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1780.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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indem er den Aus- gleich der kalten Progression vorschreibt, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise um 7% erhöht hat. Da sich der Indexstand (Basis: Mai 2000) vom Dezember 2000 (101.0 Punkte) Progression die Steuerbelastung bei gleich bleibendem Realeinkommen vergrössert wird. Dadurch verschieben sich auch – ungewollt – die Steuerbelastungen der einzelnen Einkommensgruppen. Dies ist denn auch der Grund Dezember 1990 (DBG; SR 642.11) werden die Folgen der kalten Progression ebenfalls dann angepasst, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise um 7% erhöht hat. Auf das Steuerjahr 2011 haben die Eidgenössischen
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1798.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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besteht. Der Regie- rungsrat solle die nötigen Massnahmen veranlassen und sich dafür einsetzen, damit der Kan- ton Zug sich an diesem System so rasch als möglich beteiligen könne. Die Postulantin begrün- Kantonen (u.a. in den Kantonen Luzern und Schwyz) wurden politische Vorstösse eingereicht, welche sich mit der Einführung eines Entführungs- alarmsystems befassten und eine rasche Einführung forderten alarm im Ereignisfall ab dem 1. Januar 2010 ausgelöst werden kann. Das gewählte System orientiert sich am französischen „Alerte Enlèvement“. Weil bei einer Ent- führung die ersten Stunden nach der Tat
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1867.1 - Antwort des Regierungsrates
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der sich in Unterdeckung befindlichen Pensionskassen hat sich gemäss Swisscanto nochmals deutlich erhöht: Für alle Kassen sei er gegenüber Ende 2008 von 63,9% auf 74,3% gestiegen. Somit sollen sich angeblich einer neueren Swisscanto Medienmitteilung vom 24. August 2009 zum Pensionskassen- monitor, erhöhte sich der durchschnittliche Deckungsgrad der schweizerischen Vorsorgeein- richtungen per Ende des zweiten - wie vom Gesetzgeber vorgesehen - korrigiert werden muss, sollte daran erinnert werden, dass es sich beim BVG um ein langfristiges Rentenkonzept handelt. Kurzfristige Verwerfungen an den Finanzmärkten
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1915.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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wurde mit 40 m angenommen. Die Kosten beliefen sich auf damaliger Preisbasis auf geschätzte 17,5 Mio. Franken. Die kan- tonalen Fachstellen äusserten sich in einer Vernehmlassung im Sommer 2004 kritisch vorgesehen. Geplant ist nun ein Gemein- schaftsbauwerk, das beide Anliegen erfüllt. Entsprechend beteiligt sich der Bund auch an den Kosten. Die Brücke Städtlerwald wird unter der Federführung des Kantons, jedoch nicht vorgesehen. Bei der Beratung des Richtplanes am 17. Dezember 2003 hat der Kantonsrat, ohne dass sich zuvor die Raumplanungskommission dazu äussern konnte, den Wildtierkorridor Städtlerwald in den Richtplan
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1923.3a - Beilage
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inhalten. Ein Teil der darin aufgeführten Risiken würden sicherlich mit der Strategie des Regie- rungsrates zusammenhängen. Die Risiken insgesamt müssten sich nicht mit dem Risikoinven- tar der Versicherung decken der Berichterstattung an den Kantonsrat sind vom Regie- rungsrat noch zu prüfen. Aus heutiger Sicht bietet sich dazu in erster Linie das Gefäss des neuen Geschäftsberichts an. 2. Änderungsanträge Finanzh systematisches, strategisches Risikomanagement. Das bestehende Risikoinventar beispielsweise fokussiert sich primär auf versicherbare Schäden mit finanziellen Auswirkungen. Allerdings besteht seit 2010 eine
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1938.3a - Beilage 1
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rechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung insbesondere durch die Polizei, Kräfte des Bevölkerungsschutzes oder der Rettungsdienste behindert, stört oder sich in solche Einsätze einmischt; d) Rettungsdienste behindert, stört oder sich in solche Einsätze einmischt; e) sie die Polizei an der Durchsetzung voll- streckbarer Entscheide hindert, stört oder sich einmischt; f) sie die Erfüllung polizeilicher d) sie die Polizei an der Durchsetzung voll- streckbarer Entscheide hindert, stört oder sich einmischt; e) sie die Erfüllung polizeilicher Aufgaben zu vereiteln versucht. § 16 Wegweisung, Fernhaltung 1
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1977.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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bestand in der Kommission, dass die Zuger Regierung sich für die Erhöhung der Kapazitäten zwischen Zürich-Zug-Luzern einsetzen soll. Die drei Motionäre waren sich nicht einig, ob sie einer vollständigen Abschreibung Dachsanierungen bei einzelnen Haltestellen und das Anbrin- gen von Videokameras genannt. An solchen soll sich der Kanton Zug kurzfristig finanziell mit- beteiligen können. Ein aktuelles Beispiel wäre auch eine vollständig durch die Stadt Zug und die SBB finanziert werden müssen. Bei den Rahmenkrediten handelt es sich nicht um Vorfinanzierungen, da dafür ein separater Kantonsratsbeschluss bereits vom Parlament ver
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2031.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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2011 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Die Raumplanungskommission befasste sich an einer halbtägigen Sitzung mit der vom Regie- rungsrat vorgeschlagenen Richtplananpassung zur F mögliche Standorte in den Evaluationsprozess einbezogen, auch ausserhalb der Stadt Zug. Dabei erwiesen sich das Dreispitzareal beim Bundesplatz in Zug und das Areal des alten Kantonsspitals als die beiden best ist von hoher Qualität. Der Blick auf den See, das Sonnenlicht und die Kraft der Na- tur liessen sich bestens mit einem Kunsthaus verbinden. Es geht nicht nur darum, ein Haus mit Kunst zu füllen, sondern
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2038.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Der Bund beteiligt sich aus dem Ag- glomerationsprogramm mit 2.43 Mio. Franken und die Gemeinde Steinhausen steuert 1.567 Mio. Franken bei1. Die Nettobelastung für den Kanton beläuft sich somit auf 6.653 schreibt der Regierungsrat auf Seite 2, dass sich die Gemeinde Stein- hausen mit ca. 2 Mio. Franken beteilige. Auf Seite 8 wird jedoch präzisiert, dass es sich um 1.567 Mio. Franken handelt. Dieser Betrag ache und bewegt sich bei allen bisherigen Stadtbahn-Haltestellen je nach Interesse der SBB zwischen Null und 20 %. Die Folgekosten für die Haltestelle Steinhausen Rigiblick setzen sich wie folgt zusammen:
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1911.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Anbieter das FTTH-Netz unkoordiniert als eigene Netze bauen und betreiben würden. Der Kanton Zug könne sich mit der raschen Realisierung eines flächendeckenden Glasfaser- netzes einen beträchtlichen Standortvorteil gehören auch die Kommunikationsnetze, welche Teil der Stand- ortfaktoren sind. Unser Kanton befindet sich im Gegensatz zu anderen Kantonen in der komfortablen Lage, dass Fiber To The Home (treffender wäre beim HFC-Netz der WWZ AG, an- ders als beim Telefonnetz, noch lange nicht erreicht sind. Dies zeigt sich zum Beispiel daran, dass die schnellsten Angebote der WWZ AG im gegenwärtigen Zeitpunkt von weniger