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3161.9c - Beilage 3: Vertrag Darlehen
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vorliegenden Vertrags bestätigt das Unternehmen dem Kanton und sichert ihm zu, dass 3/5 - - - - - - - - - - - Im Weiteren verpflichtet sich das Unternehmen, während der gesamten Laufzeit dieses Vertrag der neue Vertrag vollumfänglich für die bisher gewährten Leistungen. Ab dem 1. Januar 2024 reduziert sich das gewährte Darlehen halbjährlich um 1/14, jeweils per 30.06. und 31.12., erstmals per 30.06.2024 nicht erfüllt werden konnten; 2/5 Auszahlungsbedingungen - - - - Zusicherungen - - - - - - - - - - - - sich das Unternehmen zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung nicht in einem Konkursverfahren oder in Liquidation
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3165.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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» will er sich für eine energieeffiziente, klimaschonende Mobilität einsetzen. Dabei soll der Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass sich hierfür die beläuft sich auf rund 4,5 Millionen Franken (inkl. Reserve und allfällige Batterieergänzun- gen). Es können jährlich 82 064 kg CO2 eingespart werden. Bei sechs Objekten kam man zum Schluss, dass sich die ★★★★★ Anlagen - Abschätzung Wirtschaftlichkeit Seite 6/9 3165.1 - 16447 Die Gesamtbewertung setzt sich aus der technischen Eignung und Wirtschaftlichkeit zusammen. Über alle Liegenschaften können Phot
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3165.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbau
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2019 aber keinen Einfluss, da sich der höhere Ertrag mit dem höheren Aufwand die Waage halte . Weiter wurde die Frage aufgeworfen, wie der Betrieb und die Wartung sichergestellt würden. Die Baudirektion führte werden kann. Bei sechs Objekten lohnt sich grundsätzlich die Installation eines Batteriespei- chers. Der vorgelegte Zeitplan für die Umsetzung der Anlagen orientiert sich unter anderem daran, dass es wenig Dächer vor der Installation teilweise noch saniert werden müssen. 3. Eintreten Die Kommission war sich einig, dass Photovoltaikanlagen heute breit akzeptiert seien und der Kanton Zug bei der Erstellung
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3189.2 - Antwort des Regierungsrats
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Gesundheitseinrichtungen wie Spitälern arbeiten. Die Rolle der Apothekerinnen und Apotheker ergibt sich aus der Ausbildung gemäss Medizinal- berufegesetz (MedBG, SR 811.11). Dieses beschreibt in Artikel Anlaufstelle. Gerade bei leichteren Beschwerden suchen viele Personen zuerst eine Apotheke auf, bevor sie sich an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt wenden, da dies sehr einfach und ohne Termin möglich ist. Die nicht mit dem Schutz der Patientinnen und Patienten vereinbar gewesen wäre. Diese Situation änderte sich zunächst mit der Einführung ergänzender Ausbildungskurse nach dem Studium. Apothekerinnen und 3189
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3156.1 - Postulatstext
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. Dies zeigte sich im Frühling 2020 mit dem öffentli- chen «Applaus» an die medizinischen Fachkräfte für deren hervorragenden Leistungen. Von der Politik erhofften und erhoffen sie sich berechtigterweise Grünen hat am 29. Oktober 2020 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird aufgefordert, sich im Rahmen seiner Oberaufsichtspflicht gemäss Ge- sundheitsgesetz § 2 Abs 1 bei allen Institutionen der hohen Belastung, teils auch Überlastung, der Pflegefachkräfte ist hinlänglich bekannt und spitzt sich weiter zu. Der Kostendruck im Gesundheitswesen ist für die Pflegefachkräfte täglich spürbar. Mit der
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3200.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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werden, dass der Bund insgesamt min- destens 70 Prozent der Beiträge rückvergütet. Somit beliefe sich der Kantonsanteil netto auf höchstens 30 Prozent oder maximal 45 Millionen Franken. Der Regierungsrat rägen und 17 Prozent Darlehen liegt. Seite 4/5 3200.3 - 16537 Der Finanzdirektor erläuterte, dass sich die Bedürfnisse der Unternehmen in den letzten Mona- ten verändert haben, weil die Shutdown-Massnahmen Beispiel die Gastronomie, die Eventbranche oder die Fitnesscenter. Der Finanzdirektor betonte, dass sich die Höhe der Beiträge nach den effek- tiven Fixkosten der Unternehmen richtet, wobei die Grenze bei
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3205.3a - Beilage: Synopse
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auf dem ganzen Kantonsgebiet. c) Aufgehoben. Sie haben sich gegenüber der fehlbaren Person mit einem amtlichen Ausweis zu legitimieren. Sie haben sich gegenüber der fehlbaren Person mit einem amtlichen Ausweis Ordnungsbussen richtet sich nach dem Polizeige- setz[BGS 512.1] und nach dem Übertretungsstrafge- setz[BGS 312.1]. 1 Die Zuständigkeit für das Erheben strafrechtlicher Ordnungsbussen richtet sich nach dem Ordnungs- kantonalen Gesetzen oder in gemeindlichen Regle- menten auch in Zivil erheben. In diesem Fall weisen sie sich unaufgefordert aus. 2 Aufgehoben. - 6 - Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 2. März
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3216.1 - Antwort des Regierungsrats
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den Bund definiert. Setzt sich der Regierungsrat dafür ein, dass an den höheren Schulen bald wieder Formate mit Präsenzunterreicht erlaubt werden? Ja, der Regierungsrat bringt sich via Schweizerische Konferenz Anfrage ein. Der Regierungsrat nimmt zu den darin gestellten Fragen wie folgt Stellung: Frage 1: Wie hat sich die Rate von positiven Corona Tests seit Start des Programms ent- wickelt? Der Anteil ist auf etwa Andererseits weisen die Testergebnisse auf das Funktionieren der Schutzkonzepte hin. Frage 1b: Hat sich durch die Tests für den Regierungsrat die Vermutung von Experten bestätigt, dass die Schulen und die
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2996.1b - Beilage Bericht IKV
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ver- wendet werden. Swisslos betreibt die Geldspiele im Auftrag der Vereinbarungskantone und muss sich da- bei an den rechtlichen Rahmen (das Bundesgesetz über die Geldspiele, das gesamt- schweizerische bestätigt (2C_1086/2013, E. 7.2). An den vom Bundesgericht als zulässig erachteten Ziel- setzungen ändert sich auch unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen nichts. Art. 2 Ablieferung und Verteilung der Kantonen, in denen die Lotterien und Sportwetten durchgeführt wurden. Der Begriff des Reingewinns ergibt sich aus Art. 125 Abs. 2 BGS. Art. 125 Abs. 1 BGS schreibt zudem vor, dass die Reingewinne aus Lotterien
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3081.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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mittels gemeinsa- men Handelns lässt sich die Verbreitung des neuen Coronavirus wirksam eindämmen. Damit stehen die Bevölkerung sowie die Wirtschaft in der Verantwortung, sich an die Weisungen zu halten, solidarisch ufträgen 5. Zeitplan 6. Antrag 1. Ausgangslage Die Schweiz und damit auch der Kanton Zug befinden sich in einer ausserordentlichen Lage. Die Zahl der Fälle der mit dem Coronavirus (COVID-19) Infizierten sind die Liquidität der Unternehmen und die damit verbundenen Ar- beitsplätze gefährdet. Der Bund ist sich der wirtschaftlichen Auswirkungen seiner einschneidenden Massnahmen be- wusst und will der Wirtschaft