-
2296.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Einsitz haben, weil mit diesem Mix sichergestellt werde, dass die Meinung von Volk und Wirtschaft gehört werde, deren Anliegen in den Bankrat einfliessen würden. So könne sich die Zuger Kantonalbank entsprechend Änderungen des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank sind in einem zweiten Schritt vorzunehmen, zumal sich durch die Annahme der eidgenössischen Volksinitiative «gegen die Abzockerei», der so- genannten M samt Zeitplan für die Umsetzung unterbreiten. Im Rahmen der verwaltungsexternen Vernehmlassung zeigte sich ei- ne breite Zustimmung zu den vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen sowie zum zweistufigen Revisi
-
2296.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
«Sesselkleberei» zu verhindern. Obwohl die Aufhebung der Alterslimite nicht nur Vorteile mit sich bringt, äusserten sich die Vertreter der Zuger Kanto- nalbank nicht gegen den Verzicht auf eine Alterslimite. die Oberleitung von Banken und Effektenhändlern, zeigte die Veränderungen der Fi- nanzwelt und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Zuger Kantonalbank auf und informierte über die wichtigsten an die Banken zu berichten. Marco Braschler, juristischer Mitarbeiter der Finanzdirektion, zeigte sich für die Protokollführung verantwortlich und führte das Kommissionssekretariat. Unseren Bericht gliedern
-
2365.2 - Antwort des Regierungsrates
-
zufrieden. Nur 2 % waren eher nicht oder gar nicht zufrieden. Bei der Analyse nach Altersgruppen zeigt sich jedoch eine gewisse Differenzi erung der sehr zufriedenen Befragten. So waren bei den 15 bis 35-jährigen Meinung der Jugendlichen, dass der öffentliche Verkehr teuer ist? Nein. Jugendliche Personen, welche sich mehrheitlich im Kanton Zug bewegen, können dies zum Beispiel mit einem Zuger Pass (Jahresabonnement teuer. Im Zusammenhang mit der Nutzung des öV über alle Bevölkerungsgruppen hinweg kristallisiert sich ein anderes Bild heraus. In allen bisherigen Bevölkerungsbefragungen sticht immer wieder die Qualität
-
1150.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
-
mit Kostenvoranschlag vor. Eine Wiedergabe des Projektbeschriebes usw. in diesem Bericht erübrigt sich somit. 2 1150.2 - 11308 2. Eintretensdebatte Nach einer kurzen Orientierung über die Vorlage und das Kantonsingenieur-Stellvertreter, war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Die Kommission sprach sich einstimmig dafür aus. 3. Detailberatung a. Ausführung des Projektes Für die Ausführung dieses Projektes 9'000 bis 10'000 Fahrzeugen unverhältnismässig und zu teuer. b. Lage des Rad- / Gehweges Es stellte sich die Frage, ob der Rad- / Gehweg nicht besser talseits geführt werden müsste. Es ist richtig, dass
-
1205.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
Leiter der Staatskanzlei sich bereit erklärte, die Funktion als Leiter der Staatskanzlei nebst seinen bisherigen Funktionen zu übernehmen. Diese Kapazität ergibt sich daraus, dass sich eine Entlastung bei dessen und das stetige Anwachsen der Beanspruchung durch die vielfältigen Be- reiche. Die Kommission war sich einig, dass der Landschreiber dringend und wirksam entlastet werden muss. Mit dem von der Regierung Detailberatung § 4, Staatskanzlei Der Regierungsrat hat hier eine Kann-Vorschrift eingebaut. Sollte sich das neue Modell aus irgendwelchen Gründen nicht bewähren, könnte es jederzeit rückgängig gemacht werden
-
1085.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
m3 (BKP 2+3) belaufen sich beim neuen PZ Baar Fr. 820.-- (PZ Cham Fr. 845.- /m3). Die Baukosten halten deshalb einem Kostenvergleich mit ähnlichen Objekten stand. Es handelt sich um keine Luxuslösung. Kantons Zug. Über die beiden Vorlagen wird zwar getrennt abgestimmt. Die Staatswirtschaftskommission war sich aber immer bewusst, dass diese zwei Vorlagen praktisch untrennbar materiell zusammen hängen und eine der Spitalkommission anerkannt werden. 4. Finanzierung des Projektes Wie bereits oben erwähnt, hat sich die Staatswirtschaftskommission detailliert mit den finanziellen Auswirkungen der Investitionsbeiträge
-
1140.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Projektkosten auslöst. Die Projektkosten liegen nun in einem aus unserer Sicht akzeptablen Bereich. Unsere Kommission ist sich bewusst, dass mit diesem Pilot- projekt nicht sämtliche Aspekte einer wis ion wahrgenommen. 2 1140.5 - 11422 Die vorberatende Kommission hat sich über verschiedene WOV-Modelle informieren lassen und hat sich dann auf eine abgespeckte Version geeinigt, deren wichtigste Punkte befristet, eine Begleitkommission das Projekt begleiten, wofür sich die vorberatende Kommission zur Verfügung stellt. Aus diesem Vorschlag ergeben sich folgende Aufwendungen pro Jahr: Regierungs- vorschlag "WOV"
-
1155.3 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
-
fläche zur Verfügung zu stellen. Die Kommission sprach sich demgegen- über entschieden dafür aus, dass die Parkfläche insbesondere zur Sicherheit der Benutzerinnen und Benutzer nachts beleuchtet werden unbebaute Teil des ehemaligen Gaswerkareals an der Aabach- strasse in Zug misst 15'500 m2 und befindet sich in der Zone des öffentlichen Inte- resses für Bauten und Anlagen. Er dient dem Kanton als Baulandreserve Anlage wird zwar nicht als offizieller Park-and-ride-Parkplatz gekennzeichnet sein. Trotzdem kann man sich vorstellen, dass er insbesondere den Pendlern Richtung Zürich zu Park-and-ride-Zwecken dienen wird
-
1160.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Nr. 1160.1 - 11265) aufgeführt sind. Nicht Bestandteil dieser Rahmenkredite sind Grossprojekte, die sich aus dem Teilrichtplan Verkehr ergeben und dem Kantonsrat zu gegebener Zeit mit separaten Vorlagen sprechenden Rahmenkredite erscheinen auf den ersten Blick hoch. Auf die acht Jahre verteilt relativiert sich der Betrag jedoch und es gilt zu beachten, dass in § 2 Abs. 1 Bst. c) neu 15 Mio. Franken für Generelle separaten Vorlagen zur Bewilligung unterbreitet werden müssen. In § 2 Abs. 2 wird erwähnt, dass es sich um Nettobeträge handelt. Dies gilt insbe- sondere für die 40 Mio. Franken für Nationalstrassen. Auf
-
Polizeistrafgesetz
-
Gegenstände, die zur Gewaltanwendung bestimmt sind, mit sich führt oder behändigt, wird mit Busse bestraft. 4 311.1 § 22a * Vermummungsverbot 1 Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, Veranstaltungen , die polizeiliche Aufgaben er- füllen, bei der Ausübung ihres Dienstes behindert oder stört, wer sich unbefugt in ihre dienstlichen Verrichtungen einmischt, wer den Anordnungen nicht nachkommt, die sie Busse bestraft. 2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn achtenswerte Gründe es rechtfertigen, sich unkenntlich zu machen. Fasnacht und andere traditionelle Veranstaltungen fallen nicht unter das V