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2299.1 - Antwort des Regierungsrats
Familie als bedeutsam und will sich mit einer hohen Qualität des Wohn- und Lebensraums für Familien im Standortwettbewerb Seite 3/4 2299.1 - 14464 positionieren. Er setzte sich daher das Schaffen von guten und zu fördern. 4. Handelt es sich hier um eine Verletzung des Kollegialitiätsprinzips sowie um einen Ei n- griff in die Gemeindeautonomie? Der Regierungsrat befasste sich mit der Frage des Kollegialit gewährleistet ist (vgl. § 6 Kinderbetreuungsgesetz, BGS 213.4). Der Regierungsrat seinerseits setzte sich zum Ziel, die Weiterentwicklung des Kinder- betreuungsangebots und die Entstehung neuer Angebote zu
2313.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
Beschwerde beim Bundesgericht. Im Gespräch mit Vertretern des Bundesamtes für Raumen t- wicklung einigte sich die Baudirektion darauf, dass die vier Kleinstweiler, in denen die Gemein- den noch keine Weilerzonen noch keine Weilerzonen ausgeschieden haben (L 3.1.1). Letzteres könnte damit zu- sammenhängen, dass sich die Grundeigentümer/Grundeigentümerinnen in einem Weiler nicht immer einig sind, die einen wollen Bestandteil eines Strassenprojektes sind. Nur so ist ein Stra s- senprojekt auch umweltverträglich. Da sich die Bevölkerung noch nie zu einer Variante und zu flankierenden Massnahmen äussern konnte, ist es
1055.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
1055.1 - 10982 I. AUSGANGSLAGE 1. Die Stiftung Phönix Zug Die gemeinnützige Stiftung Phönix Zug setzt sich seit ihrer Gründung 1977 für die Belange psychisch behinderter Menschen ein. Sie unterstützt psychisch sozial- psychiatrisch erfahrene Fachpersonen Unterstützung in der Alltagsbewältigung. Dabei handelt es sich vorwiegend um Benutzerinnen und Benutzer mit Psychose- Erfahrung, mit Depressionen oder mit Persö Räumlichkeiten und das Einrichten des Tages- zentrums werden auf 330‘000 Franken veranschlagt und setzen sich gemäss Kosten- voranschlag wie folgt zusammen: Umbau Räumlichkeiten Fr. 210‘000 Einrichtungen Fr.
1057.1 - Motionstext
oben aufgeführten Vorschlag, der sich nach der bundesgerichtlichen Definition der gebundenen Ausgabe richtet. Die Fassung gemäss geltendem § 8 Abs. 2 FHG orientiert sich zwar an der bundesgerichtlichen Kleine Anfrage betreffend Definition einer gebundenen Ausgabe gemäss § 8 Abs. 2 FHG eingereicht. Es hat sich nämlich herausgestellt, dass die bisher aufgelaufenen Expertisekosten im Zusammen- hang mit der Einführung ems für das gesamte Staatspersonal 1.15 Millionen Franken betragen. Meines Er- achtens handelt es sich dabei nicht um eine gebundene Ausgabe. Vielmehr hätte für diese Expertisekosten trotz erheblich erklärter
2285.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
aus heutiger Sicht – misslungenen Sanierungen nun über schlechtes Landwirtschaftsland. In der Folge hat die Baudirektion das Heft in die Hand ge- Seite 2/2 2285.3 - 14586 nommen. Da es sich hier auch um aus- führlicher Bericht sowie ein Antrag vor. Die Ausgangslage ist dort bereits dargelegt, weshalb sich eine Wiedergabe in diesem Bericht erübrigt. 2. Eintretensdebatte Zu Beginn orientierten Baudirektor Heinz Tännler sowie Rainer Kistler, Leiter des Amts für Umweltschutz, über die Vorlagen. Damit haben sich die Kommissionsmitglieder einen Überblick über das Projekt verschaffen können. Die Baudirektion erläuterte
2302.2 - Antwort des Regierungsrates
Beantwortung der Fragen nicht berücksichtigt, weil es sich dabei um archäologische Funde, nicht aber um Kunst- gegenstände handelt. Soweit es sich um Kunst am oder im Bau handelt, gibt es kein entspre- Menzingen und Fachmittelschule Zug) verfügen aktuell über kein un- genutztes Mobiliar. Gleich verhält es sich bei den Schulen der Volkswirtschaftsdirektion. Frage 3: Welches sind die Lagerkosten für Möbel? In Nicht ausgeliehene Werke der kantonalen Sammlung werden im Depot gelagert. Dieses Depot befindet sich im Gebäude der kantonalen Verwaltung an der Hofstrasse 15. Nicht benötig te Werke der grafischen Sammlung
2228.3a - Beilage
2012 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Die Raumplanungskommission befasste sich an einer halbtägigen Sitzung mit diesen beiden Richtplananpassungen. Es sind dies die Festsetzung Kreuzungsmöglichkeit des Fernverkehrs mit dem Regionalverkehr im Raum Walchwil heute noch fehlt; - sich Lage und Länge des erforderlichen Doppelspurabschnittes aus dem Fahrbahnkonzept und den betrieblichen untersucht, davon zwei Tunnelvarianten und eine Variante mit offener Linienführung. Als Bestvariante hat sich dabei die Variante mit einer offenen Linienführung ergeben, weil die Tunnelvarianten gewichtige Nachteile
2349.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Feuerwehrleute eingeteilt seien, welche freiwillig rekrutiert worden seien. Die Gemeinden wü r- den sich zudem mit dem Einziehen der Ersatzabgabe schwer tun. Diese weise gestützt auf das so genannte Hau diese Herabsetzungsmöglichkeit zum Teil wieder ein- geführt hätten. Beschluss: Die Kommission sprach sich mit 3:12 Stimmen gegen die Aufhebung von § 40 aus. § 41 Befreiung von der Feuerwehrpflicht Auch h bemerkt, dass § 41 Abs. 1 Bst. b nicht mehr zeitgemäss formuliert sei. Beschluss: Die Kommission sprach sich mit 3:12 Stimmen gegen die Aufhebung von § 41 aus. § 42 Feuerwehrdienst Auch hinsichtlich § 42 wurde
1008.1 - Motionstext
erheblicher Teil der zuviel bezahlten Steuern den Pflichtigen wieder zurückerstattet werden muss. Es lässt sich nicht weiter rechtfertigen, Steuer- einnahmen zu fordern, die über die Ausgaben hinausgehen. Bis der vergehen noch mindestens 4 Jahre. Der Zug in der Zuger Wirtschaft scheint ungebrochen, deshalb ergab sich auch im Jahre 2001 trotz vielen wirtschaftlichen Problemen und trotz neuer Steuergesetzgebung ein Staat trotz Steuersenkungen nicht weniger Mittel zu- fliessen. Die diesbezüglichen Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet. Zug’s Attraktivität als Wohn- und Geschäftsort hat dem Kanton erneut höhere Einnahmen
2290.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
und Eintretensdebatte waren kurz, da sich der Kantonsrat erst vor kurzem mit der Erheblicherklärung der vorerwähnten Motion befasst hat. In der Folge sprach sich eine Mehrheit der anwesenden Kommissi führte der stv. Generalsekretär der Volkswirtschaftsdirektion, Peter Kottmann. Der Bericht gliedert sich wie folgt: 1. In Kürze 2. Ausgangslage 3. Fragerunde und Eintretensdebatte 4. Detailberatung 5. S Oberägeri schilderten ihre Anliegen und Befürchtungen bei einer Annahme der Teilrevision und sahen sich in ihren Bemühungen zur Bildung einer Destina tion zusammen mit Sattel gehemmt. Beiden Verkehrsvereinen

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