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (geändert), Abs. 3 (geändert) 1 Eine Person kann verpflichtet werden, sich für eine Dauer von bis zu drei Jahren zu bestimmten Zeiten bei einer von der zuständigen Behörde be-
2130.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
aus- führlicher Bericht sowie ein Antrag vor. Die Ausgangslage ist dort bereits dargelegt, weshalb sich eine Wiedergabe in diesem Bericht erübrigt. 2. Eintretensdebatte Zu Beginn orientierten Baudirektor Baudirektor Heinz Tännler sowie Stefan Vollmann, stv. Kantonsinge- nieur, über die Vorlagen. Damit haben sich die Kommissionsmitglieder einen Überblick ver- schaffen können. a) Vorbemerkungen Die Kommission nahm sei. Dieser Zeitdruck führe zu Doppelbelegungen bzw. zu Parallelplanungen. Die Kommission fragte sich auch, ob dieser Zeitdruck nötig sei. Die Vertreter der Baudirektion konnten darlegen, dass es nicht
2175.2 - Antwort des Regierungsrates
Bestimmung des anwendbaren Vergabeverfahrens sind die sogenannten Schwellenwerte. Diese bestimmen sich nach dem Auftragswert und sind je nach Auftragsart verschieden. Bei der Berechnung des Auftragswerts verabschiedet (§ 6 Abs. 1 und 3 ITV). Falls Informatikleistungen nicht vom AIO erbracht werden, so richtet sich die Beschaffung nach den Vorschriften des Submissionsrechts (§ 8 Abs. 3 ITV). In der kantonalen Verwaltung submissionsrechtliche Fragen Bei der Baudirektion besteht ein Kompetenzzentrum für Fragen, an das sich die Direktionen und Gerichte bei Problemen oder Fragen wenden können und dessen Dienstleistungen rege
1519.2 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
Strassenabwasser wird zuerst in einen Betonkasten geleitet, wo sich der Ölabscheider befindet. Zusätzlich wird das Wasser dort beruhigt, wobei sich die Feststoffe absetzen können. Anschlies- send fliesst das chlag vor. Eine Wiedergabe der Ausgangslage und des Projektbeschriebes in diesem Bericht erübrigt sich deshalb. Festzuhalten ist, dass der geplante Ausbau des Knotens Forren verkehrstechnisch in engem die Strasse überqueren, ohne gegenüber den Motorfahrzeugen Vortritt zu geniessen. Die Kommission war sich bewusst, dass Radfahrenden - im Gegensatz zu den Fussgängern auf dem Fussgängerstreifen - in den
1518.1 - Motionstext
Selbständigerwerbenden obligatorisch in den Kreis der Ver- sicherten mit einbezieht. Dabei ist die Einkommensobergrenze für Selbstän- digerwerbende, die sich der Familienausgleichskasse anschliessen müssen, erheblich Franken im Jahr nicht übersteigt. Diese Einkom- mensgrenze erhöht sich um 2'500 Franken für jedes zulagenberechtigte Kind“ (KZG §6). Wer sich einmal der Familienkasse angeschlossen hat, kann nicht mehr austre- erheblich zu erhöhen oder zu streichen. Begründung: Am 26. November 2006 entschied sich das Schweizer Stimmvolk mit einer deutlichen Mehrheit von 68 % der Stimmen zugunsten eines neuen Familienzulagengesetzes
1540.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Bundesverfassung fördert der Bund die Beziehungen der Auslandschweize- rinnen und Auslandschweizer unter sich und zur Schweiz. Gestützt auf diese Bestim- mung ist das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung Seit 2 12522 1540.3 - 1967 ist der Kanton Zug Patronatskanton der Schweizer Schule Singapore. Er hat sich dadurch verpflichtet, die Schule pädagogisch zu begleiten und zu beraten, Aus- bildungsmaterial (Lehrpläne Jahren der Schweizer Schule Singapore für Um- und Erweiterungsbauten Beiträge gewährt. Es handelte sich jeweils um Beiträge zwischen Fr. 20'000.- und Fr. 300'000.-. Es kann diesbezüglich auf die Ausführungen
1511.1 - Interpellationstext
schaftlichen Hintergrund mehr (BILANZ vom 26.1.2005). Während sich die Gü- termenge in den vergangenen drei Jahrzehnten vervierfacht hat, hat sich die Geldmenge in derselben Zeit hingegen vervierzigfacht. 2007 folgende Inter- pellation eingereicht: Nicht nur im Kantonsrat dreht, windet und beschäftigt sich alles um und mit Geld. Geld ist über die vergangenen Jahrzehnte immer mehr das Mass fast aller Dinge arbeitenden Men- schen in unserem Kanton Klärung und Transparenz schaffen kann. Auch bin ich sicher, dass sich alleine durch die Beschäftigung mit diesen Fragen die eine oder andere Erkenntnis einstellen wird

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch